Wer haftet bei Verlust eines unversicherten Großbriefes?

Hallo, ich habe am Sonntag privat über Ebay Kleinanzeigen Ware im Wert von ca. 20€ verkauft. Der Käufer hat mir explizit genannt, wie viel er mir bezahlt und welche Versandart er wünscht, "Warensendung a 1,90€", also ein unversicherter Großbrief.

Ich habe die Ware ordnungsgemäß verpackt am Montag in einen Briefkasten geworfen. Bezahlt hat der Käufer über PayPal Friends.

Nun ist bis heute der Brief noch nicht bei Ihn angekommen. An sich kann das ja mal passieren, da der Briefkasten auch erst Montags um 16:30Uhr geleert wurde.

Ich gehe jetzt jedoch schon weiter, und frage mich, was passiert wenn auch in den nächsten Tagen der Brief nicht ankommen sollte.

Selbstverständlich würde ich zunächst eine Nachverfolgung in Auftrag geben, aber da würde im Zweifelsfall bestimmt nicht viel bei raus kommen.

Wie sieht das mit der Haftung aus? Hat der Käufer nach dem Fehlschlagen der Nachverfolgung ein Recht auf Rückerstattung des Geldes?

Ich habe für meinen Teil die Sendung ja ordnungsgemäß abgeschickt, und theoretisch besteht ja die Möglichkeit, dass die Sendung schon eingetroffen ist und der Käufer sich überlegt hat am liebsten Ware & Geld zu behalten.

Ich möchte nichts unterstellen, der Kontakt mit dem Verkäufer war durchweg positiv, aber ich ziehe mal alle Eventualitäten in Betracht.

Also, zusammengefasst, wie sieht es rechtlich aus? Mir ist bewusst, dass der Käufer ab Übergabe der Ware durch den Verkäufer an das Speditionsunternehmen haftet. Die Beweispflicht der Übergabe liegt jedoch beim Verkäufer.

Muss auch der Käufer nachweisen, dass er die Ware erhalten hat? Welche rechtlichen Konsequenzen kämen im Fall eines Ablehnens von Rückzahlungsforderungen auf mich zu?

Vielen Dank schonmal,

Grüße

Versand, Versicherung, Recht, eBay
Wasserschaden nach Wohnungskauf. Vorbesitzer bzw ausführende Firma haben Pfusch bei Umbauarbeiten gemacht. Wer zahlt?

Hallo, ich habe im November letzten Jahres eine Wohnung gekauft die ich momentan vermiete. Der Vorbesitzer war verstorben und da der Sohn nichts mit dieser Wohnung anfangen konnte, habe ich sie von ihm gekauft.

Jetzt wurde aufgrund von Feuchtigkeit ein Wasserschaden im Badezimmer festgestellt. Dieses wurde von den Vorbesitzern 2011 umgebaut. Dabei wurde eine alte Badewanne ausgebaut und dafür eine ebenerdige behindertengerechte Dusche eingebaut. Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurde dies nicht ordnungsgemäß gemacht. Denn weder die Kanten der Fliesen und die Amaturen wurden versiegelt. Zudem wurden die alten Fliesen nicht aufgenommen um darunter eine Versiegelung (Elefantenhaut?!) aufgetragen. Genaue diese fehlenden Versiegelungen sind jetzt der Grund für den Wasserschaden.

Wenn ich richtig informiert bin, zahlt die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft jetzt nur einen Teil des Schadens, und zwar die Trocknung der Wände sowie evtl Kosten für einen Maler. Die Behebung des Schadens (rausreißen der Fliesen, auftragen der Elefantenhaut, Wiedereinbau der Dusche, neue Fliesen, etc) bleiben dann wohl an mir hängen?

Wenn dem so sein sollte, kann ich dann den Sohn des Vorbesitzers, in Anspruch nehmen, da seine Eltern damals unzureichende Umbaumaßnahmen durchführen lassen haben? Wenn dem nicht so ist, kann ich mich dann an die damals ausführende Baufirma wenden, die ja eigentlich hätte wissen müssen, das dies so nicht richtig ist?

Gibt es andere Möglichkeiten?

Bisher liegt mir noch keine Entscheidung der Versicherung vor. Ich denke, dass kurzfristig ein Gutachter rauskommen wird. Gerne würde ich mich nur schon vorher etwas schlau machen um nicht ganz unwissend in das Gespräch mit der Versicherung und dem Gutachter zu gehen.

Ergänzung: Es gibt auch noch eine Baufirma die das Gebäude im Jahr 2000 gebaut hat und die Wohnung dann verkauft hat. Diese arbeitet gleichzeitig auch noch als Hausverwalter und wird dafür auch bezahlt.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Ich hoffe das ich nicht für die Fehler die die Baufirma und der Vorbesitzer dort gemacht haben aufkommen muss, da dies ja keine Fehler waren die vorher ersichtlich waren. :(

Wohnung, Versicherung, Wohnungskauf
Mit hochgradiger Arthrose Erwerbsminderung beantragen oder geht noch was?

Die Frage ist mir etwas peinlich, da es sich anhört als wenn ich so 80 bin. Aber ich bin erst Mitte 40. Ich habe von Geburt an ein genetisches Problem, dass ich sehr regelmäßig Bänder- und Sehnenrisse hab. Dadurch luxieren die Gelenke oft. In den letzten 10 Jahren habe ich 18 Operationen deshalb gehabt. Mittlerweile sind meine Schultergelenke durch dieses ewige auskugeln völlig fertig. Ich habe schon auf einer Seite eine Kappenprothese aber eigentlich brauche ich auf beiden Seiten eine Schulterprothese. Ich kann beide Arme kaum noch bewegen. Rechts ist schon wieder eine Sehne gerissen. In den Hüften habe ich Dysplasie und durch dieses ewige Hin- und hergleiten in der Hüfte hat sich endgradig Arthrose gebildet. Schlimmer geht nimmer, sagt der Doc. Die Hüftgelrnke müssten auch neu, insbesondere Abends kann ich kaum noch gehen, eine Treppe komme ich kaum noch hoch. In den Knie hatte ich bereits 3 Kreuzbandplastiken, die aber nicht halten! Ich habe in beiden Knie höchste Arthrose wobei das linke Knie soll doll Arthrose gebildet hat, dass die Kniescheibe nach Außen gedrückt wird und häufig luxiert. Das muss dringend gemacht werden. Aber grob kann man sagen, dass ich in den nächsten 3-5 Jahren auch neue Kniegelenke brauche. Aufgrund massiven humpeln freut sich die Wirbelsäule nicht. Alleine in 2015 hatte ich drei Bandscheibenvorfälle von denen mich einer sogar ins Krankenhaus befördert hat. Nun war ich zwischen den Operationen aber immer berufstätig. So dass ich Krankengeld erhalte, was deutlich mehr ist als jetzt zB eine Rente währe. Und theoretisch brauche ich nur wenige Tage zwischen zwei verschiedenen Operationen arbeiten um wieder neu Krankengeld beziehen zu können. Mittlerweile bin ich auch psychisch völlig am Ende ( ist ja klar) und mein Doc möchte eine psychosomatische Reha beantragen. Die Frage währe: könnte ich irgendwann trotz noch vorhandenen Krankengeldanspruch , zu eine Beantragung der Erwerbsminderungsrente gezwungen werden? Was ich eigentlich vermeiden möchte, da ich solange mit Arbeit weiter machen möchte wie geht. Aber es werden nur noch wenige Monate immer sein, da dann ja schon die nächste Operation ansteht.

krank, Rente, Versicherung, Erwerbsminderung, Rehabilitation

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