Untermietvertrag nicht gestattet, ich darf mir aber einen Mitbewohner suchen, wo steckt der Sinn?

Hallo!

Es geht mal wieder um Mietrecht. Folgendes:

Ich wohne in einer 2,5 Zimmer Wohnung und habe vor 2 Wochen meinem Vermieter einen Brief geschickt, indem ich darum bitte, eines meiner Zimmer untervermieten zu dürfen.

Im Internet habe ich mich schon kundgetan und erfahren, dass Vermieter in den wenigsten Fällen dagegen stimmen können, sofern man ein berechtigtes Interesse angibt (welches ich habe)

Die Antwort kam gestern:

Er gestattet mir keine Untervermietung, jedoch betont er, dass ich mir einen Mitbewohner suchen darf. Die Miete muss weiterhin von mir gezahlt werden, ich bekomme die Miete dann von dem Mitbewohner. Wie wir uns diese aufteilen ist für den Vermieter nicht "relevant". Weitere Vorgabe ist, dass der Mitbewohner sich "polizeilich anmelden" muss, sprich sich bei der Stadt als Anwohner anmelden. Ok soweit...

Mein Problem ist, dass ich jetzt theoretisch keinen "Vertrag" (Untervermieten darf ich es ja offiziell nicht) mit dem Mitbewohner machen darf. Ich bestehe aber auf etwas Schriftliches, schriftliche Vereinbarungen über die Dauer des "Untermietverhältnisses", die Höhe der Kosten, Sonstiges.

Kann ich nun also einfach einen "Vertrag" schreiben, quasi einen Untermietvertrag, ihn aber einfach nur anders betiteln? Ist dies zulässig? Kann mir jemand vielleicht auch sagen, was es für einen Sinn macht, mir die Untervermietung zu verbieten, mir aber im Gegenzug zu erlauben, einen Mitbewohner zu suchen?

Wenn ich garkeinen Vertrag machen darf: wie kann ich mich da dann absichern? Garnicht?

Ganz herzlichen Dank schonmal für die Hilfe

Miete, wohnen, Mietrecht, Vertrag, Wohngemeinschaft, untervermieten

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