mein Sohn wurde von fremden Mann geschlagen

Hallo! Folgendes hat sich gestern ereignet und nun überlege ich, welche Vorgehensweise die Beste wäre:

Mein Sohn (11) war mit seinem Freund unweit unserer Wohnung Fußball spielen. Dort waren andere Kinder, die meinen Sohn mehrmals als Neger beschimpft habenl. Irgendwann hat es ihm gereicht und er hat deren Ball über den Zaun vom Fußballplatz gekickt und den einen Jungen leicht geschupst.

Dann kam der Vater der Kinder und schlug meinem Sohn ohne Vorwarnung ins Gesicht! Dann bedrohte er ihn noch, er solle jetzt sofort den Ball holen, sonst bekommt er "noch eine gescheuert".

Passanten die den Vorfall sahen, riefen die Polizei und verfolgten zudem diesen Mann, der flüchtete (aber dank der "Verfolger" wurde seine Identität bekannt). Ein Mann, der meinem Sohn zu Hilfe kam wurde auch von diesem Mann ins Gebüsch geschubst.

So, die Polizei kam, nahm eine Anzeige auf und schrieb sich 3 Zeugen auf.

Wir als Eltern wurden weder von der Polizei benachrichtigt noch wurde unser Sohn gefragt, ob er ärztl. Hilfe benötigt! Als wir vom Vorfall erfhren, riefen wir direkt bei der Polizei an, warum wir nicht informiert wurden. Aussage des Polizisten am Telefon: Der Vorfall geschah ja direkt "um die Ecke" und da kann man nem 11jährigen zumuten alleine nach Hause zu gehen. Und angeblich wurde unser Sohn gefragt, ob er einen Arzt benötige (wurde von meinem Sohn, seinem Freund und den 2 Passanten die wir noch antrafen verneint) und er wollte keine haben.

Als ich dann fragte, was das für eine Vorgehensweise sei (ärztl. Hilfe, keine Benachrichtung der Eltern) hieß es: "wenn Ihnen die Vorgehensweise der Kollegen nicht paßt, wenden Sie sich doch an den Polizeipräsidenten von Berlin". ????

Mein Sohn hat im übrigen nichts schriftliches mit nach Hause bekommen und auf meine weitere Anmerkung wieso Eltern direkt benachrichtigt werden wenn ein Kind was klaut, aber nicht, wenn ein fremder Mann es auf offener Strasse schlägt bekam ich zur Antwort "weil er in dem Falle ein Opfer und kein Täter sei.

Ich verstehe die Handlungsweise nun überhaupt nicht.....

So, wir waren gestern abend dann noch im Krankenhaus (wollte sichergehen daß keine ernsthafte Verletzung vorliegt und es auch schriftlich haben, was genau verletzt ist), gottseidank hat unser Sohn "nur" eine Platzwunde an der Unterlippe und dort eben eine Prellung+Hämatom.

Wie sollen wir nun weiter gegen diese Person vorgehen?

Ich möchte diese Person nicht einfach so "davonkommen lassen", denn wer weiß wen er als nächstes schlägt...und schließlich ist er selbst Vater und wer weiß was er mit seinen Kindern zu Hause macht?! Wir wohnen in einer sehr kinderfreundlichen Gegend und zum Glück zeigen die meisten Menschen hier noch Zivilcourage.

Sollen wir nun als Eltern auch noch eine Anzeige bei der Polizei machen? (Körperverletzung, Kindesmißhandlung...?)

Und sollten wir uns in diesem Fall einen Anwalt nehmen? War die Vorgehensweise der Polizei in Ordnung?

Vielen Dank schon mal für Antworten!

Polizei, Strafrecht
kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen?

Guten Tag

Ich wurde vor im Juli 2010 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagessätzen zu EUR 60,--, bzw. 900 EUR zzgl. Verfahrensgebühr verurteilt und wurde jetzt am deutschen Zoll ausgeschrieben.

Grund ist, dass mir die Berufung mit Hinweis auf ein zwielichtiges Gesetz, nämlich Nach § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO, verweigert wurde. In dem Beschluss wird behauptet, meine Berufung sei unbegründet und für jeden Fachmann sei es klar erkennbar, dass das Urteil rechtens und nicht zu beanstanden sei.

Dies ist jedoch eine dreiste Lüge! Denn war es offensichtlich, dass die Klägerin sich in Widersprüche verwickelt hat.

Meine Frage ist jetzt, ob ich die Zahlung sowie den Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe verweigern kann?

Beim Amtsgericht scheint es keine Möglichkeit zu geben. Aber kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen? Denn die Fakten- und Indizienlage sprechen klar für mich. Außerdem ist der Staatsanwalt entweder wegen Unfähigkeit oder wegen Gewissenlosigkeit seines Amtes zu entheben.

Gemeinnützige Arbeit wird mir auch nicht mehr gewährt und ich lehne alles ab, da ich unschuldig bin und es auch belegen kann und weil ich es der Klägerin nicht gönne, aufgrund ihrer Lügen mir eins reinzudrücken. Aber auch deshalb, weil ich gerade dabei bin, mich selbstständig zu machen.

Revision, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, verwaltungsrecht, Befangenheit
Beschneidung gegen meinen Willen und Verkleinerung meiner Eichel am Penis. Hilfe! Was soll ich tun?

Ich habe mich am Penis operieren lassen, wegen eines Risses vom Meatus(Harnröhrenöffnung) aus abwärts. Ich wollte den Riss zunähen lassen, aber der operierende Arzt meinte, dass man soetwas nicht machen kann wegen Verengung und dass stattdessen ein Hautstück reingenäht werden müsse. Der operierende Arzt hat mich gefragt, ob er die Vorhaut oder Mundschleimhaut verwenden soll. Wir einigten uns deutlich auf die Mundschleimhaut. Bei der Patientenaufklärung (durch einen anderen Arzt im Krankenhaus) sagte man mir, dass es sein kann, dass ich aus der Narkose aufwachen könnte, ohne das etwas passiert ist im Falle, dass ich nicht zustimme, dass notfalls etwas von meiner Vorhaut verwendet werden würde. Also stimmte ich zu, weil ich davon ausging, dass man mir im Falle des Falles nur ca. 1x2mm Vorhaut abnimmt. Denn so groß war der Einriss an der Eichel. Nach der Operation stellte ich fest, dass ich komplett Beschnitten worden bin. Aber es kam noch schlimmer: Anstatt den Riss zuzunähen, hat man mir an der Unterseite der Eichel die komplette Haut weggeschnitten, sodass das mittlere Drittel der Eichelunterseite fehlt. Zusätzlich hat der operierende Arzt mir ein Stück aus meiner rechten Eichelhälfte herausgeschnitten, scheinbar um diese weiter nach innen zu klappen und die Unterseite der Eichel wieder zu schliessen. Meine Eichel ist dadurch viel kleiner. Der Meatus(Harnröhrenöffnung) ist jetzt bis zu 0,7mm breit. Ausserdem ist mein Penis durch die fehlende Haut insgesamt schmaler. Ich habe weder einer Beschneidung zugestimmt, noch einem Einschnitt meiner Eichel. Seitdem leide ich extrem und mein Leben ist zerstört! Ich kann nicht mehr in der Öffentlichkeit Duschen, nicht mehr ins Fittnesstudio, nicht mehr in Sportvereinen aktiv sein und nicht mehr in die Sauna. Und an Kontakte mit Frauen ist natürlich garnicht mehr zu denken. Jetzt habe ich meherere Fragen: Was soll ich tun? Soll ich mich an einen Anwalt wenden und kann ich mit Entschädigung rechnen? Gibt es Referenzfälle? Wo finde ich Spezialisten, die sich auskennen in ihrem Fach? Kann man die Vorhaut irgendwie wieder verlängern? Bitte helft mir! Ich bin total am Boden! So möchte ich nicht mehr weiterleben!

Körper, Anwalt, Penis, Arzt, Arzthaftung, Krankenhaus, Operation, patientenrecht, Strafrecht

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