Darf ich von der Schule geschmissen werden bei einem Umzug?
Hallo, ich gehe zurzeit auf ein staatliches (nicht privates)Internat, bin volljährig und will demnächst in eine eigene Wohnung ziehen. Der Schulleiter meinte jedoch jetzt, wenn ich das Internat verlasse, muss ich auch dir Schule verlassen. ( Internat und Schule gehören zwar zusammen aber nur ein kleiner Teil der Schüler sind Internatsschüler, sonst ist es ein ganz normales Gymnasium). Diese Reglung ist anscheinend dazu da, damit Internatsschüler nicht auf die Idee kommen aszuziehen, weil sie in Schule usw absacken könnten( ich bin ein guter schüler).
Mein Frage: Ist Es legitim mich dann von der Schule zu schmeißen? Zudem befinden ich mich gerade in der Oberstufe, weshalb ein Wechsel extremst ungünstig wäre.
Danke für antworten:-)
4 Antworten
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In den meisten Internaten gibt es nur einen Vertrag für Schulen-und Internatsbesuch. In diesem Vertrag steht dann, dass man auch die Schule verlassen muss, wenn man den Internatsvertrag kündigt. Insofern scheint die rechtliche Lage eindeutig, und der Direktor hat recht.
Allerdings wird heute die Zulässigkeit einer solchen Verknüpfung angezweifelt, vor allem, wenn Internat und Schule buchhalterisch getrennt behandelt werden - und das werden sie, wenn es auch externe Schüler gibt. Insofern könntest Du mal von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Vertrag, den Du unterschrieben hast, überhaupt zulässig ist.
Dritter Aspekt: wenn Du Deinen Willen bekommst, ausziehst und weiter zur Schule gehst, kannst Du davon ausgehen, dass Dich in dieser Schule nicht mehr alle mögen werden, und der Direktor sitzt am längeren Hebel. Ich weiß nicht ob Du das so toll finden wirst.
Also : ich würde mir gut überlegen, ob Du diesen Kampf wirklich aufnehmen willst, zumal es sich ja nur noch um ein oder zwei Jahre handelt.
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Die entscheidende Frage ist: Warum wollen die das?
Ein Internat mit Schule hat die bei Jugendlichen nicht immer ganz leichte Aufgabe, für Ordnung, Disziplin, Lernathmosphäre etc. zu sorgen. Das wird, so die Idee, sichergestellt durch die Internatsbetreuer bzw. bei den Externen durch die Eltern.
Wenn nun Volljährige in eigene Wohnungen ausziehen, besteht die Gefahr, dass in deren Wohnungen unkontrollierbare Partyzonen entsteht. So etwas will jeder Schulleiter zunächst vermeiden.
Dabei hilft es Dir nicht, dass Du ein guter Schüler bist - denn alle Folgegenerationen werden dann auch gute Schüler sein. Wo ist das eindeutige Kriterium? Bevor man also die Regeln zu kompliziert macht ("wer Antikörper hat, darf auch ohne Maske einkaufen"), macht man sie einfach - also nein, alle tragen Maske.
Rechtlich mag das anfechtbar sein, aber bis der Prozess entschieden ist, ist Dein Abschlusstermin vorbei. Ich würde es nicht tun.
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Wen es eine stad liche ist geht das nicht so einfach aber die haben auch vorschriften wo man wohnen muss das man da zur schule gehen kann!
Wen du schule die Reglung hat das da keiner Ausziehen kann ist sie sittenwidrige den auch das ist per Grundgesetz erlaubt so zu leben wie man will !
Am Besten du fragst bei der Schulbehörde direkt nach!
Was wäre den wen die Eltern zb das Internat nicht mehr bezahlen können muss das jeder solcher Schüller auch von der Schule ?
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Das hört sich nach einer Privatschule an. Ja, dann kann das gut sein.
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