Versicherung besteht nach Parkschaden auf Gutachten trotz Kostenvoranschlag?

Mir ist letztens eine junge Fahrerin auf dem Parkplatz ins Auto gefahren. Nichts wildes - hat meine Stoßstange vorne links und meine Felge vorne links erwischt. Daraufhin habe ich mich mit der Fahrerin bzw. dem Halter des Fahrzeugs geeinigt, einen Kostenvoranschlag für den entstandenen Schaden durchführen zu lassen.

Grob sind es jetzt 1000€ inkl. Steuern. Den Schaden hat der Fahrzeughalter seiner Versicherung gemeldet, welche sich daraufhin bei mir gemeldet hat. Das Geld möchte ich mir auszahlen machen (abzgl. Steuern usw. natürlich), was ja auch völlig legitim ist. Die Versicherung besteht nun aber darauf, ein Gutachten durchführen zu lassen (der Sachverständige ist mir überlassen). Ist ein Gutachten wirklich nötig bei solch einem geringen Schaden? Und da ein Gutachten gegenüber einem simplen Kostenvoranschlag erheblich teurer ist, frage ich mich, ob die gegnerische Versicherung die Kosten ebenfalls übernimmt? Müsste ich mir dafür eine Kostenübernahmegarantie o.ä. von der Versicherung einholen?

Das Auto ist definitiv mehr wert, als der entstandene Schaden und durchgeführt wurde der Kostenvoranschlag ebenfalls von einer örtlichen TÜV zertifizierten Lackiererei. Bei meiner Internetrecherche zum Thema habe ich teils widersprüchliche Aussagen gefunden, daher frage ich an dieser Stelle noch einmal persönlich.

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Streit mit der Versicherung wegen Haftpflichtschaden - was tun?

Hi,

meine Partnerin hat in ihrer ehemaligen Wohnung (ist Ende letzten Jahres ausgezogen) den Parkettboden mit ätzendem Mittel angegriffen (versehentlich), ein Gutachter war in Anwesenheit der Vermieter auch da und meinte, der Schaden würde übernommen werden. Nachdem diese Aussage für die Vermieter so eindeutig und klar war, wurde der Boden neu eingelassen, abgeschliffen etc. (Kosten in Höhe von ca. 2.000,- EUR)

Nachdem sie die Kaution noch immer nicht ausbezahlt bekommen hat, hat sie beim Vermieter angerufen welcher ihr sagte, die Versicherung habe noch nicht gezahlt. Nach Telefonaten mit eben dieser kam heraus, dass das Gutachten offenkundig nicht eingereicht wurde. Einen Tag später haben die Sachbearbeiter bei der Versicherung anscheinend doch ein Gutachten vorliegen gehabt, der Schaden würde jetzt allerdings plötzlich nicht mehr bezahlt werden. Die Sache ist aktuell bei der Deckungsabteilung, dort wird alles geprüft.

Der Gutachter hatte dem Vermieter damals auch eine Firma versprochen, welche den Schaden günstig beheben soll und wollte sich noch einmal melden, Rückmeldung kam allerdings nie.

Wie kann man jetzt als Versicherungsnehmer hier weiter vorgehen? Die Zusage kam bereits letztes Jahr, jetzt will keiner mehr etwas davon wissen aber man kann keinen neuen Gutachter hin schicken, da der Boden bereits repariert wurde.

Danke für Infos!

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