Krankenkassen schulden, Privatinsolvenz?

Hallo,

Mein Name ist Niklas ich bin 24 Jahre jung und ich habe folgendes Problem , ich bilde mich zur Zeit weiter in dem ich einen Fernkurs  absolviere, seid meinem 23 Lebensjahr bin ich gesetzlich krankenversichert.

 

Bis zu meinem 23 Lebendsjahr hatte ich einen Job als Baarkeeper der mit 140€ im Monat vollkommen ausgereicht hat um damit den Fernkurs durchzustehen, allerdings kamen seid ich für die Krankenversicherung aufkommen muss 172€ Abzug dazu worauf hin ich versucht habe die Krankenkasse vorläufig zu kündigen was gesetzlich nicht möglich zu sein scheint also musste ich meinen Job kündigen um auf einen 450€ Job umzusteigen, leider bis heute nach 50 Bewerbungen und 2 Probearbeiten erfolglos...

Ich hatte Besuch vom Gerichtsvollzieher da der Beitragsrückstand mittlerweile 1.400€ beträgt!

Ich verfüge über keinen Führerschein weswegen Bewerbungen für Jobs die weiter weg sind erfahrungsgemäß erfolglos bleiben, da ich keine Möglichkeit habe rechtzeitig vor Ort zu sein und die Busfahrzeiten leider auch nicht passen!

 

In meiner Stadt habe ich mich mittlerweile mehrfach auf die allermeisten 450€ Jobs beworben allerdings auch erfolglos! 

Macht im Fall einer Krankenkassenverschuldung eine Privatinsolvenz Sinn?

Da ich im Prinzip nur 1-2 Jahre überbrücken muss bis zu meiner Lehre als Fachinformatiker, dann kann ich Problemlos für die Versicherung aufkommen.

Wenn nicht, was kann ich tun? Hat jemand Rat?

Mfg

Niklas

 

Insolvenz, Geld, Schulden, Krankenkasse, Privatinsolvenz, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, Ausbildung und Studium
EVB Nummern vertauscht - Riesenproblem - komplizierter Fall - Vorsicht: langer Text?

Hallo,

vorweg, ich hab einen sehr komplexes Problem mit zwei vertauschten EVB Nummern:

Ich bin Halter von 2 Pkw gewesen.

Der erste Pkw Peugeot war versichert vom 01.01.2013 – 31.12.2013 bei Versicherung A .

Der zweite Pkw Skoda war versichert vom 01.01.2009 – 31.12.2017 bei Versicherung H.

In 03/2013 sind wir umgezogen, von Stadt Alt in die Stadt Neu.

Ich habe mir für die Ummeldung für jeden PKW eine EVB bei der jeweiligen Versicherung besorgt und bin dann damit zur Zulassungsstelle von Stadt NEU.

Augenscheinlich wurden jedoch bei den Ummeldungen die jeweiligen eVB Nummern der Versicherung A und Versicherung H vertauscht, und jeweils dem anderen Kfz zugeordnet (dies hab ich erst jetzt 2018 erfahren).

Keine Ahnung wie das passieren konnte, ist ja auch schon lange her, angeblich dürfte sowas gar nicht gehen - es ist aber tatsächlich geschehen.

Mit dem PKW Skoda wechselte ich dann zum 01.01.2018 zu einer ganz anderen Versicherung.

Nun im Jahr 2018 meldet sich plötzlich die Versicherung A und verlangt für die Jahre 2016 – 2017 Versicherungsbeiträge für den Pkw Skoda (auf die Beiträge 2014 und 2015 verzichten Sie nach eigener Aussage) .

In diesen Jahren 2016 – 2017 war der Pkw Skoda jedoch nach wie vor bei der Versicherung H versichert (seit 2009 ununterbrochen). Versicherungsbeiträge wurden natürlich an die Versicherung H gezahlt.

Somit sollen für ein und denselben PKW doppelt Versicherungsbeiträge bezahlt werden.

Bei Ummeldungen wegen Umzug ist ein Versicherungswechsel, soweit ich weiß, überhaupt nicht möglich.

Zur Frage:

Wer hat Anspruch auf den Versicherungsbeitrag für den Pkw Skoda? Versicherung A oder Versicherung H?

Danke für Anregungen.

Gruß Eric.

Recht, Kfz-Versicherung, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, KFZ-Versicherungswechsel, Auto und Motorrad
Hat mich die Versicherung betrogen?

Guten Tag. 

Ich habe im November letzten Jahres eine Securplus500-Versicherung bei der Nissan Bank abgeschlossen. In einem Telefonat (welches aufgenommen wurde) wurde mir gesagt ,dass ich die Versicherung Werkstatt Kosten im Wert von 500 Euro übernehmen. Sie nannte auch das Beispiel, dass wenn man sich einen Schaden zufügt zB gegen einen Bordstein fährt und sich die Spur verstellt oder andere Schäden entstehen, dies übernommen wird. Also man könne einfach in die zuständige Werkstatt fahren und die Reperatur vornehmen lassen, dies übernehme dann die Versicherung. Ich erfragte auch ob die Zahlung dann problemlos abläuft, da Versicherungen ja in der Regel nicht zahlen wollen. Da wurde mir zugesagt, dass alles problemlos Ablaufe. Nun habe ich nochmal angerufen und nachgefragt, ob ich da einen Schein vorzeigen muss oder ähnliches , da ich bald in der Werkstatt fahren muss. Da wurde mir erklärt das , das nicht geht, da die Versicherung nur im Zusammenhang mit einer Vollkaksko und im Unfallfall zahlt. 

Dementsprechend habe ich diese Vericherung nun sinnlos abgeschlossen. Ich habe um umgehende Kündigung gebeten. Mir wurde jedoch erst eine Kündigung zum 20.09 zugesagt aus Kulanz. 

Ich frage mich nun ob das Versicherungsbetrug ist, also von der Versicherung? Und ob ich meine Einzahlungen zurück verlangen kann und eventuell sogar Schadensersatzansprüche bestehen? 

Schadensersatz, Recht, Versicherungsrecht, Auto und Motorrad

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