Ist das alles so rechtens. Bearbeitungsgebühr 7 €?

Hallo,

ich wurde heute im Bus Kontrolliert. ich hatte mein Ticket aber nicht meinen Lichtbildausweis dabei. Jetzt muss ich dieses Nachzeigen und eine Bearbeitungsgebühr von 7 € bezahlen. ich frage ich aber wofür 7€.

Das Aboticket, was ich besitze wird regelmäßig teuer und der Service lässt immer mehr nach. Das Preis Leistungsverhältnis stimmt gar nicht.

  1. Als alternative hätte ich auch ein Ticket kaufen können, da hätte sich der liebe Busbegleiter, die anstrengende zusätzlich Arbeit, 6 Zahlen und ein Kreuz auf ein noch nicht mal DIN A4 großes Blatt zumache, die ja 7€ kostet sparen können.

  2. Ist finde ich das alles nicht so ganz rechtens. Zum einen, habe ich ein zerknickten Zettel (sowas geht gar nicht) der mal ebend aus der Jackentasche gefischt wurd in die Hand gedrückt bekommen, zum anderen ist nirgend wo eine Unterschrift zu finden. Außerdem ist, der Fahrzeugbegleiter, seiner Aufgabe, die Fahrtickets zu kontrollieren nicht richtig nach gekommen. Er hat nur 5 Stück kontrolliert,(gut der Bus war voll), aber da ich ja soviel extra arbeit in Anspruch genommen haben, sah er sich danach nicht mehr in der Lange weitere Fahrgäste zu kontrollieren.

PS. Im kleingedruckten steht auch Zitat: Dem verkehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7€ zu verlangen.

Ja ich sehe meinen Fehler, aber sind die 7€ hier nicht überzogen für solche Leistungen?

Ich zahle übrigends im Monat 45€ für mein Ticket.

Verkehr, Rechtsanwalt, Recht, Verkehrsrecht, Bahn, Bus
Warum gibt es keine MAXIMAL-Helligkeit für Abblendlicht?

Die Blendung durch Autolichter nimmt massiv zu. Bei Lichtern von Velos liegt es meist nur am falschen Einsatz oder an falscher Einstellung. Bei Autos hingegen an der schieren Luxomanie der Hersteller und an** fehlenden Vorschriften**.

Xenon- oder LED-"Abblend"lichter sind gefühlt um ein Mehrfaches (!) heller selbst als konventionelles Halogen-Fernlicht! Für die Blendung wesentlich ist nicht die auf der Strasse auftreffende Beleuchtungsstärke in Lux, sondern die absolute Lichtstärke der Quelle in Candela.

Auch wenn Abblendlicht richtig eingestellt ist und meist eine klare Hell-Dunkel-Grenze nach oben aufweist, führen folgende Effekte zu häufigem Blenden des Gegenverkehrs:

  • Direktblendung im Bereich von Kuppen
  • Reflexionswirkung von unten bei nasser Fahrbahn
  • Beim Anfahren neigt sich das Fahrzeug nach hinten und blendet nach oben
  • Durch Streuwirkung der extremen Lichtbündel und Beleuchtungsdichte am Lampenglas im Fall von Kratzern, Staub, Wassertropfen.

Bezüglich Vorschriften: Die Schweizer Behörde sagt, alles entspreche den EU-Normen. In diesen Vorschriften gibt es

  • Maximallichtstärken für Fernlicht (Scheinwerfer)
  • Minimallichtstärken für Abblendlicht
  • aber keine Maximallichtstärken für Abblendlicht!

So ist klar, dass sich die Hersteller ständig gegenseitig übertrumpfen wollen. BMW blufft schon mit Laserscheinwerfern, die 600m (!) weit "leuchten" sollen. Zusammen mit bis heute untauglichen Fahrassistenzsystemen (automatisches Rückschalten auf Abblendlicht) eine neue ernste Gefahr im Strassenverkehr!

Zum Bild noch: Kein Geisterfahrer, da parkt einer. Aber zwischen dem Blender und dem Betrachter befindet sich ein physisches Hindernis auf der Fahrbahn... Wer sieht es?

Also: Warum wird diese "Abblend"-Helligkeit nicht begrenzt??

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Auto, Verkehr, Sicherheit, Licht, Beleuchtung, Scheinwerfer, Helligkeit, lichtstaerke, Blenden
Fragen zum Busfahren: Was muss ich mir gefallen lassen & muss der Busfahrer mich mitnehmen, wenn es auch eine zeitgleiche andere Linie gibt?

Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen zum Fahren mit dem Bus.

Frage 1: Muss ich mich als Fahrgast vom Busfahrer "bedrohen" lassen? Heute gab es eine Situation, dass der Busfahrer vor seiner nächsten Haltestelle, wo bereits viele Leute eingestiegen sind, eine Durchsage gemacht hat, dass doch bitte alle ganz bis zum Ende durch gehen sollen. Da wir noch lange nicht an der betreffenden Haltestelle angekommen sind, stand einer noch bei der Tür herum. Der musste sich dann folgendes anhören (unverändert): "Wenn der Typ der da in der Mitte steht nicht sofort nach hinten geht, schmeiße ich ihn eigenhändig raus". Wie sieht es da aus? Muss man sich so etwas immer gefallen lassen oder kann man irgendwo eine berechtigte Beschwerde mal einreichen, weil diese Aktionen nicht die einzigen sind.

Zu Frage bzw. Problem 2: Es gibt von meiner Haltestelle morgens 2 Busse, die das gleiche Ziel haben, zeitgleich abfahren, zeitgleich ankommen, aber andere Strecken fahren. Der Busfahrer meint, dass wir in den anderen Bus einsteigen sollen, weil der Bus sonst meistens immer etwas voller wird. Muss ich den anderen Bus nehmen oder muss der Busfahrer mich mitnehmen. Es gibt ja den §22 des Personenbeförderungsgesetzes (Beförderungspflicht). Gilt der hier auch, wenn es eine alternative gibt? Beides sind übrigens offizielle Linien (keine Extra-Schulbusse oder so). Ich fahre halt aber immer mit dem Bus, da eine Freundin dort mitfährt, die aber nicht den anderen Bus nehmen kann, weil sie früher als ich aussteigen muss. Wie sieht es hier aus?

Vielen Dank!

Gruß,

Schule, Verkehr, fahren, Verkehrsrecht, Bahn, Bus, Verkehrsmittel

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