Dürfen BVG-Busfahrer rückwärts fahren?

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Ich hab auch so gut wie nie einen Busfahrer rückwärts fahren sehen und wenn verursachte es Kopfschütteln und Unverständnis über die "Fahrkünste".

Wenn es nötig ist darf der rückwärts fahren, ist dazu ggf sogar verpflichtet. Gesetzlich vorgeschrieben ist dazu allerdings eine Aufsichtsperson einzusetzen die im Sichtbereich des Fahrers steht und das Geschehen hinter dem Fahrzeug beobachtet. Um deren allgemeine Unfähigkeit zu verbergen schieben sie gern diese Regelung vor und dass sie dazu Niemanden haben.

Busse dürfen ganz allgemein genau so rückwärts fahren wie jedes andere Fahrzeug auch.

Man vermeidet es als Fahrer allerdings aus Sicherheitsgründen, wenn es eben möglich ist. Außerdem gibt es bei einigen Verkehrsbetrieben Dienstanweisungen, dass nur mit einem Einweiser rückwärts gefahren werden darf.

Die Linienwege sind in den allermeisten Fällen so gelegt, dass Rückwärtsfahren normalerweise nicht nötig ist, deshalb sieht man das selten. Es gibt aber tatsächlich auch Linien, auf denen gewendet werden muss und keine Möglichkeit besteht, vorwärts zu drehen, da muss dann auch mal rückwärts gefahren werden. Im Notfall - z. B. weil die Wendeschleife zugeparkt ist ;-) - fährt man aber natürlich auch rückwärts, als Einweiser kann dann auch mal ein Fahrgast einspringen.

Auf dem Betriebsgelände (zumindest bei kleineren Betrieben, die keinen Platz für eine Umfahrung haben) fahren Busse aber oft rückwärts, z. B. in die Abstellung oder in die Waschhalle.

Busse der BVG dürfen grundsätzlich rückwärts fahren. Sofern ich richtig informiert bin, gibt es eine innerbetriebliche Weisung, dass Rückwärtsfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit zu vermeiden sind. Das Rückwärtsfahren wird also auf das unbedingt erforderliche beschränkt, aber nicht verboten.

Rückwärtsfahren ist bei der BVG auch ohne Einweiser üblich. Es wird täglich an der Endhaltestelle Steinstücken der Buslinie 118 praktiziert. Allerdings sind dann keine Fahrgäste an Bord.

Gegenfrage: Wer darf nicht rückwärts fahren?

Die StVO schreibt dazu für Alle vor:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Hier findet man also kein Verbot der Rückwärtsfahrt.

Möglicherweise gibt es das aber in internen Vorschriften wie z.B. bei der Bundeswehr. Vorstellen kann ich mir das aber nicht, denn es würde unter Umständen Stunden dauern bis der Bus dann weiter kommen könnte. Der Busfahrer wird also nach eigenem Ermessen entscheiden ob er allein rückwärts fahren kann oder ob er sich einen geeigneten Einweiser suchen muss. Verantwortlich bleibt er als Fahrer dann aber trotzdem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen