Keine Polizeikontrolle trotz überfahrenen Stoppschild?

Ich War vor kurzen Nachts mit Einen Freund unterwegs und wollte ihn nur kurz Zuhause absetzen. Es War schon kurz nach 12 Uhr nachts und wir fuhren von einer Seitenstraße auf die Hauptstraße. Ich fuhr langsam an die Kreuzung ran um nach rechts abzubiegen und es stand zwar ein Stoppschild da aber es war alles frei nur von links kam ein Auto langsam näher also fuhr ich ohne direkt anzuhalten blinkend nach rechts ab. Habe dann nach nur 100 m wieder links geblinkt weil ich die Straße rein wollte. Bin reingefallen und habe festgestellt das ich noch eine Weiter musste und diese Straße nur ins leere bzw zu einer Garage führte. Also wollte ich wenden und stellte fest das die Polizei das andere Auto war und diese jetzt auf der Hauptstraße stehen geblieben sind direkt hinter mir. Ich hab dann in 2 Zügen gewendet in der Einfahrt und bin dann wieder rausgefahren und die nächste dann links rein wo ich hin musste. Die Polizei hat dann dort noch kurz gewartet und wieder gedreht und und ist weggefahren. Das konnten wir sehen von seinem Haus aus. Es waren 3 Polizisten drinnen in ihren Transporter. Keiner hat aber den Versuch gestartet oder Interesse gezeigt mich zu kontrollieren.

Muss ich jetzt mir irgendwas rechnen was denkt ihr? Ist alles sehr merkwürdig. Dachte ja die kontrollieren mich als ich in der Einfahrt stand und dann wendete aber die standen nur auf der Hauptstraße und haben nicht mal richtig geguckt bin ich der Meinung. Schicken die alles per Post und halten einen nicht mal dazu an? Hoffe ich hab das jetzt detailliert geschildert.

Verkehr
Wer kennt sich mit Straßenverkehrsrecht aus (zugeparkt)?

Hallo,

folgendes hat sich heute morgen um 06:30 Uhr abgespielt.

Die hochgeladene Skizze zeigt unser Auto in rot. Das Auto in gelb hat uns wieder einmal zugeparkt. Letztes Mal konnte man noch raus, da hinter uns keiner stand, aber dieses mal war es völlig unmöglich. Der Parkbereich befindet sich in einem Wohngebiet mit Häuserblocks. Es handelt sich um eine Seitenstraße (Sackgasse).

Aufgrund der Tatsache, dass wir nicht raus konnten, riefen wir die Polizei. Die werten Kollegen erst auch ganz freundlich, "Guten Morgen...". So, und nach der Erklärung der Situation, wo wir auch erwartet hätten, dass man uns eigentlich Recht gibt, und das gelbe Auto eigentlich entfernt werden müsse, sagte man uns, "Eigentlich dürfen wir hier auch nicht stehen...". Baff. Tja, ok. Wenn wir da nicht stehen dürfen, dann darf das der gelbe Wagen doch erst recht nicht? Der hatte nicht nur uns die Durchfahrt blockiert, sondern auch der Nachbar rechts neben ihn der auch dem Parkplatz parkte, konnte ja eigentlich auch nicht raus.

Tja, nach einer recht aufbrausenden Diskussion stellten wir dann fest, man wollte uns nicht helfen. Wir gingen dann wieder. Die Polizei (3 Mann in einem Streifenwagen) fuhren dann auch wieder davon, ohne das sich irgendetwas tat. Das gelbe Auto entfernte sich dann auch um 07:40 Uhr, das konnte ich dann noch beobachten.

Tja. Ich sitze hier nun etwas ratlos am PC. Ich weiß jetzt nicht, ob wir im Recht gewesen sind. Man erwartet ja doch eigentlich etwas Hilfe. Unsere Einschätzung war ja eigentlich "Du bist zugeparkt" der gelbe Wagen muss weg. Oder sind wir einfach im Unrecht und die Polizei waren hier einfach die Hände gebunden oder wollten dich nicht helfen. Wir ist hier die Rechtslage? Kann jemand dazu was sagen?

Was ich noch nachträglich erwähnen muss. Wir parken schon seit Jahren dort und wurden noch nie bestraft. Leute die links daneben parken, also in der Mitte des Wendekreises, wurden dort schon verwarnt. Auch wir bekamen zwei Mal eine Verwarnung, weil wir in der Mitte des Wendekreises geparkt hatten. Aber wie gesagt, an der Seite des Bordsteines hat noch nie irgendjemand was gesagt.

Danke und Gruß

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Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, parken, Straßenverkehr
2. A-Verstoß in der Probezeit begangen. Was nun?

Wurde am 04.06.15 außerorts mit über 21 kmh/ geblitzt und bekam am 29.10. die Anordnung zum Aufbauseminar. Beim Aufbau Seminar bin ich grad dabei. Nun ist mir leider 17.11. wieder etwas passiert. Und zwar bin ich nachts zusammen mit einem Kumpel durch die menschenleere Stadt gefahren bis sich an einer Ampelkreuzung ein Streifenwagen hinter uns gesetzt hat und ich angehalten wurde, mein Kumpel fuhr normal weiter, wir hatten aber die gleiche Geschwindigkeit drauf zwischen 70-80kmh. Die Beamten meinten laut Tacho wäre ich 120 gefahren!!! Nach Abzug Toleranz von 20% wären mir aber nur noch 96 bei erlaubten 50 vorwerfbar. Dazu sollte ich noch ein illegales Autorennen veranstaltet haben, was sie glaube ich aber nicht richtig beweisen konnten weil mein Kumpel weg war und ich denke wo kein Gegner da kein Rennen! Und was war wirklich kein Rennen! Nun kam der Bußgeldbescheid, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Geldbuße... Ist das einzige was mich erwartet das was auf dem Bußgeldbescheid steht oder kommt da in der nächsten Zeit wie beim ersten Fall noch weiteres auf mich zu? Ich überlege nun über einen Rechtsanwalt Einspruch einzulegen, da ich wirklich nicht so schnell war und kein Rennen veranstaltet wurde, zu dem ja vielleicht noch weitere Maßnahmen auf mich zu kommen. Sollte mich allerdings nur das Treffen was da im Bescheid drin steht akzeptiere ich das vielleicht und erspare mit den ganzen Stress...

Ich bitte euch nur zu antworten wenn ihr euch wirklich mit der Materie auskennt. Ich lese im Internet echt viel nur leider steht überall was anderes zu der Thematik.

Auto, Verkehr, Polizei, Führerschein, Bußgeld, Probezeit
Ist es der DB erlaubt, einen erhöhten Fahrpreis von 60€ für ein nicht vorhandenes Fahrradticket zu erheben?

Hallo,

ich habe kürzlich ein kleines Problem im Zug gehabt. Ich bin in den letzten Monaten häufiger mit der S-Bahn gefahren, aber vor etwa einem Monat hatte ich nach langer Zeit ein Fahrrad mit in den Zug genommen. Erst eine Minute, nachdem ich im Zug saß und der Schaffner vor mir stand, fiel mir auf, dass ich evtl noch ein extra Ticket für mein Rad brauche. Ich hatte es etwas eilig gehabt und deshalb nicht daran gedacht, dass mein Studententicket (welches ich überall als universellen Fahrschein dabei habe) NICHT für mein Fahrrad gilt. Trotzdem hat mir der Schaffner eine Fahrpreisnacherhebung von 60€ in die Hand gedrückt. Eigentlich hätte ich das Radticket sogar noch bezahlt, aber hatte in dem Moment kein Bargeld dabei. Und mit meiner MasterCard konnte das Gerät des Schaffners leider nichts anfangen. Letztendlich war ich zwar mit gültigem Fahrschein unterwegs, aber nur weil ich mein Rad für die 2 Haltestellen nicht mit einem Fahrausweis versehen hatte, darf ich jetzt den gleichen erhöhten Preis zahlen, wie jemand, der komplett ohne Ticket fährt?

Weil mir das ziemlich unlogisch erscheint, stell ich jetzt die Frage, ob die DB das überhaupt darf oder der Schaffner mich in diesem Fall einfach übers Ohr gehauen hat. Immerhin macht es oft den Anschein, dass viele DB-Mitarbeiter nicht so wirklich Plan von ihrem Job haben und damit komplett überfordert sind. Es könnte also auch einfach sein, dass der Schaffner am Ende gar nicht genau wusste, ob er mir überhaupt die 60€ so aufbürden kann und mir aus Gewohnheit schlicht einen Strafzettel mit zu hohem Bußgeld ausgedruckt hat. Falls ich am Ende die vollen 60€ an die DB zahlen muss, nur weil mein Fahrrad für zwei Haltestellen schwarz gefahren ist, wird es definitiv das letzte Mal gewesen sein, dass ich einen Fuß in einen ihrer Züge gesetzt habe.

Fahrrad, Verkehr, Geld, Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Gesetz, Deutsche Bahn

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