Hallo ein Ölwechsel , ÖL selbst angeliefert Original BMW ,den ich nicht in einer Markenwerkstatt durchgeführt habe sondern in einer freien Werkstatt soll mir nun nach einem unverschuldetem Unfall zum Nachteil ausgelegt werden. Die Versicherung meint das alle Wartungsarbeiten wozu auch ein Ölwechsel gehört nur in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden muss um bei einer fiktiven Abrechnung die erhöhten Werkstattpreise zu erhalten und das mein Fahrzeug dadurch nicht mehr scheckheftgepflegt ist obwohl alle Inspektionen bei BMW durchgeführt worden sind ausser die beiden letzten Ölwechsel. ist das von der Versicherung so rechtens es handelt sich immerhin um eine Preisdifferenz von knapp 2000 €