Kläger und Beklagte haben die selbe Rechtschutzversicherung

Meine Mieterin ist einfach ausgezogen ohne die vertraglich geregelte 3 monatige Kündigungsfrist einzuhalten und jetzt nach 5 Wochen habe ich meine Hausschlüssel per Einschreiben bekommen. Die Mieterin hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und verklagt mich mit fadenscheiniger Begründung und möchte das ich die 3 monatige Kündigungsfrist zurück nehme. Ich habe jetzt auch einen Anwalt genommen und meine Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage gebeten, Obwohl meine Beweise zu 100% vorliegen und ich weis das ich Recht habe und die Mieterin keine Chance, verweigert mir jetzt meine Versicherung die Deckungszusage und dreht einfach die ganze Sache um und schiebt mir den schwarzen Peter in die Schuhe. Obwohl es eindeutig ist das ich hier im Recht bin. Jetzt stelle ich fest, dass die Klägerin und ich die selbe Versicherung haben. Wahrscheinlich liegt es nun daran, dass wir die selbe Versicherung so wie auch die Klägerin hat, deshalb keine Deckungszusage gibt. Das kann jetzt nur noch daran liegen eine andere Möglichkeit sehe ich jetzt nicht mehr, weil ich weis, dass ich als Beklagte hier eindeutig im Recht liege. Die Versicherung ist in diesem Fall verpflichtet mir hier Deckungszusage zu geben! Was kann ich tun? Damit meine Immobilienrechtschutzversicherung mir auch Deckungszusage gibt, die mir zusteht! Benny59

Recht, Gesetz, Vertrag
Arbeitgeber betrügt

Hallo erstmal! Meine Freundin hat im Februar dieses Jahres ein Job in der Bäckerei angenommen. Es wurde mündlich ein Vertrag geschlossen und war alles ok soweit. 2 Monate später hat einer die Bäckerei gekauft und meiner Freundin ebenfalls mündlich versichert dass es sich für sie nichts ändert wird. Gleiches Geld gleiche Arbeitszeiten. Der alte Arbeitgeber hat nur mündlich gekündigt. Ein Monat später bemerkten wir das Sich sowohl das Grundgehalt verändert hat ca 160€ brutto weniger. Auch die Nacht und Feiertagszuschläge waren weg. Als er drauf angesprochen wurde hat er behauptet das es so weit stimmen muss das es sich um ein Pauschal Lohn handelt. In der alten Firma wurde Sie nach Stunden bezahlt. Den alten Vertrag bzw. eine Niederschrift hatten wir nicht also konnten wir die Aussage auch nicht wiederlegen. Jetzt zum Ende des Jahres haben wir uns nach dem Urlaub erkundigt. Beim alten Arbeitgeber war Sie 2 Monate beschäftigt aber am Ende kein Urlaub gehabt. Der neue Arbeitgeber will mit dem Urlaub auch nichts zu tun haben und sagt für den Urlaub von dem anderen kann er nichts. Und wenn Sie will soll sie ja zum Anwalt gehen. Wir haben uns wiedermal beim alten Arbeitgeber gemeldet und nach den alten Vertragsbedingungen gefragt und diese auch bekommen, als wir erwähnten das wir dass für einen Anwalt brauchen. Auch der neue Arbeitgeber hat uns auf unser verlangen schnell nach seinen Bedürfnissen rückwirkend ein Vertrag zusammengestellt. Den wir allerdings nicht unterschrieben haben. jetzt nach 9 Monaten hab ich endlich den Beweis das die Verträge sich zu unseren Ungunsten unterscheiden. Heute hat er meine Freundin aufgefordert zu Unterschreiben. Als sie sagte das der Vertrag nicht das Vereinbarte beinhalte. Sagte er Ihr das er ihr nicht mehr Zahlen muss das es sich bei seiner Firma nicht um eine GmbH handelt. Was der Unterschied ist versteh ich nicht. Außerdem fragte er Sie ob Sie damit zum Anwalt gehen möchte und Ihr gesagt das wenn Sie den Job behalten möchte es lieber lassen soll sonst wird er sehr böse. Was auch immer der damit gemeint hat. Meine Frage bevor ich zum Anwalt renne kann ich jetzt 9 Monate später den Vertrag noch anzweifeln bzw auf Gültigkeit des alten bestehen ? Hab mir das Urlaubsgesetz sowie den Betriebsübergangsgesetz angeschaut und meine das wir im Recht sind. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich alles richtig verstanden hab. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat auch so mal ein Tipp wie man jetzt am besten Vorgeht.

Betrug, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vertrag, Lohn, Urlaubsanspruch
Tierschutz will Katze wegnehmen

Ich habe mir vor ein paar Monaten eine Katze vom Tierheim geholt und nun will sie mir der Tierschutz wegen zuwenig auslauf wegnehmen. Zu meiner Wohnsituation: Ich lebe in einer 3.5 Zimmer Wohnung mit 77qm und grossem Balkon. Katzenbaum vorhanden und auch sonst finde ich das es die Katze sehr schön hat bei mir. Sie will auch immer kuscheln. Ich dachte dass ich noch ein Katzentürchen installieren kann was jetzt aber doch nicht möglich ist wegen der Vermietung. Und das ist nun ein riesen grosses Problem für den Tierschutz. Ich habe im Vertrag angegeben dass ein Katzentürchen vorhanden ist und habe somit eine Falschangabe gemacht im Vertrag. Als der Tierschutz dann vorbeikam sahen sie das keines vorhanden ist und nun beharren sie darauf. Natürlich bin ich selber schuld wegen dieser Falschangabe aber meine Katze kann auch ohne Katzentürchen raus wenn ich zuhause bin (leider halt nicht 24/7 da auch ich arbeiten muss..). Sie kann dann halt meistens nur an Wochenenden und Abends raus und tagsüber ist sie in der Wohnung. Katzen sind soviso Nachtaktiv. Ich wollte halt dass es nur wegen dem fehlenden Katzentürchen nicht klappt mit der vermittlung. Ich finde die Reaktion völlig übertrieben und anstatt mich zu nerven würden die ihre Ressourcen lieber anderstwo einsetzen.

Ist der Vertrag nun nichtig wegen meiner Falschangabe und kann der Tierschutz mir die Katze wegnehmen?

Tiere, Katze, Tierschutz, Vertrag, Vertragsrecht
Muss ich die jährliche Servicepauschale im Fitnessstudio noch mal zahlen aufgrund von Pausierung?

Hallo zusammen,

mein Fitnessstudiovertrag hat im November 2011 begonnen. Gekündigt ist er bereits zu Ende Oktober 2013 gewesen. Aufgund meiner schweren Schwangerschaft und Geburt wurde dieser von April 2013 bis einschließlich Oktober 2013 pausiert. Dem Fitnessstudio lagen 2 ärtliche Attests vor. Neben der monatlichen Beitragsgebührt fällt eine jährliche Serviepauschale in von 29,95 Euro an. Diese habe ich im November 2011 und 2012 gezahlt. Nun hat mein Studio diese im November 2013 wieder abgebucht. Dies ist aus meiner Sicht nicht richtig, denn meine gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und ich habe hierfür 2x die Servicepauschale gezahlt. Nur da durch die Pausierung wieder ein November ansteht, muss ich doch nicht noch mal zahlen. Insgesamt bin ich inklusive Pausierung 2,5 Jahre im Fitnessstudio. Ich habe dies einem MA des Studios gesagt und er meinte, er würde es weitergeben. Dies wäre sicherlich ein Fehler. Nun war im am WE da und es hieße, dass ich die Gebühr zahlen müsse, weil halt wieder November wäre. Das würde das System automatisch machen. Ich hatte mit der Pausierung schon Ärger, da ich eigentlich kündigen wollten bzw. einfach füher aus den Vertrag raus wollte und sie haben mir eine Mahnung nach der anderen gesandt und mit Gericht gedroht und jetzt schon wieder sowas. Wißt ihr, ob das so okay ist?

Danke bereits vorab.

Fitness, Kündigung, Fitnessstudio, Vertrag, Mahnung, Vertragsrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vertrag