Wer hat Erfahrungen mit einem Widerspruch gegen die Aachen-Münchner Versicherung?

Hallo, habe 2006 eine Rentenversicherung (Riesterrente, seit Jahren aber beitragsfrei gestellt) sowie eine sog Rentenversicherung als "Wunschpolice" (zahle aktuell noch ein, beinhalten Fondsanlagen und Berufsunfähigkeitsversicherung) abgeschlossen. Wurde damals falsch beraten zumindest was die Wunschpolice betrifft und habe mich, da noch sehr jung, auch nicht wirklich damit auseinander gesetzt. Ich möchte die Wunschpolice auch nicht mehr und auch in die Riester zahle ich aktuell nicht mehr ein. Ich habe etwas nachgelesen ob es Sinn macht die Versicherungen zu kündigen. Vor allem die Wunschpolice wurde mir ja so verkauft, dass ich damit Geld anspare und auf das Geld später im Alter oder auch schon früher zb zum Hausbau, zugreifen kann. Jetzt wo ich Geld benötigt hätte, wurde mir aber gesagt dass nur ein kleines Guthaben (etwa 12% des bis dato eingezahlten) verfügbar wäre weil es sich ja angeblich hauptsächlich um eine BU Versicherung handeln würde. Lange Rede kurzer Sinn, ich wurde beim Abschluss ganz anders beraten.

Jetzt habe ich bei einer Kündigung der Versicherung wenig Chance mein eingezahltes Geld auch nur zum Teil zurück zu bekommen und der Verlust wäre hoch. Aber ich finde bei google sehr viele Anzeigen vor allem von Rechtsberatungen die einen Widerspruch empfehlen bzw dazu ihre Dienste anbieten (vorab kostenlose Prüfung der Vertragsunterlagen).

Widersprüche gegen die Verträge vor allem aus den Jahren 1994 bis 2007 wären sehr erfolgversprechend da die Verträge bzw vor allem Widerrufsbelehrungen der Aachen Münchner sehr oft Fehlerhaft und somit rechtlich anfechtbar wären.

Hat jemand dazu Erfahrungen gemacht? War erfolgreich oder nicht? Benötigt man Rechtsbeistand oder nicht?

Danke👍🏻

Recht, Versicherungsrecht, Wirtschaft und Finanzen
Wem steht das Versicherungsgeld nach einem Unfall zu, den Eltern oder dem Kind?

Hallo allerseits,

Als erstes mal vorab: ich habe hierzu bereits meine eigene Meinung, möchte nur mal von euch, als Außenstehende, Unbeteiligte eure Meinung dazu wissen. Es ist eine teils rechtliche, aber auch moralische Frage.

Also:

Ich hatte mit 6 Jahren als Fußgänger einen sehr schweren Zusammenprall mit einem Auto, mit Schädelhirntrauma, Schädelbasisbruch, Organversagen, inneren Blutungen, 6 Wochen Koma, nur noch maschinell am Leben zu halten, insgesamt 21 Wochen Krankenhausaufenthalt und und und....und auch mit Folgeschäden: Epilepsie, die ich wohl für den rest meines Lebens behalten werde, die mich mittlerweile aber kaum noch beeinträchtigt. Mehr aber nicht!

Meine Eltern haben damals auch einen Schadenersatz wegen Invalidität bei der Versicherung beantragt und diesen auch erhalten - einen 6-stelligen Betrag (damals noch DM).

Was ist eure Meinung?

  1. Die Eltern könne das Geld nach eigenem Ermessen nutzen und aufbrauchen
  2. Die Eltern sollten das Geld aufheben und mir auszahlen, als ich volljährig geworden bin.

Bin auf eure Meinungen gespannt. Gern auch mit Begründung.

LG

Der Phoenixx

Die Eltern dürfen das Geld aufbrauchen 83%
Das Geld hätte mir ausgezahlt werden müssen 17%
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Was kann ein selbstständiges Gastro-Gewerbe bei Stromausfall tun? Und wer ist in dem Falle wem gegenüber verpflichtet?

Ein Bistro hat heute seit ca. 14.00 Uhr einen Stromausfall. Komischerweise aber auch nur das Haus, wo das Bistro drin ist und darin wiederum nur Küchengeräte, Ofen, Telefon und einzelne Lampen. Ein paar andere Lampen und das Radio hingegen funktionierten komischerweise. Seit 14.00 Uhr können also bis zur Stunde keine Speisen zubereitet werden. Die ganze Situation unverschuldet.

Seltsamerweise gab' es auch keine Straßenbauarbeiten oder Ähnliches. Auf Nachfrage woran es liegt bei den Mitarbeitern des Netzbetreibers, die vor Ort sind, gab' es keine konkrete Antwort. Man sagte mitunter nur etwas von "Altersschwäche". Im späteren Verlaufe rückte ein Messwagen an, der kurzzeitig vor Ort war und dann ein Bagger, der nun im Einsatz ist. Auf Nachfrage wie lange das dauerte (bis morgen?), lachte man und sagte, das wolle man nicht hoffen. Klang' also so, dass man im besten Falle dann noch 2 Stunden des Tages arbeiten kann, in der Hoffnung, dass Kunden dann überhaupt noch kommen.

Was ist nun eigentlich für den Selbstständigen/den Kleingewerbetreibenden zu tun?

Wie sollte er sich verhalten?

Muss nach Abschluss der Arbeiten seitens des Netzbetreibers eine Art Protokoll erstellt werden, welches dann übergeben wird an den Betreiber des Ladens? Oder wenigstens so eine Art "Bescheinigung" darüber, dass in dem und dem Zeitraum de facto ein Stromausfall war?

Der Tag ist ja so ziemlich, im schlimmsten Falle komplett, dahin. Die ganzen Einnahmen, der Verdienstausfall...

Wie ist das geregelt? Und wo ist das geregelt wem nun welche Rechte zustehen?

Ich würde spontan tippen: Haftpflichtversicherung? Also die Haftpflicht des Ladens...? Oder die Versicherung des Netzbetreibers?

Irgendetwas muss der Chef ja jetzt machen können. Oder?

Was sollte man beachten? Und was kann man und sollte man machen? Und vielleicht sogar auch in welchen Fristen? Morgen ist ja nun Samstag. Dann kommen schnell die Weihnachtsfeiertage. Ich stelle mir das ein bisschen stressig vor.

Entschuldigt bitte die Ausführlichkeit, aber das war notwendig. Bitte auch ebenso um ausführliche Antwort(en). Wäre sehr dankbar!

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