Zwingend abgebrochene Ausbildung erwähnen? (neue Bewerbung)
Hallo ihr Lieben ! Ich habe dieses Jahr eine Ausbildung zur Immobilienkauffrau begonnen, welche ich dann allerdings nach 5 Monaten abgebrochen habe, weil es persönliche Probleme gab und mir der Beruf zudem nicht so zugesagt hat. Nun würde ich mich gerne auf eine neue Ausbildungsstelle bewerben und würde gerne wissen, ob man zwingend diese abgebrochene Ausbildung erwähnen muss? Ich habe in der Zeit nebenbei gearbeitet, also hätte ich auch keine Lücke im Lebenslauf. Muss man so etwas denn wirklich angeben, also hat der neue Betrieb in irgendeiner Weise Einsicht darauf was ich schon gemacht habe? Auf der einen Seite sind es zwar Erfahrungen die man gesammelt hat, was ja nicht unbedingt schlecht ist. Auf der anderen Seite denke ich aber, dass ein Ausbilder so eine abgebrochene Ausbildung nicht gerne sieht und ich mir damit eher ins eigene Bein schieße.. Daher die Frage.
Danke schon einmal
8 Antworten
Wieso verschweigen? Ein Ausbildungsabbruch ist durchaus nichts ungewöhnliches und tragisches! Viele beginnen eine Ausbildung und merken dann, dass ihnen der Betrieb und die Ausbildung keinen Spaß macht.
Sei lieber ehrlich zu deinem neuen Arbeitgeber, und überzeug ihn, dass du dafür mehr Motiviert bist. Dann kannst du auch mit deiner bisherigen Erfahrung punkten!
Ausbilder sehen vor allem eines ungern: Wenn sie ein neuer Bewerber anlügt! du solltest die Karten auf den Tisch legen. du hast es angefangen,. eine Zeitlang durchgehalten, dann erkannt, es sagt dir nicht zu und hast es beendet. das ist ein Vorgang, dessen du dich nicht schämen musst. Verschweigst du es, und es kommt raus, hast du wirklich Probleme, und die sind hausgemacht von dir selbst. Damit du eine reale neue Chance auf eine dir zusagende Ausbildung bekommst, sei ehrlich,steh zu deinem Verhalten und verlass dich auf Menschen, die dafür Verständnis haben und das nicht zum ersten Mal hören!
Es kommt ein wenig darauf an, wie alt Du bist - ob Du in dieser Zeit der ersten Ausbildung also in irgend einer Form noch schulpflichtig warst. Denn dann würde Deine Arbeit nebenbei aus der Zeit nicht ausreichen und jeder Personaler mit ein bisschen Ahnung kommt von alleine drauf, dass da noch irgend etwas anderes gewesen sein muss....
Ich würde mit offenen Karten spielen, ABER bei den wahren Gründen für den Abbruch insofern Zurückhaltung üben, als das es ein Grund sein sollte, der auf den neuen Arbeitgeber nicht zutrifft und der dann somit keine Angst haben muss, dass Du auch da nach kurzer Zeit die Brocken hinschmeißt.
Entscheide aus dem Bauch heraus.
An Deiner Stelle würde ich es auch nicht erwähnen. Ist ja nicht zwingend notwendig.
Darfst Dich eben nicht verplappern, wenn Du den neuen Job bekommen solltest.
Es ist nicht einfach nach der Schule mit 16~20 Jahren zu entscheiden, was man noch mit 50 Arbeiten will.
Da du noch sehr jung bist wird dein neuer AG wenn es ein guter ist Verständnis dafür haben.
Er wird dich ja auch einiges im Bewerbungsgespräch fragen, dann kannst es ja immer noch erwähnen.
Es könnte ein Ausschluss Kreterikum sein wenn du es im Lebenslauf erwähnst.
lg