Hallo liebe Community,
am Samstag kam ich kurze Zeit nach einem Wildunfall an die noch nicht abgesicherte Unfallstelle. Ich sah das Unfallauto mit Warnblicklicht und bremste ab, fuhr aber dennoch über das am Boden liegende Wildschwein; es war zwar dunkel, ich habe als Fahranfänger aber einfach auch nicht ausreichend auf die Situation reagiert. Es war ein ganz schöner Rums, die Kupplung hat etwas geklappert und der Motor pfiff leise. Trotzdem fuhr ich nach kurzem Gespräch mit den Unfallbeteiligten nach Hause und brachte das Auto am Montag in die Werkstatt. Zum Glück war nur etwas verbogen und ich musste gar nichts bezahlen.
Wäre es aber nun ein Fall für die Versicherung gewesen, stellt sich mir die Frage, ob ich unbedingt auf die Polizei warten und den Schaden aufnehmen lassen muss, damit die Versicherung zahlt. Außerdem wäre es gut zu wissen, ob es da allgemeine Regelungen gibt, oder wie es in diesem besonderen Fall des "atypischen" Wildunfalls aussieht.
Ich hoffe nicht, dass mir das nochmal passiert, es wäre allerdings auch nicht schlecht zu wissen, was in so einem Fall zu tun ist. Gerade als unerfahrener Fahranfänger war ich nämlich sowohl während als auch nach dem Geschehen etwas überfordert.