Trotz Volljährigkeit die 10. Klasse an der Realschule zum zweiten Mal wiederholen?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen könnte, der seinerseits über tiefere Kenntnisse in diesem Bereich verfügt. Es betrifft jemand anderen, ich schreibe aus seiner Perspektive:

In wenigen Tagen werde ich volljährig und habe aufgrund persönlicher Umstände, die durch die Corona-Situation nicht besser wurden, in der 10. Klasse viele Fehlzeiten angehäuft. Das Zeugnis des vergangenen Schuljahres (Realschule) zeigt aufgrund dieser Fehlzeiten in jedem Fach die Note "ungenügend".

Ich hatte im Voraus (ohne vergleichbare Fehlzeiten) die 10. Klasse bereits einmal freiwillig wiederholt, da meine Noten zum damaligen Zeitpunkt nicht dem entsprachen, was ich als angemessen für meinen weiteren Werdegang erachtet habe.

Nach einem Telefonat mit dem Sekretariat und der Klassenlehrerin wurde mir mitgeteilt, dass ich nach Ende der Schulpflicht mit Volljährigkeit keine Möglichkeit mehr hätte, die 10. Klasse ein zweites Mal auf einer Realschule zu wiederholen und diesbezüglich nun den Zweiten Bildungsweg einschlagen müsse.

Zu meinen Fragen:

  1. Besteht die Möglichkeit, die 10. Klasse ein zweites Mal auf der Realschule zu wiederholen?
  2. Falls dem nicht so ist: Welche Variante des Zweiten Bildungsweges wäre hier diejenige, die mir bei entsprechenden Leistungen binnen eines Jahres zum Realschulabschluss verhilft und dem Wiederholen der 10. Klasse auf der Realschule selbst am nächsten käme?

An dieser Stelle danke ich Euch schon einmal für die Zeit und Mühe!

Beste Grüße

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