Autounfall Nutzungsausfall?
Hallo,
ich hatte am 30.11 einen Autounfall. Dieser war so schwer das ich mein Auto nicht mehr weiterfahren konnte. Jetzt hat es bis zum 07.01.22 gedauert bist die Schuld frage geklärt war. Ich der Zeit vom 30.11 bis jetzt hatte ich auch keinen Leihwagen bekommen von der gegnerischen Versicherung. Jetzt hatte ich von dem Nutzungsausfall gelesen.
Kann ich jetzt bei der Versicherung den Nutzungsausfall geltend machen in der Zeit vom Unfall bist zu dem Zeitpunkt wo ich den Leihwagen bekomme?
3 Antworten
Ich der Zeit vom 30.11 bis jetzt hatte ich auch keinen Leihwagen bekommen von der gegnerischen Versicherung.
Das ist logisch, solange nicht feststeht, wer den Leihwagen bezahlen muß.
Den Nutzungsausfall gibt es für die Dauer der Reparatur. Ob es den auch für deinen Fall gibt, weiß bestimmt ein Anwalt. Da ich vermute, dass du unschuldig am Unfall bist (leider hast du darüber nichts geschrieben), bezahlt den die gegnerische Versicherung.
Lass das einen Fachjuristen prüfen. Schon alleine die Berechnung eines möglichen Nutzungsausfalls dürfte deine Möglichkeiten und auch die des Forums übersteigen.
Wenn der Unfall am 30.11. war, hätte sich spätestens am 1. oder 2. Dezember ein Gutachter das Fahrzeug ansehen müssen. das ist völlig unabhängig von der Schuldfrage. Im Gutachten hätte dann auch gestanden, wie lange die Reparatur dauern dürfte. Genau diese Tage hättest du Anspruch auf Nutzungsausfall.
Dass sich die Bearbeitung hinaus zögert, ändert daran nichts. Dann müsstest du BEWEISEN, dass der Unfallgegner diese Verzögerung verschuldet hat.
Ja ich bin komplett unschuldig. Die Gegnerische Versicherung hat halt einfach so Ultra lange braucht obwohl das eigentlich von Anfang an klar war