Darf der Notar einen Testamentsentwurf unter folgenden Bedingungen in Rechnung stellen?

Anlässlich eines Grundstückkaufes gab es zur Vertragsunterzeichnung einen Notartermin, bei dem Notar um den es in unserer Fragestellung geht. Im Rahmen dieses Termins fragte uns der Notar, ob wir bereits ein Testament angefertigt haben, da wir ja demnächst Grundstücksbesitzer seien und darüber hinaus eine Tochter haben. Als wir dies verneinten, bot er uns an, uns einen Entwurf zu schicken. Wir sagten ihm, dass er dies tun könne. Allerdings wurde nicht erwähnt, dass bereits dieser Standartentwurf für uns mit Kosten verbunden sein wird.

Ein paar Tage später fand ein kurzes Telefonat mit seiner Sekretärin statt, welche den Namen unserer Tochter erfragte, um diesen in den Entwurf ein zu setzen. Den Testamentsentwurf, welchen wir daraufhin erhielten, war aber nach unserem Empfinden ein Standardentwurf, so dass wir uns dagegen entschieden, eine Beglaubigung durchzuführen. Dies geschah bereits im letzten Jahr.

Der Notar fragte noch zweimal schriftlich nach, ob wir nun noch ein Testament anfertigen möchten. Wir haben versäumt, darauf eine Rückmeldung zu geben. Daraufhin erhielten wir die Rechnung, (Siehe Anhang) Wir sind doch sehr erstaunt, über diese Rechnung und über die Höhe des Betrages. Wir haben kein Testament in Auftrag gegeben und es hat diesbezüglich auch keinen Termin gegeben. Die Kommunikation hierzu erfolgte nebenbei und sehr kurz im Rahmen des zu Beginn erwähnten Termins bezüglich des Kaufvertrages. Nach einiger Recherche im Internet, sind wir uns doch sehr unsicher, ob wir die Rechnung zu begleichen hatten. Auf einigen Portalen fanden wir die Aussagen, dass solche Rechnungen nur dann rechtskonform sind, wenn der Notar (oder seine Angestellten) uns vorher über die Kosten aufgeklärt hätten und wenn wir von vornherein die Absicht gehabt hätten, den Entwurf nicht zur Beurkundung zu bringen. Wir möchten nun gerne von Ihnen wissen, ob diese Rechnung rechtens ist und wir den Betrag zahlen müssen.

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Rechnung, Testament, Notar
Sind Ausgleichszahlungen erforderlich, wenn die vererbten Objekte unterschiedliche Werte haben?

Liebe Leserin, lieber Leser meiner Fragestellung zum Thema Erbrecht,meine Mutter ist 2014 leider verstorben. Im Jahr 2013 hat sie ein handschriftliches Teiltestament (Inhalt siehe unten) verfasst und dessen Inhalte meinem Bruder mündlich mitgeteilt. Dieser hat dies sowohl im Jahr 2013 als auch aktuell (2017) bestätigt und zweifelt auch ihre Aufteilungsentscheidung nicht an. Uneinigkeit besteht allerdings beim Thema Ausgleichszahlungen.Meine Mutter hat mir bei der Erstellung des Testamentes nur mündlich vermittelt, dass ich bei beiden Objekten als Ausgleich für frühere Schenkungen die wertigere Hälfte erhalte, weil mein Bruder bei der letzten Schenkung die „besseren“ Objekte und einen 1/3-Anteil des Familienunternehmens erhalten hat, das er als Geschäftsführer auch führt.Da dieses Testament nicht öffentlich eingereicht wurde, gehören diese (und vier weitere) Objekte zur Erbengemeinschaft.Mein Bruder hat die betreffenden Objekte von einem Gutachter schätzen lassen und möchte die Wertunterschiede erstattet haben.1.     Muss ich Ausgleichszahlungen leisten, weil meine Mutter in ihrem handschriftlichen Testament (Text siehe unten) nicht schriftlich fixiert hat, dass ihre Entscheidung bezüglich der Aufteilung der vier Objekte als Ausgleich früherer Schenkungen dienen?2.     Gibt es Zweifel an der Gültigkeit des Teiltestaments, weil Formulierungen nicht eindeutig oder umfangreich genug sind?3.     Sind Möbel und Wertgegenstände, die sich im vererbten Haus befinden, Bestandteil des vererbten Hauses und gehören dem Erbberechtigten oder fließen diese Dinge alle in die Erbengemeinschaft mit ein? anonymisierte Abschrift des handschriftlichen Testaments von E. vom 29.11.2013:Verfügung, Teiltestament,Mein Wohnhaus inklusive Grundstück in der K.1, Richtung Spielplatz, Rodgau, soll meine Tochter H. geb. R., geboren am xx.xx.19xx, als Alleinerbin erben.Das Nebengebäude (früheres Büro) soll mein Sohn G. erhalten. Die rechte Garage gehört zum Vorderhaus, die linke Garage zum Nebengebäude.Darüber hinaus verfüge ich, dass mein Haus in G.-H., R. 14b (linkes Haus) meine Tochter H. erhalten soll, mein Sohn G. die R. 14a.Diese Verfügung, Teiltestament, soll wirksam bleiben, unabhängig von späteren Testamenten.E. geb. G.

Testament, Erbrecht
Bin von den Hinterbliebenen enterbt worden?

Mich hat der Blitz getroffen: Vor zwei Wochen saß ich mit meinen Geschwistern zusammmen um mein Erbe als Drittel-Erbe anzutreten. Wir sind 3 Geschwister, die Mutter verstarb kurz nach Weihnachten. Wir drei sitzen abends gemütlich beinander, am nächsten Tag Notartermin, das Testament von 1998 liegt am Tisch, alles hat noch seine Richtigkeit. Wir schwelgen in Erinnerungen, vor uns liegt eine Mappe, in der viele handgeschriebene Notizen unserer Mutter liegen. Einer davon beinhaltet die Überschrift : Zusatz zum Testament. "Ah, schau mal was ich gefunden habe, meint mein Bruder." Ich lese und kippe fast vom Stuhl. Da ich schon ein Vorerbe erhalten hätte, hat mich meine Mutter 2007 enterbt. (Ich erhielt mit etwa 22 Jahren ein Auto um umgerechnet 7.000 Euro, meine Ausbildung, Miete, usw.) Dass meine Mutter ihr Lieblingskind bevorzugte, ihr durch eine Schenkung ein schönes Haus bereits vor Jahren verschafft hat, haben mein Bruder und ich hingenommen. Übrig ist eine Wohnung, Sparbücher, ein paar Möbel, die mein Bruder und meine Schwester alleine erben sollten. Der Zusatz zum Testament ist mit "Mama" unterschrieben, für mich eher eine Empfehlung an uns, dass wir uns um unsere Schwester kümmern sollten (obwohl ich enterbt wurde!), denn sie benötigt immer Hilfe. Die Arme, die Fürsorgliche (sie hat unsere Mutter gepflegt, vorher habe vor allem ich mich um sie gekümmert). Kurz und gut, ich war geschockt. Meine Geschwister wollten den Zusatz zum Testament mitnehmen. Wegen weil Gerechtigkeit. Sie haben mich getröstet: "Vielleicht ist er ja ungültig." Gesagt, getan. Der Notar wollte sich natürlich nicht festlegen, da das Dokument nicht mit dem Namen der Erblasserin unterfertigt worden war. Nach dem Notartermin saßen wir drei im Kaffeehaus, mir wurde eröffnet, dass der Zusatz nicht ernst zu nehmen sei und ich in ihren Augen gleich berechtigter Drittelerbe sei. Ich fuhr wie in Watte gepackt nach Hause. Gerne hätte ich eure Meinung dazu, was ihr denkt, warum wurde das Dokument, welches eh nicht ernst zu nehmen sei, zum Notar gebracht? Meine Schwester hat mich gebeten, auf meinen Pflichtteil bezüglich der Schenkung zu verzichten, weil sie kein Geld hätte. Mein Bruder wäre einverstanden, wenn ich mit ihm die Wohnung teilen würde, er möchte dass sie als Ferienwohnung der Familie (ich habe kein Interesse daran) erhalten bleibt. Auszahlen könne er mich nicht, da er kein Geld hätte. Bleiben die Sparbücher, die nach Abzug der Notarkosten und der Nebenkosten sehr niedrig bleiben werden.

Testament, Erbrecht
Tote Person im Grundbuch mit eingetragen. Erben die Erben der toten Personen mit?

Hallo,

leider ist vor einigen Wochen mein Opa verstorben. Mein Onkel (Sohn von meinem Opa, Bruder meiner Mutter) ist bereits seit 3 Jahren tot. Damals haben wir schon genug Probleme mit dem ekligsten Menschen, den ich je kennenlernen durfte gekriegt, naja wie auch immer... kommen wir zu meiner Frage.

Mein Onkel ist wie gesagt vor 3 Jahren gestorben, er hat in seinem Testament eine nicht Verwandte, sozusagen fremde Person eingetragen. Nach dem mein Onkel schließlich an Krebs verstorben war hat der fremde Mann sein Geld usw. geerbt. War ja auch in Ordnung.

Nun ist mein Opa ebenfalls verstorben. Meine Mutter und mein Onkel sind aber beide im Grundbuch für das Haus eingetragen, außerdem gibt es ein Bausparvertrag, der ebenfalls nur für meinen Onkel gedacht war. Ist wie gesagt nur im Grundbuch so eingetragen, im Testament steht nichts weiter bzw. gibt es nicht! Ist das dann sozusagen als formaler Fehler anzusehen, dass mein Onkel da noch mit drin steht? Ihn gibt es blöd gesagt ja gar nicht mehr. Eine Testament, dass der fremde Mann bereits alles von meinem Onkel geerbt hat liegt vor.

Kann in einem solchen Fall eine fremde Person mit am Haus oder Bausparvertrag erben? Oder steht alles was meinem Opa gehört hat allein meiner Mutter zu? Sie ist die einzig übrig gebliebende nahe Verwandte. Bitte wirklich nur antworten wer Ahnung hat.

Liebe Grüße und danke schon mal. Marvin :)

Geld, Testament, Erbrecht, Erbe, Grundstück

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