Erbfrage - Pflichtteil trotz alleinerbe?

Tach zusammen!

Folgender Fall: Mein Schwiegervater ist verstorben und hinterlässt eine Ehefrau und seine Tochter (nicht gemeinsames Kind!).

Im Testament steht, dass seine Ehefrau Alleinerbin ist. Dennoch steht meiner Frau, also seiner Tochter, der Pflichtteil zu.

Ich habe gelesen, dass die Frau als Alleinerbin dazu berechtigt ist, alles ohne Rücksicht auf seine Tochter zu veräußern und sie lediglich einen Anspruch auf die geldwerte in Höhe ihre Pflichtanteils hat. Ist das korrekt?

Es gibt (mal abgesehen von Auto und Hausstand) noch ein Haus mit Grundstück. Seine Frau/die Witwe steht NICHT (!!!) im Grundbuch! Beides wurde VOR der Heirat durch ihn gekauft und "bar" bezahlt, also fand während der Ehe keine Abzahlung des Kaufpreises statt. Wie verhält es sich nun hier mit der Aufteilung des Pfichtanteils?

Hat seine Tochter Anspruch auf das gesamte Haus+Grundstück, weil es VOR Eheschließung bereits abbezahlt war? (Kauf war ca. 2000, Eheschließung 2002). Oder hat seine Frau einen Teilanspruch? Wenn ja: wie hoch wäre der?

Theoretische Rechnungen: ihr gehört sowieso die Hälfte aufgrund der Ehedauer, also 50/50. Vom Vater seiner Hälfte erbt sie 50% und seine Tochter 50%, also 75%/25%. Durch das Alleinerbe leibt der Tochter noch die Hälfte des Anteils, also 12,5%, sprich:

Witwe: 87,5% und Tochter 12,5%. Korrekt?

Oder

Haus gehört zu 100% ihm (ohne vorige Aufteilung druch Ehe o.ä.), , dann geht 50%/50% an Witwe/Tochter und als Alleinerbe dann 75%/25% an Witwe/Tochter.

Wer bezahlt eigentlich den Gutachter? bZw. was wäre, wenn die Witwe das Haus veräußert, ohne vorige Begutachtung durch einen Spezi?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

LG

Testament, Erbe, alleinerbe, Erbfall, Pflichtanteil, Witwe
Testamentsanfechtung gegenüber dem Nachlassgericht, worauf muss ich achten?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zur Testamentsanfechtung. Bitte um eure Meinungen, Tipps usw. Worauf muss ich achten? Welche Anfechtungsfrist ist für mich wichtig? Ein Jahr nach Erhalt des Testaments?

Welche Kosten kommen auf mich zu? Läuft es außergerichtlich oder muss man immer vors Gericht? Der Anfechtungsgrund – in meinem Fall besteht in Wirklichkeit kein Anspruch auf ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht.

Es geht um dieses Testament von meiner verstorbener Mutter: 1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe 2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen. 3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am ., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Ich habe Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Dann hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung.

Mein Bruder hat nach Erhalt des Testaments gleich das Haus auf sich überschreiben lassen, mein Wohnrecht wurde bis heute nicht eingetragen und er will es auch nicht eintragen lassen.

Die Sitzung beim Notar soll folgendermaßen aussehen. Die Person erklärt dem Notar den Gegenstand der beabsichtigten Regelung. Der Notar fasst mündlich vorgetragene Vorstellungen zu einem Schriftwerk zusammen. Er wird diesen als Protokoll vorlesen, von der Person unterzeichnen lassen, dies dann durch seine Unterschrift beurkunden. Dadurch ist das Testament wirksam.

Es ist ungewöhnlich, dass der Notar, der das Testament vorformuliert hat, den von meiner Mutter geäußerten letzten Willen, dass ich ein Wohnrecht erhalten soll, als bloße Auflage an meinen Bruder, nicht als Vermächtnis formuliert hat.

Nachdem das Testament von einem Notar gefertigt wurde, ist davon auszugehen, dass meine Mutter im Normalfall über die Konsequenzen auch aufgeklärt sein musste. Falls der Notar meiner Mutter die Eigenart der Auflage richtig erklärt hat, dann sollte sie doch verstehen, dass ich in diesem Fall überhaupt kein Anspruch auf ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht habe?

Das heisst, mein Bruder kann meinen Auszug jederzeit beantragen. Und besser noch, mein Pflichtteilanspruch ist nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Mutter das so wollte. Meine Mutter, Witwe, war beim Erfassen des Testaments alt und leicht zu beeinflussen. Sie war nicht mehr alleine unterwegs, sie wurde zu sämtlichen Terminen von einem Familienmitglied begleitet.

Danke für alle Tipps.

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Auflage
Die Lebensgefährtin meines verstorbenen Vaters hat heimlich sein Haus geräumt. Wie ist die Rechtslage?

Mein Vater ist im März verstorben und hat seine Lebensgefährtin nicht in seinem handschriftlichen Testament bedacht. Dort steht, daß sie nach seinem Tod, ausziehen soll und seine Tochter mit Familie einziehen soll. Ferner steht dort noch, daß er hofft, daß es keinen Streit wegen der Möbel gibt, weil jeder weiß, was ihm gehört. Obwohl seine Lebensgefährtin in der Vergangenheit alles getan hat um mich schlecht zu machen, wollte ich den letzten Wunsch meines Vaters respektieren. So ließ ich ihr 4 Monate Zeit zum Ausziehen und holte auch keine Gegenstände aus dem Haus( nur Ordner vom Haus usw, die ich fürs Gericht brauchte). Sie konnte also alles wie gewohnt nutzen. Nun hab ich den Salat, denn sie ist einen Monat eher, heimlich ausgezogen, hat die Schlüssel beim Nachbarn abgegeben und hat das Haus geräumt. Bis auf ein paar alte Schränke, die vor vielen Jahren noch meine Mutter gekauft hat, ist alles weg. Beide Fernseher ( der 2. ist erst im Februar von meinem Vater gekauft worden), Papas Laptop, die Gartenmöbel, alle Deckenlampen, Festnetztelefon, sogar alle Schuhe meines Vaters sind weg.( ja wirklich wahr, die Kleidung hängt in einem alten Schrank und die Schuhe sind weg) Das Geld, was seine Arbeitskollegen für die Gravur der Urnenplatte gesammelt hatten, hat sie auch unterschlagen. Die Einbauküche gehörte ihr und die anderen Möbel hatte ich ihr zugesagt, da die beiden viel geraucht haben und ich die Sachen eh nicht haben wollte. Ich habe die Sache an meinen Anwalt abgegeben, aber vielleicht kann mir schon mal jemand sagen, wie meine Aussichten sind.

Testament, Erbrecht, Erbe, Strafrecht
Arglistige Täuschung – was kann man vor Gericht einklagen?

Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich wohne über 40 Jahre in der Wohnung im Elternhaus, bin 20 Jahre verheiratet, meine Schwester hat mit meinen Eltern in der zweiten Wohnung gewohnt. Es wurde mir immer von den Eltern gesagt, ich soll das Haus samt Grundstück nach ihrem Tod übernehmen und pflegen.

Deswegen habe ich mich an sämtlichen Nebenkosten mit 50 % beteiligt – Verputzen des Hauses, Hof pflastern, Heizkessel, Abflussreinigung, Heizöl-kosten, Schornsteinfeger usw. Sprit und Öl für Rasenmäher habe ich selbst bezahlt, Fenster, Ersatzteile für Heizkessel und Rasenmäher auch.

Vor halbem Jahr habe ich noch Dach von Gartenhäuschen repariert. Ich habe immer meine Miete bezahlt, letzte 15 Jahre habe ich verschiedene Arbeiten rund ums Haus ganz übernommen – Gras mähen, Bäume und Büsche schneiden, Schnee räumen, Heizöl bestellen, Reparaturen durchführen, Handwerker bestellen etc.

Meine Eltern sind jetzt beide tot. Ich habe nicht gewusst, dass meine Mutter vor 2 Jahren ein Testament beim Notar erfasst hat. Meine Schwester hat die ganze Zeit Bescheid gewusst. Meine Mutter war beim Erfassen des Testaments 80 Jahre alt und leicht zu beeinflussen.

Meine Schwester wurde als Alleinerbin und Stammerbin eingesetzt. Zum Grundbesitz gehört Zweifamilienhaus mit Grundstück auf dem Lande.

Ich wurde arglistig getäuscht, ich soll laut Testament NUR Wohnrecht als Auflage erhalten, nicht als Vermächtnis, also NICHT einklagbar. Es ist noch nicht im Grundbuch eingetragen.

Muss das Wohnungsrecht in diesem Fall (Auflage) an meinen Pflichtanteil angerechnet werden, wenn es vor dem Erbfall nicht vereinbart wurde?

Welche Kosten, d.h. meine Leistungen und Investitionen aus der Vergangenheit kann ich vor Gericht einklagen und zurückverlangen? Wie ist dann der Ablauf und Kosten? Kann ich die von mir gekaufte Gegenstände (Fenster, Druckminderer, Ersatzteile usw) wieder ausbauen?

Ich habe keine schriftliche Abmachung mit meinen Eltern gehabt. Muss meine Schwester vor Gericht aussagen und bestätigen, dass ich das Haus übernehmen sollte? Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, arglistige-taeuschung, Pflichtteil
Todesfall: Wer erbt Gegenstände im Haus, wenn das Haus schon früher übergeben wurde?

Liebe Community,

bei mir in der Familie haben sich zwei Todefälle ereignet und jetzt stellt sich mir die Frage, wer die Gegenstände im Haus erbt, wenn der Verstorbene zwar ein Testament geschrieben hat (im Testament geht es aber ausschließlich um Vermögen bei Banken), jedoch das von ihm bewohnte Haus schon vor Jahren/Jahrzenten überschrieben hat ?

Fall 1: Verstorbener hat keine Kinder/Verwandten. Haus wurde schon vor Jahrzehnten an eine fremde Person überschrieben/geschenkt. Bei Todesfall ist ein Testament vorhanden; in welchem aber nicht die Person, die das Haus erhalten hat, Begünstigter ist, sondern eine andere dritte Person. Was ist mit den hinterlassenen Gegenständen im Haus ?

Fall 2: Verstorbener hat drei Kinder (eines davon ist schon zu Lebzeiten "ausbezahlt" worden und im übrigen mittlerweile schon verstorben). Ein Kind bekommt zu Lebzeiten das Haus überschrieben. Zweites Kind bekommt zu Lebzeiten anderen Immobilienbesitz überschrieben. Bei Todesfall ist ein Testament vorhanden. Geld bekommt zweites Kind. Auch hier befinden sich im Haus Gegenstände, wer bekommt die Gegenstände ?

Vielleicht kann mir von Euch jemand einen Rat geben. Mich interessiert dies nur. Bin der Meinung, daß im Fall 1, derjenige, der im Testament begünstigt ist, auch die Sachen erbt, da es ja auch zum Erbe gehört (außer das Haus natürlich). Im Fall zwei denke ich beide Kinder ?! Könnte u.U. jemand die Herausgabe der Dinge einklagen ? Danke für Eure Hilfe ! Ich weiß, daß ich anwaltlichen Rat einholen kann, also ein Hinweis darauf braucht nicht mehr zu kommen ! Danke ! LG Polo86

Testament, Recht, Erbe
Betreuerin Unterschlägt Vermögen einer Demenzkanken 10 Jahre lang.

Unsere Tante und Ihr Mann, schwer Demenz, waren vermögend. Ende 2004 tauchte mit einmal eine weitläufige Verwandschaft auf. die meine Tante und Onkel erst mit Ihrer Demenz kennengelernt haben. Sie waren sehr bemüht die Betreuung zu übernehmen und schalteten sogar eine Anwalt ein, damit sie auch ganz schnell einen Einwilligungsvorbehalt erhielten. Wir hatten keine Chance, da zu diesem Zeitpunkt meine Schwiegermutter mit Krebs im Sterben lag. Auch wussten wir es nicht, das diese amtlichen Sachen innerhalb von 8 Wochen passieren können. Im Jahr 2013 merkten wir, das etwas nicht stimmt. denn wir entdeckten, wertvolle Gegenstände durch Zufall in dem neuerworbenen Haus bei der Betreuerin. Wir haben 2 mal versucht ein vernünftiges Gespräch zu suchen. Wurden aber abgeblockt. und hatten von nun an Kontaktsperre bei unserer Tante. Ihr Mann ist 2006 gestorben. am 5.2.2014 verstarb unsere Tante. und nun tauchte ein Testament auf, wo der angebliche Neffe alleiniger Erbe ist und die echten Neffen jeweils eine kleine Summe bekämen. Jetzt haben wir die Betreungsakte bekommen und sind vom Glauben abgefallen. Diese Betreuerinund ihr Mann haben auf Kosten meiner Tante gelebt. Das Erbe ihres Verstorbenes Mannes haben sie einfach unterschlagen, es steht in keiner Akte. Ihr Mann arbeitet bei der Bank, wo unser Tante und Onkel ihr Vermögen hatten.Im Jahr 2008 führte sie bei der Abrechnung fürs Amtsgericht versehentlich das Erbe ("200.000,00) auf. Sie hat sich im Durchschnitt zwischen 20.0000-30.0000 pro Jahr nachweislich bereichert. Sie ist sogar bereits 2006 mit dem Testament im Gericht hausieren gegangen um Ihre Rechte auf mehr Geld zu bekommen. Als wir uns um die Beerdigung unserer Tante kümmern wollten, bekamen wir einen ganz bösen Anruf von einem Beerdigungsinstitut, das er den Auftrag schon seit 2012 von der Betreuerin habe. Wir waren schokiert. Jetzt haben wir eine Anzeige an die Staatanwaltschaft gestellt. Wie ist die Verjährungsfrist in diesem Fall? Wenn ich das zusammen rechne komme ich auf eine Summe von ca. 400.000,00 € Die gekündigten Lebensversicherungen nicht mit eingerechnet. Da sind wir noch am suchen und haben bisher eine gefunden, wo mein Schwager, der Bruder meines Mannes bezugsberechter war.Diese wurde auch mit hohem Verlust gekündigt, finanziele Not bestand nicht. Die anderen Versicherungen sind weg und wir wussten, dass es mehrere gibt, diese hatte sie uns mal gezeigt.

Betrug, Testament, Untreue

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