Hallo, ein guter Bekannter hat vom Gerichtsvollzieher einen Brief zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen. Dem liegt ein vor 15 Jahren in Kraft getretener Vollstreckungstitel zugrunde. Allerdings wurde dieser auf die alte Adresse zugestellt, an der er zum Zustellungszeitpunkt nicht mehr gemeldet war. Auch der vorangegangene Mahnbescheid ging an diese Adresse, zu diesem Zeitpunkt hat er auch nicht mehr dort gewohnt, war aber noch dort gemeldet. Er hatte weder von Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid Kenntnis, konnte somit keinen Widerspruch einlegen, erst nach 15 Jahren kam hier jetzt Post vom GV. Kann er sich dagegen noch wehren?