Strafanzeige stellen nach Unfall?

Liebe Forengemeinde,

Ende letzten Jahres hatte ich einen Unfall mit dem Wagen meines Lebensgefährten. In einem Kreisverkehr hat mich ein nicht-Vorfahrts-Berechtigter Autofahrer, der alkoholisiert war (die Polizei hat noch vor Ort einen Alkoholtest gemacht, uns über den positiven Test informiert und den Fahrer dann für eine Blutabnahme auf die Wache mitgenommen), seitlich gerammt und die gesamte rechte Beifahrerseite damit demoliert. Die Schuldfrage war absolut klar, mich trifft keinerlei Schuld.

Körperlich habe ich keine Verletzungen davon getragen. Ich war aber am nächsten Tag beim Arzt und habe mich krankschreiben lassen, da ich nach wie vor noch das Krachen im Ohr und die Bilder des Unfalls, als ich den Wagen seitlich auf mich zufahren gesehen habe, in Erinnerung habe. Mich belastet der Unfall also eher psychisch und ich bin auch jetzt noch nicht in der Lage, unbeschwert in einen Kreisverkehr zu fahren, aus Angst, dass der nächste Fahrer wieder nicht hält.

Nun hat mir die Polizei einen Zeugen-Fragebogen geschickt mit der Frage, ob ich "verletzt" worden bin. Bin ich körperlich ja nicht. Daher meine Frage: zählt auch die psychische Belastung, wegen der ich die 3 Tage krankgeschrieben wurde? Kann ich deswegen einen Strafantrag stellen oder ist das nicht verhältnismäßig?

Danke schon mal vorab für eure Auskünfte. Ich weiß, hier sind überwiegend "Laien", trotzdem wäre die Antwort wichtig für mich.

Unfall, Recht, Strafantrag, Auto und Motorrad

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