Vollstreckungsbescheid entwerten, wie gehe ich vor?
Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten bei dem es bis zur Vollstreckung kam. Nun haben wir uns auf einen Vergleich einigen können und es ist alles bezahlt.
Der Gläubiger verlangt nun berechtigterweise den entwerteten Vollstreckungsbescheid, da dies das erste mal für uns ist, meine Frage, was müssen wir hier genau machen damit alles richtig abläuft? Bekommt der Gläubiger von uns den entwerteten Vollstreckungsbescheid oder von Gerichtsvollzieher? Danke für Ihre Hilfe.
2 Antworten
Schreib ihm doch eine Bestätigung:
"Hiermit bestätigen wir, daß die Forderungen von .....€........am ......entsprechend unserer Einigung beglichen wurden und damit eine Zwangsvollstreckung hinfällig ist.... mfG, Ort, Unterschrift, Datum."
Du kannst ihm doch einfach die Originalausfertigung aushändigen. Dann kann keiner mehr damit gegen ihn vollstrecken. Wenn er will, kann er ihn dann zerreißen oder ihn sich an die Wand hängen.