(DSGVO) Kann ein Dienstleister die Löschung meiner Personenbezogenen Daten aufgrund seiner Dokumentationspflicht verweigern?

Hallo,

ich ärgere mich jetzt schon seit über 3 Jahren mit einem Versicherungsmakler (damals über Verivox oder Check24 zugewiesen), der mir wiederholt Werbemails zugeschickt hat.

Ich habe ihn dann (nachdem die damals abgeschlossene Versicherung sowieso nicht mehr besteht) dazu aufgefordert, meine personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO zu löschen. Nach einigen Monaten habe ich dennoch wiederholt eine Werbemail erhalten. Als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass er nach meiner Aufforderung dazu verpflichtet war, meine Daten zu löschen und dem wohl nicht nachgekommen sei, hat er das mit einer Panne entschuldigt.

Jetzt zwei Jahre später kam eine Mail (scheinbar auch an einen großen Verteiler) in der er (4 Jahre nach Einführung der DSGVO!) die erneute Zustimmung einholen möchte:
'Wie Sie sicherlich aus den Medien gehört haben, hat sich das Datenschutzrecht durch die Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung deutlich verschärft. Ich möchte Sie daher bitten, mir Ihre Einwilligung zu erteilen, dass ich Ihnen zukünftig diese Informationen per E-Mail senden darf. Ein Klick auf den folgenden Link genügt, und wir bleiben weiter per E-Mail in Kontakt: [...]'

Meiner Meinung nach schon lächerlich und höchst unprofessionell, dass er das jetzt erst erkannt hat und handelt.

Ich habe ihn dann auf den vergangenen E-Mail-Verlauf hingewiesen, die Info über die bei ihm über mich gespeicherten Daten eingefordert (nach Art. 15 DSVGO) und rechtliche Schritte angekündigt.
Darauf kam folgende Antwort:
'Einer Komplettlöschung Ihrer Daten kann ich leider nicht zustimmen, da hier seinerzeit dokumentationspflichtige Beratungen stattgefunden haben.'

Nun meine Frage: Kann das Recht auf Löschung durch eine Dokumentationspflicht wirklich ausgehebelt werden? Und wenn ja, wie lange besteht die Dokumentationspflicht (der Vertrag ist ca. 5 Jahr gekündigt) und kann ich danach eine Löschung erwirken?

Leider habe ich online nichts dazu gefunden. Wenn ich nach 'Dokumentationspflicht vs. Recht auf Löschung DSGVO' suche, finde ich nur Informationen über die Dokumentation und das Nachweisen von Löschungen.

Deshalb vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

LG Jens

Datenschutz, Recht, Datenschutzrecht, Versicherungsrecht, Datenschutzgesetz, DSGVO
Versicherungsanspruch Laptopversicherung?

Folgende Sachlage:

Ich habe eine Laptopversicherung bei hepster abgeschlossen und nun einen Schadenfall gemeldet. In diesem hab ich beschrieben, dass mein Netzteil am Kabel beschädigt ist und ich vermute, dass meine Katze dies verursacht hat (wohl großer Fehler meinerseits gewesen).

Nach einigem hin und her (Kostenvoranschlag der Reparatur etc.) wurde mir mitgeteilt, dass der Schaden nicht übernommen wird mit verweis auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen https://hepster-product-production.cdn.prismic.io/hepster-product-production/209779cb-499e-4cc3-b112-8b18474dcd87_AVB+Elektronik.pdf ). Ich vermutete zuerst, dass abgestritten wird, dass das Netzteil unter Versicherungsschutz stehet. Dem ist jedoch nicht der Fall und mir wurde mitgeteilt, dass Schäden durch Tiere bzw. Katzen nicht versichert sind.

"Gerne möchte ich Dir die Herausforderung mit dem Nachweis erläutern: das von Dir geschilderte (bzw. vermutete) Schadenereignis ist keinem der versicherten Ereignisse zuzuordnen, und damit nicht im Versicherungsumfang enthalten. Damit bleibt uns nur der Hinweis, dass der Versicherungsschutz in diesem Fall nicht greift. Ein expliziter Ausschluss ist in diesem Fall nicht notwendigerweise in der AVB zu hinterlegen, da die versicherten Ereignisse klar definiert sind.

Wenn es sich so verhält, wie von Dir geschildert, dass Du nicht klar benennen kannst, wodurch der Schaden eingetreten ist, ist eine Prüfung, ob es sich um ein versichertes Ereignis handelt nicht möglich und damit auch keine Leistung möglich."

Ich finde jedoch schon, dass es z.B. unter 4.1.1 "Bruchschäden, soweit hierdurch der bestimmungsgemäße Gebrauch, insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes beeinträchtigt ist." fällt.

Wie seht ihr das und was könnte ich tun?

danke im Voraus

LG

Recht, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, Schadensfall

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