In unserer Disco gibt es ein Schild auf dem steht: "Bei unbefugtem Öffnen des Notausgangs wird Hausverbot erteilt und Strafanzeige erstattet".
Die Notausgang-Türen sind alarmgesichert. Ist allerdings nur ein interner Alarm (also keine Schaltung zur Polizei/Feuerwehr). Der Alarm leuchtet lediglich beim "Chef" im Büro auf...
Das mit dem Hausverbot ist klar. Aber was für eine Strafanzeige sollte man da stellen können? Welchen Tatbestand erfüllt man dann, wenn man die Türe unbefugt öffnet? Ist das wirklich eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit?
Viele Grüße Jojo