Bei laufendem Strafverfahren das Land verlassen (nach U-Haft)?

Guten Tag. Ich versuche mich kurz zu halten, und trotzdem so genau wie möglich das ganze zu schildern. Zu mir: 22 Jahr alt, Keine Vorstrafen. Aus der Schweiz.

Zum Delikt: über 45 Anzeigen wegen E-Bay Betrug. Ware zum Kauf angeboten - Geld kassiert - Ware nicht geliefert. Erste Tat im Januar 2012, letzte Tat im Januar 2016.

2013 wurde ich das erste Mal Verhaftet (Und Hausdurchsuchung). Konnte allerdings nach Aussage wieder Nachhause.

Nun, vor 6 Tagen: Erneute Hausdurchsuchung und Haftbefehl (Untersuchungshaft), wegen Fortsetzungsgefahr. Ich war 3 Tage in U-Haft. Danach kam ich vor den Richter, welcher entscheidet, ob weiter U-haft bleibt oder nicht (Staatsanwaltscahft hat 3 Monat U-Haft beantragt).

Bekam aber vom Richter eine letzte Chance, und mir wurde Recht gegeben, und der Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Seither bin ich wieder draussen (Seit Mittwoch).

Nun ist es so: Ich hatte vor 2 Wochen Geburtstag, und bekam da ein Wellness-Gutschein für einen sehr grossen Wellnespark in Berlin. Dies wären 3 Tage nächste Woche.

Ich komme aber aus der Schweiz. Heisst wir (ich und meine Freundin) müssten fliegen.

Kann ich nun nach der U-haft direkt das Land verlassen für diese 3 Tage? Oder kann es sein, dass mir wegen dem Verfahren die Ausreise verweigert wird? Ein Haftbefehl liegt ja nicht mehr vor, da ich vor dem Zwangsgericht die U-Haft entlassen wurde oder?

PS: Ich weiss, dass die Tat nicht schönzureden ist, daher habe ich dies auch nicht getan. Ich bin jetzt auf einem ehrlichen Weg, und auch schon dabei, Schadenersatz den geschädigten zu leisten.

Justiz, Strafrecht, Straftat
Parken vor eigener Ein - und Ausfahrt?

Halli Hallo,

meine Frage an euch ist, ob man vor seiner eigenen Einfahrt parken darf?
Folgendes ist passiert nach über 20 Jahren - mein Vater parkt wie immer vor seiner eigenen Ein - und Ausfahrt &' am nächsten Tag hat er einen Strafzettel bekommen. Gegenüber ist eine andere Ein - und Ausfahrt von einem ANDEREN Grundstück, aber es ist trotzdem genug Platz für die Eigentümer des Grundstückes gegenüber vorhanden, da sie zusätzlich einen großen Hof haben &' mit ihrem/ihren Auto/Autos vorwärts herausfahren können.
Vor unserem Grundstück ist zusätzlich noch Parkverbot, weswegen weiß ich nicht. Es ist genügend Platz. Irgendwo habe ich gelesen, dass man trotz Halteverbots dort parken darf mit einem Parkausweis oder ähnliches &' wenn man keinen hat, kann man trotzem Einspruch erheben &' einen beantragen.

Bei unserer 1. Ein - und Ausfahrt (wir haben hinten und vorne eine) ist gegenüber auch eine andere Ein - und Ausfahrt von einem anderen Nachbar und die Nachbarn parken meist vor ihrem Haus. Quasi gegenüber von unserer Ein - und Ausfahrt.
(Unsere Ein - und Ausfahrt ist so breit, dass ca 1/4 gegenüber der anderen ist &' der Rest vor deren Haus, wo sie parken &' uns quasi gefährden oder behindern?)

Wenn schon, dann bitte gleichberechtigt? Wie sieht ihr das? Der gleiche Mist ist bei einer anderen Straße unserer Kreuzung erlaubt? Was für einen Sinn ergibt das denn? Wieso sollten wir unsere UNFAIRE und UNBERECHTIGTE Strafe zahlen?!

Die Straße ist außerdem zweispurig. Es gibt nicht mal eine Gefährdung für die anderen, bei unserer 2. Ein - und Ausfahrt, aber bei der 1. Ein - und Ausfahrt geht es oder wie?
Wir müssen immer rückwärts herausfahren &' aufpassen, damit wir nicht mit auf das Auto von gegenüber von hinten aufeinander stoßen. Dort sollte dann doch genauso Parkverbot sein?

#edit

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Parken_vor_eigenen_Grundstuecken.php

Könnten wir vielleicht mit der Polizei reden und könnten die dann eventuell etwas unternehmen? Unsere Stadt interessiert es ja nicht. Es geht nämlich auch weiter hinter, hinter die Ein - und Ausfahrt von unserem Grundstück und des Grundstückes gegenüber. Wie gesagt, die andere Straße ist exakt gleich aufgebaut, aber dort ist gar nichts. Selbst bei den engsten Straßen hier darf jeder parken wie er will, aber hier bei unserem Haus und UNSERER Ein - und Ausfahrt dürfen wir es nicht. Das ist schon total verdächtig, vor allem weil nirgendwo Parkverbot/Halteverbot ist, außer bei uns. Nach über 20 Jahren. :-)

Kann mir da jemand mehr Informationen geben und eventuell Gesetz-Paragraphen?
Vielen Dank im Voraus.

Auto, Polizei, Recht, Gesetz, parken, Strafe, Strafrecht, Straßenverkehr, Paragraph
Verurteilt wegen einem Witz - was kann ich nun unternehmen?

Hallo,

im Jahr 2006 war ich mit einem Kumpel an meinem PC und wir haben PC-Spiele gezockt. Dann ist uns die "tolle" Idee gekommen, andere im Internet-Chat zu verarschen. Wir sind in ein Erotìk-Chat gegangen und wir haben dauernd den Satz "Hat hier jemand Kinderpornos zu tauschen??" dort geschrieben. Also bestimmt 10x mal hintereinander, wir wollten die anderen einfach nur provozieren. (ich war damals 21 und mein Kumpel 20)

Halbes Jahr später im Januar 2007 klingelt es an der Tür, Hausdurchsuchung! Wegen diesem Satz in dem Chat. Waren 3 Kripo-Beamte und einer hat mir die Chat-Protokolle gezeigt. Ich hab damals keine Aussage gesagt, weil in dem Durchsuchungs-Beschluss stand, dass "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit BEWEISMaterial gefunden wird". Und ich wusste ja, dass die nix finden, weil ich mit sowas nix zu tun hatte! Jedenfalls haben die den PC usw. beschlagnahmt.

Juni 2007: Per Post kam ein Strafbefehl vom Gericht. Wegen dem VERSUCHTEN Erwerbs von kinderpornògrafischer Schriften wird gegen mich eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen festgesetzt. (war etwas über 550 Euro)

Als ich diesen Strafbefehl in der Hand hielt, wusste ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Als Begründung dort stand: "Sie haben mehrmals versucht sich kinderpornògrafische Schriften in dem Chat zu beschaffen"

Ich war wie gesagt 21 Jahre damals, kannte mich mit Gericht und Justiz überhaupt nicht aus und DACHTE, dieser Strafbefehl ist sowas wie ein Strafzettel. Also man zahlt die Strafe und dann ist die Sache gegessen. Also hab ich damals die Geldstrafe von 550 Euro gezahlt in 2 Monatsraten.

Ich hatte diesen Strafbefehl nach wenigen Monaten wieder vergessen und geriet mit 2 Freunden in eine Polizei-Kontrolle. Dann wurden unsere Ausweise abgefragt, und zu mir sagte dann der Polizst, der die Abfrage machte, was dass "mit dem Kindersèx war". Meine 2 Kumpels schauten mich an und ich hab auf die Frage nicht geantwortet. Jedenfalls waren die Polizisten wieder weg, haben mich meine 2 Freunde gefragt, ob ich ein Pädophìler sei..

Ich versuchte denen zu erklären, dass das ein Spaß damals war im Chat usw. aber die haben das nicht geglaubt. Jedenfalls haben diese 2 Freunde sich dann von mir verabschiedet und haben im ganzen Freundeskreis herumerzählt, ich wäre ein "Kinderfìcker".

So, jetzt wusste ich, ich bin richtig im Eimer. Ich bekam fürchterliche Panikattacken, die ich bis heute habe. Aufgrund der Panikattacken bin ich drogenabhängig geworden und tablettenabhängig.

Nun haben wir 2016 und langsam aber sicher hab ich die Faxen dicke. Es KANN NICHT SEIN, dass man wegen einem WITZ (ja über solche Themen macht man eigentlich keine Witze, aber ich war noch jung und dumm damals mit 21!) Das man wegen einem WITZ das ganze Leben versàut bekommt?

Ich will jetzt irgendetwas unternehmen. Der Richter, der mir damals diesen Strafbefehl ausstellte, der WUSSTE GANZ GENAU, dass er mir mein Leben versàut. Was kann ich nun unternehmen? Ich bin mittlerweile zu fast allem bereit.

Polizei, Recht, Gericht, Drogen, Justiz, Richter, Strafbefehl, Strafrecht
Unterschlagung durch Ex-Freund, was tun um das Geld zurück zu bekommen?

Hallo Gutefrage-Community,

Anlass meiner Anmeldung hier ist ein Problemfall meiner Partnerin, welcher ich behilflich sein möchte.

Meine Partnerin lieh ihrem Ex-Freund im Laufe von deren Beziehung etwa 10.000,- €, welche sie ihm teilweise in bar übergab und teilweise überwies. Über diese Beträge wurden ein Darlehensvertrag sowie zwei Schuldscheine gefertigt, welche nachweisen, wann wo wieviel Geld an ihn übergeben worden sind und bis wann er das zurück zu zahlen hat. Dieses Geld übergab sie ihm mit der Annahme, dass er das Geld binnen ein paar Wochen zurück zahlen könne. Dies wurde ihr mehrfach von ihm versichert.

Der Ex kommt dieser Einhaltung nicht nach und wir stellen uns die Frage, was für zivilrechtliche Möglichkeiten uns zur Verfügung stehen. Eine Rechtsschutzversicherung hat sie bisher nicht und ich vermute, dass dieses Ereignis nicht abgedeckt wäre, wenn sie heute eine abschließen würde (?).

Weiter kam mir die Überlegung eines Inkassounternehmens, diese handeln jedoch soweit ich weiß auch nur nach einem erfolgreichen Zivilrechtsstreit, welcher ebenfalls wieder einen teuren rechtsanwaltlichen Beistand voraussetzen würde.

Eine Strafantragsstellung behalten wir uns noch vor, jedoch möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es hier primär darum geht, das Geld zurück zu bekommen, statt dem Ex einer Strafe auszusetzten. Unser Augenmerk liegt also auf dem Zivilrechtsweg, nicht dem Strafrechtsweg.

Wie sich mittlerweile rausstellte, handelt es sich bei dem Ex um einen Wirtschaftskriminellen, welcher bereits mehrfach wegen Betrugs in der JVA saß und etliche Anzeigen sowie weitere Geldforderungen zu seinem Nachteil am Laufen hat.

Unsere Fragen dahingehend: Lohnt es sich in einem Fall wie diesem, mit dem hinzuziehen eines Anwalts? Das Recht ist auf unserer Seite, nur bringt uns das Recht auch das Geld wieder zurück? Habe ich die Arbeitsweise von Inkassounternehmen richtig verstanden? Gibt es noch andere Alternativen, die wir nicht bedacht haben?

Aufgrund unserer allgemeinen Ratlosigkeit, was unser weiteres Vorgehen betrifft, hoffe ich dass ihr uns weiterhelfen könnt.... Danke vorab.

Rechtsanwalt, Schulden, Recht, Inkasso, Strafrecht, Unterschlagung, Zivilrecht

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