Ebay Kleinanzeigen "Angebot annehmen" wie "bindend"?

Hallo an alle Juristen, Ebay Kleinanzeigen User und sonst auch jeden anderen.

Ich habe seit gestern mit jemandem bei Ebay Kleinanzeigen hin und her geschrieben und einen Artikel im Wert von 180 Euro bei ihm kaufen wollen. Jedoch wirkte er mir die meiste Zeit nicht ganz koscher und ich war mir nie ganz ganz sicher ob ich es machen sollte ( Es muss über Versand laufen, da wir zu weit auseinander wohnen). Wir haben uns unterhalt, er hat mir einen Perso geschickt auf dem auch seine Adresse stand und danach eine Bankverbindung auf eine Kreditkarte. Dann schickte er mir eine anfrage, ob ich sein Angebot "annehmen" würde. Ich habe mir da nix weiter gedacht und erstmal angenommen, war allerdings auch echt gewillt mit ihm ein Geschäft einzugehen. Nachdem ich jedoch seinen Namen und seine Adresse im Telefonbuch gefunden habe und ihm eine SMS geschrieben habe und ihn angerufen habe (woraufhin keine antwort kam ) und er auch nicht telefonieren möchte und irgendeine Ausrede von Umziehen etc. auftischte war mir das ganze nichtmehr ganz geheuer und ich habe gesagt ich werde den handel nichtmehr eingehen. Er hat von mir noch keinerlei Daten also keine Adresse, keinen Namen und nichts, also kann die Ware auch noch nicht unterwegs sein. Nun schreibt er

"ich gebe ihnen hiermit eine Frist bis morgen 14 Uhr mir einen Beleg der Überweisung zu übermitteln ansonsten wird ein gerichtliches mahnverfahren eingeleitet desweiteren steht mir frei die sache an ein Inkasso Büro zu übergeben"

Hat er irgendwas gegen mich in der Hand? Alles was ich hier sehe ist, dass ich mit meinem Verdacht Recht gehab habe..... Danke schonmal für eure Hilfe!!!

Recht, eBay, Gericht, Vertrag, Kleinanzeigen, Jura
Arbeiten als Immobilienmakler?

Guten Abend,

nachdem ich mich hier auf der Website etwas durchgelesen habe und selbst im Internet recherchiert habe ergibt sich für mich immer noch die ein oder andere Frage zu dem Thema "Arbeiten als Immobilienmakler".

Sehr gerne würde ich im Außendienst in der Immobilienbranche tätig sein. Hierzu mache ich nächstes Jahr als Grundlage meinen zertifizierten Immobilienmakler. Bis dahin möchte ich mich so informativ wie möglich über das Berufsbild informieren um den vernünftigsten Weg einzuschlagen.

Ich sollte vorab erwähnen das ich bisher sehr wenige Berührungspunkte mit dem Thema "Selbstständigkeit" hatte und bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Mittlerweile bin ich zu der Erkenntnis gekommen das man bei dem Begriff "Selbstständig" zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender unterscheidet.

Kann man als Immobilienmakler als freiberuflicher tätig sein? Fallbeispiel: Ein Immobilienunternehmen bietet mir an im Namen von deren zu arbeiten. Somit wäre doch der Geschäftsführer der Gewerbetreibende und ich der Freiberufler. Bei jedem Verkauf/Vermietung erhalte ich von der Provision 30 % das ist natürlich vorher vertraglich fixiert. Das heißt bei jedem Abschluss stelle ich Ihn eine Rechnung aus die er begleicht. Der Betrag wäre somit mein Verdienst.

Ist das an sich so korrekt?! Welches Arbeitsverhältnis geht man als Freiberufler ein wenn man in einem Immobilienunternehmen einsteigt?

Falls ja was muss man als Freiberufler alles beachten oder mitbringen/beantragen?

Bin dankbar für jede Antwort.

Liebe Grüße

Selbständigkeit, selbstständig, Immobilien, Vertrag, Freiberufler, Gewerbe, Makler

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