Änderung der Hausverwaltung bei drei Parteien?

Hallo,

Im November werde ich in meine neue Wohnung die ich mir gekauft habe einziehen. Jedoch habe ich bedenken zur Hausverwaltung. Es gibt noch zwei weitere neue Parteien die in dem Haus Wohnen und Eigentümer sind.

Die Verwaltung wurde bisher von meiner vorherigen Bewohnerin übernommen, daher fällt das auch mir in die Hände.

Verwaltet wird folgendes:

·        Kostenaufstellung   Allgemeinstrom

·        Beschluss-Sammlung erstellen

·        Eigentümerversammlung (einladen/ moderieren)

·        Protokoll zur Eigentümerversammlung erstellen (Anmerkungen, Vermögensübersicht, Abstimmungen dokumentieren)

·        Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen

Um das Hausgeld und die Verwaltungen von allgemeinen Instandhaltungen (Terminvereinbarungen) hat sich die Partei im OG gekümmert.

Aus meiner Sicht ist das aber sehr aufwändig, nicht verhältnismäßig und auch mit einem Risiko verbunden.

Aufwändig da alles bis ins kleinste Detail dokumentiert wurde und das auch teilweise sehr Juristisch formuliert wurde.

Nicht verhältnismäßig, da nur die Partei aus dem OG und ich die Verwaltung übernimmt und riskant, da Rechenfehler oder für Unstimmigkeiten die Verwaltung die Verantwortung trägt.

Ich kann aber natürlich auch noch nicht abschätzen wie die anderen Parteien so ticken. Die Vorbesitzerin meinte zumindest das die Partei im OG die bereits eingezogen ist, man hin und wieder mal Anstupsen muss.

Daher möchte ich die Hausverwaltung über ein externes Unternehmen laufen lassen. Ist das aber überhaupt möglich falls die anderen zwei Parteien dem nicht zustimmen. Selbstverständlich müssen sich die drei Parteien ja dann auch an den Kosten für die Verwaltung beteiligen oder bin ich jetzt sozusagen der Depp der seine Pflichten für alle for free nachgehen muss? 

Wohnung, Eigentumswohnung, Verwaltung, Wohngemeinschaft

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