Auto wurde auf Privatparkplatz beschädigt, Versicherung will nicht zahlen und meint dass jeder seinen eigenen Schaden zahlen muss. Stimmt das?

Beim Parkvorgang auf einem Privatparkplatz ( bei der Bank ) wollte der Fahrer zwischen zwei anderen Fahrzeugen einparken. Die Beifahrerin des linken Autos schaute nicht nach hinten und öffnete die Tür worauf der Fahrer der Parken wollte mit seinem Kotflügel und Scheinwerfer in die Türe fuhr da er so schnell nicht bremsen konnte. Die Fahrerin entschuldigte sich für das Verhalten ihrer Mutter ( Beifahrerin die die Tür öffnete ) und nahm die Schuld sofort auf sich. Sie wollte keine Polizei. Da die Versicherungsagentur des Geschädigten in der Nähe war ging die Frau mit dort hin. Sie sagte dem Bearbeiter dass sie Schuld sei und gab alle nötigen Informationen zur Klärung des Schadens. Ihre Versicherung gab bekannt, dass der Schaden die Haftpflicht der Mutter zu tragen hat. Diese meinte dann, dass jeder seinen Schaden selber zu tragen habe da es auf einem Privatgrundstück passiert sei. Was stimmt nun ? Es ist ein öffentlich zugänglicher Parkplatz den die Kunden der Bank währen des Bankbesuches nutzen dürfen. Beide sind Kunden und beide hatten auf der Bank was zu erledigen. Die Mutter gab zu nicht geschaut zu haben. Heist das, dass alle Bagatellschäden auf Privatparkplätzen die aus versehen passieren jeder selber zu tragen hat ? Dann brauch ja keiner wirklich aufpassen wenn er beim einkaufen auf dessen Privatparkplatz einen Schaden anrichtet oder wie verhält sich das ? Selbst die Polizei sagte, dass eine Anzeige nichts bringen wird da die Beschuldigte ja sagen könnte, dass sie unter Schock stand und nicht wusste was sie sagte. Was soll man da machen ?

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Gleichzeitig bei zwei gesetzlichen Krankenkassen versichert?

Hey, ich habe Anfang des Jahres bei meiner Krankenkasse gekündigt. Zum 01.04 wollte ich mich bei der HKK versichern. Habe ewig auf eine Antwort gewartet und bekam dann 1 Woche vor Ende März keine konkrete Zusage. Auch nicht nach Briefen und Telefonaten. Am 01.04 bekam ich nur eine Aufnahme Bestätigung unter Vorbehalt, weil noch die Zusage der Agentur für Arbeit fehlen würde über die Zahlung von Arbeitslosengeld 1, obwohl ich schon im Mutterschutz war und denen auch die Bescheinigung über die Einstellung aller Leistung der ARGE gesendet habe, da im Mutterschutz die Krankenkasse Zahlungspflicht hat. Mir war das zu unsicher, weil ich kurz vor der Geburt stand und wissen wollte wo ich versichert bin, um dies im Krankenhaus auch angeben zu können, falls es los geht. Ich zog deshalb die Kündigung am selben Tag (01.04) bei meiner alten Kasse zurück und sagte der HKK (per Mail und Schreiben per Post) das ich meine Neuanmeldung ebenfalls zurück ziehe, da ich bisher keine konkrete Bestätigung bekommen habe. Auf mein Schreiben reagierte die HKK erst nicht. Meine alte Kasse übernahm alle Kosten. Nun meldet sich die neue Kasse fast einen Monat später mit einer Anmeldebestätigung und Karte und einem Schreiben mein Widerruf der Neuanmeldung käme zu spät (am 2.04) und ich wäre nun 18 Monate bei ihnen pflichtversichert? Geht das? Kann ich nun bei zwei Versicherungen sein und wenn nicht, welche Kasse ist nun Recht?

Versicherung, Krankenkasse
Handyversicherung von Mediamarkt (Plusschutz [120€]) wird alles abgedeckt?

Habe mein Handy (Sony Xperia Z3 compact) bei MM gekauft inkl. Plusschutz was sie angeboten haben. Im vertrag steht schonmal das es bei folgenden Ursachen entschädigt wird: -Fallschäden -Bruchschäden -Flüssig-/Feuchtigkeitsschäden -vorsätzliche Schädigung durch Dritte -Sand, Wasser und Feuchtigkeit

Darüber hinaus leisten wir bei Verlust des Gerätes durch: -Diebstahl -Einbruchdiebstahl (nur wenn es in einem verschlossenen Haus/ Auto gelegen hat) -Raub

Stand Juni 2015. Sie läuft standartmäßig 2 Jahre.

Meine Frage ist, ob es vielleicht doch noch irgendeine Art oder sonstwas gibt, was nicht abgedeckt ist bzw. es z.b. ein Prüfverfahren gibt ob es wirklich hingefallen ist und nicht absichtlich zerstört wurde. Denn hier steht halt auch das beim vorsätzlichen herbeiführen oder grob fahrlässiger handlung sowie einfach vergessen/liegenlassen und bei garantiefällen/gewährleistung die leistungen der Versicherung ausgenommen sind. Also man versteht hoffentlich worauf ich hinaus will. Noch ein paar fragen: Was darf passieren, was nicht? Wie wird von der Versicherung argumentiert? Macht es sinn das die Versicherung ausfällt wenn es im Garanitie/gewährleistungsbereich des Herstellers liegt?

Achja bevor ich es vergesse: mein handy hat seit gestern einen Defekt. "Experten" vermuten einen Hardwarefehler da sich die Obere Bildschirmhälfte nicht mehr bedienen lässt. Die haben irgendwas von Touchfolie unter dem Glas gelöst oder so. Jedenfalls ist es ohne besondere vorkommnisse (hosentasche) passiert.

Thx.

Handy, Versicherung, Entschädigung, Garantie, Media Markt, Plusschutz

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