Unter dem Künstlernamen alles unterschreiben bzw. abschließen?

Also hier der Fall:

Der Künstler K hat sich einen Künstlernamen ausgedacht und diesen auch in seinen Pass eintragen lassen. Der Künstlername heißt: Franz Mustermann. Der Künstler K hat sich jetzt eine Internetseite eröffnet, wo er sowohl seine Bücher, als auch seine Musik-CDs zum Verkauf im Eigen-Vertrieb anbietet.

Da der Künstler K überall nur mit seinem Künstlernamen erscheinen möchte stellt sich jetzt aus der rechtlichen Sicht folgende Fragen:

  1. Kann der Künstler K im Impressum seiner Internet-Seite seinen Künstlernamen als Personenname Angeben, wenn er auch an seinem Postkasten den Künstlernamen Angebracht hat? (Durch die Anbringung seines Namen am Postkasten könnten ja von der Post theoretisch eingehende Briefe zugestellt werden.)

  2. Da er im eigen Vertrieb verkauft, möchte er auch ein Bankkonto unter seinem Künstlernamen führen, um auch beim Bestellvorgang weiterhin unter seinem Künstlernamen zu Handeln.

Kann er ein Konto unter diesem Namen führen? Oder kann er zusätzlich zu seinem normalen Namen seine Bank auffordern auch Geldeingänge unter dem Künstlernamen entgegen zu nehmen?

  1. Kann der Künstler weiterhin andere Verträge z. B. Domain-Registrierungen unter seinem Künstlernamen tätigen.

Da hier ins besondere von Amphibium ein wirklich guter Beitrag erschienen ist, lade ich Sie herzlich ein, an unserer Diskussionsrunde teilzunehmen.

Ich bedanke mich schon mal herzlich im voraus bei den den Profis für die tollen Tipps.

freundliche Grüße ... mehr auf http://w-w-w.ms/a461t2

anonym, Vertrag, Firmengründung, Künstler, Veröffentlichung
Tchibo mobile Rufnummernmitnahme

Anfang Juli hatte ich bei Tchibo mobile die Mitnahme meiner alten Rufnummer beantragt. Bis heute also drei Monate später, hat dies nicht geklappt. Noch schlimmer: Tchibomobil war nicht einmal in der Lage, einen Antrag auf Rufnummernübernahme an den bisherigen Dienstleister für mein prepaid Handy zu stellen. Dies wundert mich sehr, denn Ende Juli hatte mir Tchibo mobil mitgeteilt, dass mein Antrag auf Rufnummernmitnahme zu Tchibo mobil eingegangen und an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet worden sei.

Insgesamt habe ich den Portierungsauftrag mittlerweile dreimal erneut eingereicht, immer mit dem Erstantragsdatum von Anfang Juli 2012. Insofern wundert es mich, dass beim bisherigen Dienstleister keine Anträge von Tchibo vorliegen, wie mir von dort glaubhaft versichert hat. Wie ich telefonisch durch die Tchibo Kundenbetreuung endlich nach zig Anrufen und Wartezeiten und Gebühren erfahren habe, ist der Antrag auf Rufnummernübernahme bei Tchibo auch tatsächlich vorhanden! Aber von Bearbeitung keine Rede! An die Fachabteilung weitergeleitet, heißt es dort, dort passiert aber gar nichts. Mittlerweile bedaure ich meinen Wechsel zu Tchibo mobile sehr. Die vermeintlich einfache Rufnummernmitnahme scheint nur ein Werbegag zu sein, Vorgangsbearbeitung bei Tchibo mobile ein Fremdwort. Ich werde jetzt meinen Vertrag bei Tchibo wieder kündigen. Es ist eine Unverschämtheit, mit welcher Arroganz man als Kunde bei Tchibomobile schlichtweg ignoriert wird, obwohl ich meinen Antrag auf Rufnummernmitnahme zu Tchibo mehrfach wiederholt habe habe, in Gesprächen vertröstet wurde, letztlich aber nichts geschieht.

Mir reichts. Mein anfängliches Vertrauen in Tchibo als Vertragspartner ist einer tiefgehenden Entäuschung gewichen.

Handy, Vertrag, Rufnummermitnahme

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