Nach welchem Zeitrahmen darf ein Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde eine Verwarnung mit Verwarnungsentgelt wegen Parken ohne Parkscheins ausstellen?
Grundsätzlich gehe ich davon aus, es wird sicher eine Verwaltungsvorschrift geben, welche klar definiert, ab wann man sich nach §13 Abs. 1, 2 einer Ordnungswidrigkeit schuldig macht wenn man bis zu diesem Zeitpunkt keinen Parkschein in seinem Fahrzeug liegen hat, während man im Bereich eines Parkscheinautomaten parkt.
Es geht es mir darum, zu erfahren ob es wirklich rechtlich sicher ist, das ein Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsbehörde mir schon nach einer bis zwei Minuten ein Ticket schreibt, während ich gerade dabei bin Geld für den Parkscheinautomaten zu wechseln um mir ein gültiges Parkticket zu besorgen.
Ich sah dies, sprach den Mitarbeiter der Ordnungsbehörde an und bekam von ihm in klaren Worten zurück: "Woher soll ich wissen wie lange sie hier stehen. Ich weiß nur das sie keinen Parkschein haben."
Geht das wirklich? Oder gibt es da eine Regelung, wie z.B. nach drei Minuten oder nach fünf Minuten oder so? und wie beweist der Mitarbeiter des OA das auf Nachfrage, wenn der vermeintlich falsch Parkende auch noch einen Zeugen hat der bestätigt das es gerade 1-2 Minuten waren?
Viele Fragen in einer... Ich hoffe jemand kann mir das fachgerecht erklären.
Dabke im Voraus.