Guten Tag,
weiß jemand rechtlich fundiert ob das Widerrufsrecht in diesem Fall möglich ist:
Privatperson verkauft sein Auto an Händler und unterschreibt den Ankaufvertrag per Mail.
Händler belehrt weder über Widerrufsrecht noch hat er AGB's irgendwo.
Kommunkation findet nur über WhatsApp und Kaufvertrag per Email statt, Händler und Privatperson haben sich niemals getroffen, Bilder von dem Auto wurden auch nur online ausgetauscht.
Weder Auto noch Geld wurden bis jetzt übergeben, aber Händler besteht auf Vertrag den die Privatperson auflösen will.
Findet das Widerrufsrecht (§312 / §355 BGB) hier Anwendung?
Wenn man nicht belehrt wird, verlängert sich dieses ja normal auf bis zu 12 Monate.
Heißt also wenn es Anwendung findet könnte es geltend gemacht werden.
Bitte nur Antworten falls Sie schon mal in der Situation gewesen sind oder Sie in dem Gebiet fundiertes wissen haben, da es doch recht speziell ist.