Jährliche Fahrleistung deutlich überschritten...Strafe?

Hallo ich habe ein Problem:

Ich habe bei meiner Kfz Versicherung (Huk Cobug) eine jährliche Fahrleistung von 6.000 km angegeben.

Nun musste ich letztes Jahr beruflich durch die ganze Hauptstadt zur Arbeit und nach Hause pendeln und habe die jährliche Fahrleistung deutlich überschritten (um 20.000 km). Hätte ca 125.000km haben dürfen, aber es sind jetzt 145.000km drauf. Habe es leider erst bemerkt als ich mal vom Tageskilometerzähler auf Gesamtkilometer umgeschalten hab und fast den Schlag bekommen.

Weiss einer wieviel ich nachzahlen muss? Will mich erstmal informieren bevor ich das der Versicherung mitteile und dann evtl rückwirkend ne Rechnung (oder Vertragsstrafe) über hunderte von Euros bekomme, denn ich kann es mir jetzt leider nicht wirklich leisten :-/


In den Agb steht folgendes:

Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen Mitteilung von Änderungen K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich mitteilen.

Überprüfung der Angaben K.3.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob Ihre Angaben zu den berücksich- tigten Tarifierungsmerkmalen zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.

Folgen von unzutreffenden Angaben K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufen- den Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.


Bin für jeden Tip dankbar

Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, AGBs, Kilometerstand, Laufleistung
private Krankenversicherung - Minijob - Wechsel in Teilzeit - Ausbildung - Schüler -

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich Krankenversicherung und Sozialversicherungspflicht. Ich bin noch Schüler, mache mein Abitur und habe ab Mai keine Prüfungen und keinen Unterricht mehr.

Im Moment wohne ich Zuhause und mache seit einem dreiviertel Jahr einen Minijob (bis 450€). Ich bin über meine Eltern privat Krankenversichert und gehe im Oktober in die Ausbildung, wofür ich eine eigene Krankenversicherung benötige, weshalb die private Krankenversicherung 3 Jahre bis zu meinem Studium ausgesetzt wird und ich sie dann wieder nutzen kann.

Ich möchte nun meinen Minijob kündigen und eine Beschäftigung in Teilzeit anfangen (20-30 Std./Woche), um mir für Ausbildung und Studium ein finanzeilles Polster anzusparen.

Wie sieht es nun mit der privaten Krankenversicherung aus? Da meine Beschäftigung länger als die für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis üblichen 50 Tage andauern wird und ich mehr als z.Zt. 450€ im Minijob verdienen werde/möchte, benötige ich doch eigentlich eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung, stimmt das?

Kann ich die private Krankenversicherung auch für die 4 Monate, die ich in Teilzeit arbeiten möchte, aussetzen? Kann ich die eigenständige Krankenversicherung des Teilzeitjobs dann auch für meine Ausbildung übernehmen?

Ich blicke im Moment durch diesen ganzen Versicherungswahnsinn nicht durch...

Job, Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Schüler, Abitur, private Krankenversicherung, Sozialversicherung, Teilzeit
Fahrradverbot an der Grundschule?

Jeden Morgen fahren meine Tochter und ich mit dem Rad zur Schule / zur Arbeit.

Nun wurden wir heute Morgen von der Hofaufsicht gebeten NICHT mehr mit dem Rad zu kommen. Andere Kinder würden da sbereits nachmachen und so habe die Schule, wenn sie der trend weiter fortsetzt - ein Stellplatzproblem für die Kinderräder.

Sie wies mich auch darauf hin, dass die Schule bei Beschädigungen am Rad nicht aufkommt (Ist mir aber bekannt, wie überall). Angeblich habe der Direktor sich erkuindigt, das Kind sei zwar unfallversichert wenn sie mit dem Rad käme, dennoch sei es aus o. g. Gründen nicht erwünscht.

Ich war sprachlos und habe gesagt, ich wäre nicht bereit die Strecke zu Fuß zu laufen. Außerdme sei die Schultascher sehr schwer und der Bus (es sind nur 3 Haltestellen) lohne sich nicht - dafür sei uns das schokoticket eben zu teuer. Nun haben wir uns darauf geeinigt, dass wir das Fahrrad meiner Tochter ab morgen im nahegelegenen Einkaufszentrum abstellen.....Aber das bedeutet wieder einen Umweg für uns! Eigentlich bin ich da nicht bereit zu.

Ärgerlich noch dazu: Vor der Schule ist eine Fußgängerampel, an der sehr viele Eltern morgens mit dem Auto vorfahren und ihre Kinder aussteigen lassen. Zeitweise ist dort ein SchuPo platziert, der die Eltern weiterwinkt und sie darauf aufmerksam macht, wie gefährlich ihr Rangieren sei und dass es sowieso verkehrswidrig ist. Die Eltern diskutieren mit ihm und nehmen sogar Strafzettel in Kauf, um ihre Kinder direkt vor dem Schuleingang abzusetzen. Ist der SchuPo dort nicht platziert, entstehen wirklich gefährliche Situationen: Kinder laufen über die Ampel während Autos bei Grün stehenbleiben, Türen straßenwärts öffnen und schräg auf der Fahrbahn stehen (oft wird anschließend vor der Ampel noch gewendet! Und uns wird untersagt mit dem Rad zur Schule zu kommen.

Ich finde das ungerecht und blödsinnig! Was meint ihr? Kann man uns das wirklich verbieten?

Vorschlagen, Stellplätze auf dem Schulgelände einzuführen 63%
Alternativen Stellplatz suchen 19%
Weiter das Fahhrad auf dem Schulgelände abstellen 19%
Nicht mehr mit Rad zur Schule kommen 0%
Fahrrad, Schule, Verkehr, Versicherung, Verkehrsrecht

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