Mein Wohnrecht - was muss ich mir gefallen lassen?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Wohnungsrecht. Ich wohne im Zweifamilienhaus (Elternhaus).

Meine Eltern sind schon beide tot. Sie haben ein Testament hinterlassen.

Mein Bruder hat das Haus geerbt, ich habe das lebenslange Wohnrecht geerbt.

Nach dem Todesfall von meinen Eltern vor 4 Jahren musste ich zu einem Anwalt gehen, mein Bruder wollte mein Wohnrecht gar nicht ins Grundbuch eintragen lassen, obwohl ich in diesem Haus mit meinen Eltern gewohnt habe. Er wollte das ganze Erbe für sich haben.

Mein Wohnungsrecht auf Lebensdauer ist schon 3 Jahre im Grundbuch eingetragen. Laut Anwalt darf ich alle gemeinsamen Räume im Haus, Hof und auch Garten mitbenutzen, so wie vor dem Erbfall.

Ich darf Obst ernten, Bäume beschneiden, neue Blumen und Sträucher, Bäume setzen usw. Mein Bruder hat sich um die Gartenpflege nie interessiert.

Ich habe mir vor langer Zeit im Garten ein Gartenhaus mit Pergola und ein Wintergarten aufgestellt. Da haben meine Eltern noch gelebt. Um den Wintergarten habe ich paar Sträucher gesetzt, wegen Sichtschutz. 

So lief es jetzt 3 Jahre lang ohne Probleme.

Jetzt war ich paar Wochen im Krankenhaus - geplante Untersuchung und eine OP. 

Als ich zurückkam, waren im Garten fremde Personen. Sie haben da einiges geändert, viele Obstbäume weggemacht, auch die Sträucher bei meinem Wintergarten haben sie komplett weggemacht, so dass man jetzt keinen Sichtschutz hat.

Auf dem Hof, wo ich immer parke, steht ein fremde Pkw Anhänger.

Meine Frage – darf mein Bruder den Garten so verändern oder verpachten, ohne mich zu fragen? So bin ich in meinen Rechten begrenzt.

Darf der Inhaber – mein Bruder fremden Personen Zutritt ins Haus (Keller) erlauben? Ohne mich vorher zu informieren?

Danke für Antwort.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbe, Jura, Notar
Sollte man den Pflichtteil beim Tod des einen Elternteils auszahlen?

Wir haben 2 Fälle mit Erbstreitigkeiten in der Umgebung, würde gerne eure Meinung wissen:

Fall 1: Ehepaar mit Landwirtschaft und grossem Grundbesitz, auf dem angebaut wird, hat 3 Kinder.

Kind 1 und 2 ziehen aus, Kind 3 bleibt im Elternhaus, gründet dort eine Familie und steigt in die Landwirtschaft mit ein.

Die Mutter der 3 Kinder stirbt, keines der Kinder erhält einen Erbteil, Kind 3 bleibt mit Familie weiterhin dort wohnen und übernimmt die Landwirtschaft bzw. den Geschäftsbetrieb vom Vater, der sich zur Ruhe setzt und eine neue Partnerschaft eingeht.

Ist es korrekt, dass Kind 1 und 2, die dort nicht wohnen, nichts erhalten (bezogen auf den Tod der Mutter)?

Rein vom Gesetz hätte jedem Kind von der Hälfte des Vermögens 1/3 zugestanden, oder verhält es sich anders, da Kind 3 durch die Arbeit im hauseigenen Betrieb ein Vorrecht hat?

Fall 2: Familie mit 3 Kindern. Kind 1 und 2 ziehen zu Hause aus. Kind 3 bleibt wohnen.

Die Mutter stirbt. Aus dem Vermögen des Vaters und der Mutter kauft der Vater mit Kind 1 und 3 ein Haus. Kind 2 erhält 5000 DM pauschale Abfindung.

Im Haus leben Vater, Kind 1 mit Frau und 2 Kindern und Kind 3.

Kind 2 lebt mit Familie woanders.

Der Vater stirbt und Kind 3 übernimmt die Wohnung, in der Kind 3 mit dem Vater gelebt hat. Kind 2 erhält auch nach dem Tod des Vaters nichts.

Korrekt?

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Erben, Betreuung, Entscheidungen - Einzelkind?

Eine Mutter hat nur eine Tochter und 2 Enkel, ansonsten keine Verwandten, der Mann/Vater ist schon vor vielen Jahren gestorben. Eigenheim und Geldvermögen sind vorhanden. Tochter hat nach dem Tod des Vaters 1/4 des Vermögens geerbt, allerdings nur auf dem Papier, da sie damals noch ein kleines Kind war, ausgezahlt wurde bisher noch nichts. 3/4 des Vermögens gehören der Mutter (Erbengemeinschaft).

Was passiert wenn die Mutter stirbt, erbt die Tochter dann automatisch? Kommt die Tochter problemlos an die Konten ran (Kontovollmacht hat sie keine)? Oder noch schlimmer, was ist, wenn die Mutter zum Pflegefall wird, wer trifft dann Entscheidungen? Wer kümmert sich ums Haus/Vermögen? Wer übernimmt die Pflege? Wer bezahlt das Altenheim?Wer entscheidet, im schlimmsten Fall ob Beatmung/Sondenernährung abgestellt wird? usw. WENN nichts schriftlich festgehalten ist. Ist ja im Grunde genommen, nur die Tochter als einzige Verwandte da? Oder wird in so einem Fall trotzdem vom Gericht ein Fremder als Betreuer bestimmt?

Die Mutter lässt nicht mit sich reden, bzgl. Testament Vorsorgevollmacht, Rechtsberatung, Patientenverfügung.....sie meint immer nur zur Tochter: "bist ja nur du da - das gehört mal alles dir...." "wenn ich tot bin, sehe ich das alles nicht mehr....", kommt mit Schwiegersohn nicht klar, hat Angst, dass im Falle eines Falles der Schwiegersohn über ihr Vermögen/Leben verfügt usw....

Familie, Testament, Recht, Erbe, Betreuer, Erbengemeinschaft, Kinder und Erziehung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

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