Verkehrsbehinderung durch Radfahrerin, nun ich Schuld?

Folgende Situation:
Der Spanndauer Damm hier in Berlin ist eine große mehrspurige Straße. Schon alleine der gesunde Menschenverstand sagt einem doch eigentlich, dass Fahrradfahrer darauf nichts verloren haben. Rechts auf dem Gehweg ist klar sichtbar ein Streifen mit roten Pflastersteinen, auf dem dem vernünftige Radfahrer fahren...
Trotzdem fährt eine Radfahrerin auf ihrem Rennrad einfach mal so auf der Straße und weicht sogar noch auf die mittlere Spur aus, wenn rechts Autos parken. Ich hänge gefühlt einen Kilometer hinter ihr weil sie nicht mal, so wie es sich gehört ganz rechts fährt. Ich überlege mir noch zu hupen, entscheide mich dann aber dagegen.

Als ich dann schließlich neben ihm bin, kurble ich die Scheibe runter und weise sie ganz höflich von Frau zu Frau mit exakt den Worten: "Bitte den Radweg benutzen, danke" auf ihr Fehlverhalten hin.

Kurz darauf werde ich von der Polizei angehalten, die die Szene von hinten gesehen haben. Ich kriege eine Anzeige wegen Nörigung. Außerdem habe ich den Mindestabstand zur Radfahrerin nicht eingehalten. Nach kurzer Diskussion sagt der Polizist zwar, er beließe es bei einer Verwarnung besteht aber auf Folgendem:

- Radfahrer dürfen auf der Straße fahren, selbst wenn da ein Radweg ist.
- Nur bei einem "blauen Schild" müssen sie auf den Radweg und diese Schilder gäbe es selten.
- selbst bei einem "blauen Schild" darf ich mich nicht beschweren, wenn der Radfahrer trotzdem auf der Straße fährt. Es könnten ja Scherben auf dem Radweg liegen.
- Der Radfahrer muss auch nicht ganz rechts fahren. Er darf bis zu 1,50 "Sicherheitsabstand zu parkenden Autos halten.

Ich habe dann, weil ich keine Anzeige wollte so getan, als würde ich ihn verstehen, verstehe es aber nicht. Was soll ein "blaues Schild" sein? Seit wann darf ein Radfahrer auf einer Mehrspurigen Autostraße fahren für die er noch nicht einmal KfZ Steuern gezahlt hat. Was ist das für ein Vorbild für die Kinder? Warum ist mein höflicher Hinweis eine Nötigung?

Verkehr, Radweg, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Führerschein machen trotz Btm und Fahrverbot?

Hallo liebe Community,

Ich wurde Anfang des vergangenen Jahres mit ca. 22 Gramm Marihuana auf einem E-Scooter unter Einfluss von 14 Mikrogramm/L THC erwischt. Eine Hausdurchsuchung ergab keine weiteren befunde. Dies geschah in Bayern.

Mein Marihuana-Konsum war bis vor 2 Monaten noch sehr regelmäßig. (Mehrere Joints am Tag, nach der Arbeit) Ich konnte glücklicherweise aus diesem Teufelskreis entfliehen um mich auf die wichtigeren Sachen im Leben zu konzentrieren.

Zum Zeitpunkt der Straftat hatte ich natürlich keinen Führerschein.

Als Strafe habe ich eine Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen á 30€ sprich 450€ und eine Geldbuße von 500€ sowie Gebühren zahlen müssen. (Insgesamt ca. 1.250€)

Ein 1-Monatiges Fahrverbot für jegliche Kraftfahrzeuge wurde ebenfalls ausgesprochen. Dies ist bereits seit letztem Jahr ausgelaufen.

Dazu bekam ich ein Schreiben, in dem mir mittgeteilt wurde, dass die Führerscheinstelle ebenfalls darüber informiert ist.

Nun würde ich aufgrund von neuer Perspektiven im Beruf gerne meinen Führerschein machen.

Meine Idee war, nach ca. 6 Monaten der Abstinenz mit meinem Führerschein-Kurs zu beginnen, was ja auch mehrere Wochen in Anspruch nimmt, bis ich dann zur Führerscheinstelle wegen der Zulassung auf den Btm-Eintrag angesprochen werde.

Nun meine Frage:

- Macht das so Sinn?

- Womit muss ich rechnen? (GA o. MPU)

- Reicht die Dauer der Abstinenz für ein Ärztliches Gutachten oder wird es eher auf eine MPU hinauslaufen?

Falls jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder sich mit dem Thema auskennt, wäre ich sehr dankbar für eine Erläuterungen.

Vielen Dank im Voraus!

Auto, Verkehr, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, PKW, Straßenverkehr, Betäubungsmittelgesetz, Führerscheinstelle, Btmg Führerschein

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verkehr