Guten Tag Ihr Lieben, ich habe Gewerbe angemeldet und Schulhefte in internet verkauft. Mein Pech, Ein Wort auf dem Heft war geschützt. ich habe insgesamt für weniger als 100 euro Hefte verkauft, dann kam Mahnung vom Rechtsanwalt für 1190 euro. der Rechtsanwalt hat Klage gegen mehrere Verkäufer die Hefte mit diesem Wort verkauften eingereicht und wahrscheinlich Geld bekommen. Der Rechtsanwalt wollte keine Lösung des Problems und beharrte auf die 1190. Der Richter wusste das es ist allgemein bekanntes benutztes Wort trotzdem hat gegen mich entschieden obwohl es gibt Antrag zum löschen der marke von anderem Unternehmen. ich empfand den Richter als korrupter Beamter oder Tischler der über Nacht Richter wurde. egal. während der klage habe ich mein gewerbe abgemeldet. meine Frage ist, hat der Kläger Recht auf Vollstreckung nach Gewerbeabmeldung oder nicht?

Danke sehr für euere Antwort