Ist es rechtens das der Anbieter den Strom ohne Ankündigung abstellt?

Hallo Community,

Wir hatten nach der letzten Stromabrechnung, im Sommer 2011, etwa 500 € nach zu zahlen.

Meine Partnerin vereinbarte daraufhin eine Ratenzahlung mit dem Energieunternehmen über vier Mal 100 € und einmal 98 €. Vier Mal haben wir pünktlich überwiesen, aber leider vergaßen wir, die letzte Rate von 98 € Mitte Dezember, zu zahlen.

Am Donnerstag Mittag wurde uns daraufhin, ohne Vorankündigung, der Strom abgestellt.

Im Ratenzahlungsvertrag gibt es dafür eine Klausel. Ich zitiere:

Wird eine Rate nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig und der Lieferant im Rahmen eines laufenden Energieliefervertrages berechtigt, ohne weitere Mahnung bzw. Ankündigung die Energiebelieferung einstellen zu lassen, was hiermit ausdrücklich angedroht wird.

Nun gibt es aber auch eine Stromgrundversorgungsverordnung. dort heißt es im §19:

  • Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen

  • Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.

  • Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist.

  • (3) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.

http://www.buzer.de/s1.htm?g=StromGVV&a=19

Meiner Meinung nach hat der Anbieter hier folgendes nicht eingehalten:

  • Es erfolgte keinerlei Mahnung oder Benachrichtigung über den ausstehenden Betrag, oder die drohende Sperre (der Anbieter beruft sich hier auf die oben zitierte Klausel).

  • Somit konnten wir auch nicht den offenen Betrag begleichen, weil wir es ganz einfach vergessen hatten. Das hätten wir natürlich umgehend getan. Zahlungsbereitschaft war allein schon dadurch erkennbar gegeben, dass die monatlichen Abschlagszahlungen von 110 € immer ordnungsgemäß gezahlt wurden.

  • Der ausstehende Betrag von 98 € liegt unter der Grenze von 100€, die im StromGVV als Mindestbetrag genannt wird.

  • Auch halte ich es für dringend notwendig, dass dem Schuldner zumindest kurzfristig, also drei Tage vor Sperrung, eine letzte Ankündigung zukommen muss. Was wäre wenn im Haushalt Kleinkinder oder Pflegebedürftige leben?

Meine Frage:

Steht eine Ratenzahlungsvereinbarung über der Stromgrundversorgungsverordnung?

Die Kosten für die Entsperrung betrugen 90 €. Schulden müssen bezahlt werden, keine Frage. Diese 90 € möchte ich aber gern zurück haben, denn ich sehe das Handeln des Energieanbieters als Unrecht an. Liege ich richtig, was kann ich tun?

Recht, Vertrag, Stromversorgung

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