Bufdi-Vertrag aus wichtigem Grund kündigen?

Hallo,

ich bin zur Zeit Bufdi und müsste den Dienst laut Vertrag bis zum Sommer 2016 ableisten.

Nun habe ich eine Zulassung für die Ausbildung bekommen, von der ich schon seit vielen Jahren träume. Diese beginnt aber leider nicht wie erwartet im Herbst, sondern schon im April.

In meinem Vertrag und auf der Internetseite steht:

"Freiwillige und Einsatzstelle verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer des Dienstes. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, gekündigt werden. Die konkreten Modalitäten sind vertraglich festgelegt. Kündigungen der Freiwilligen müssen über die Einsatzstelle schriftlich erfolgen; diese leitet die Kündigung dann an das Bundesamt weiter."

Nun möchte meine eine Kollegin (wir sind zu dritt) aber auch schon zum März aufhören, da sie wieder eine Schule besuchen möchte um ihren Realschulabschluss nachzuholen. Unsere Chefin ist ausgerastet als sie davon erfahren hat. Sie meinte, dass sie 3 Freiwillige braucht damit alles ordentlich läuft. Mit 2 Leuten gibt das nur Chaos, es würde nicht gehen wenn meine Kollegin weg wäre.

Nun habe ich natürlich Panik ihr von meiner Zukunftsplanung zu erzählen.
Wenn ich tatsächlich im April auch weg wäre, würde hier wirklich nichts mehr funktionieren. Sie würde mir den Kopf abreißen wenn ich gehe...

Wie kann ich ihr das vernünftig beibringen? Ich bin mit der Kündigung aus wichtigem Grund doch im Recht, oder?
Oder kann meine Chefin die Kündigung verweigern weil sie uns als Freiwilligendienstler braucht?

Danke!

LG

Kündigung, Ausbildung, Vertrag, Bufdi
Sind die mir von Parship in Rechnung gestellten Kosten rechtens?

Hallo,

ich habe mich am 31.10.2015 mich bei Parship angemeldet sowie eine Premium-Mitgliedschaft für 12 Monate angeschlossen. Allerdings habe ich mich im Vorfeld in den AGB von Parship erkundigt. Dort steht geschrieben, dass ich innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen die Mitgliedschaft beenden kann und mir das gezahlte Entgelt zurück erstattet wird.

Nun habe ich die Kündigung am 01.11.2015 eingereicht mit einer Eingangsbestätigung am selben Tag.

Am 04.11.2015 bekam ich von Parship die Kündigungsbestätigung mit einer Zahlungsaufforderung:

Diese habe ich mal 1:1 kopiert:

Ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen. Ihren Widerruf habe ich erhalten und wirksam eingetragen. Im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft garantieren wir Ihnen eine bestimmte Anzahl an Kontakten. Diese Kontakte sind gemäß der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung und den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten. Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 454,86 EUR (ohne eventuelle Aufschläge für Teilzahlungen) Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12 Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7 Davon zustande gekommene Kontakte: 17 Bereits von Ihnen gezahlt: 37,92 EUR Wertersatz: 341,15 EUR Verbleibende Forderung: 303,23 EUR

Den Einzug der verbleibenden Forderung haben wir veranlasst. Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann! Ich würde mich freuen, wenn Sie es sich überlegen und sich erneut für eine Premium-Mitgliedschaft entscheiden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.

WAS haltet Ihr davon und wie schätzt ihr das ein?

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