Sexuelle Belästigung? Wann fängt es an?

Hallo,

ich habe eine Freundin und ich weiß nicht was ich für sie tun kann. Ich kenn sie schon seit der Mittelstufe und nach mehreren Jahren sagt sie mir aufeinmal, dass sie wahrscheinlich in ihrem Leben 4mal "sexuell belästigt" wurde. Bei dieser Aussage war ich total geschockt gewesen und dann erzählte sie mir ihre Vorfälle.

Beim ersten mal war das wohl bei einer Klassenfahrt gewesen, ihre Zimmergenossen haben sie gezwungen ihr Oberteil ausziehen und haben dann von ihren Brüste Fotos gemacht. Beim zweiten war es ein Fremder der ihr den Po geklapst hat und wegrannte. In Indonesien war es einer, der mit seinen Hände deutete, als hätte sie große Brüste. Ebenfalls in Indonesien war sie in einem Bus und jemand hinteres hat versucht, ihre Haare und Schulter anzufassen.

Nachdem sie mir das erzählte, fragte sie mich, ob es eine sexuelle Belästigung wäre oder ob sie doch übertrieben hat. Ich wusste selbst nicht mal die Antwort und hab mir dann aus Überforderung das Thema gewechselt. Aber es mir immernoch im Kopf geblieben und deswegen frage ich euch um Rat. Waren diese Aktion eine sexuelle Belästigung oder Missbrauch gewesen oder nicht? Sollte ich ihr sagen, dass sie sich darüber keine Gedanken machen soll, weil ihr ja nichts passiert ist und es sowieso so lange her ist? Was hättet ihr an meiner Stelle zu ihr gesagt?

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Hindernisse bei Einbürgerung?

Hallo zusammen,

Ich (30) würde gerne ein Antrag auf Einbürgerung für die deutsche Staatsangehörigkeit stellen. Ich lebe seit knapp 26 Jahren in Deutschland, habe die Mittlere Reife und bin berufstätig. Ich erfülle eigentlich alle Anforderungen für die Einbürgerung, außer meiner strafrechtlichen Vergangenheit.

Ich habe sicherheitshalber die Einsicht in meinen Bundeszentralregisterauszug veranlasst und habe dabei festgestellt, dass keinerlei Einträge vorhanden sind.

Mir stellen sich nun folgende Fragen:

A) Ich wurde zweimal verurteilt (ca. jeweils 30 Tagessätze), allerdings sind diese Verurteilungen nicht mehr im Bundeszentralregister ersichtlich. Die Verurteilungen waren vor ca. 8 Jahren. 

B) Ich hatte bereits ca. 4-5 Anzeigen, welche allerdings eingestellt worden sind. In den letzten 5 Jahren waren es zwei eingestellte Anzeigen.

Frage 1:

Müssen Verurteilungen im Antragsformular angegeben werden, obwohl diese bereits getilgt und laut Bundeszentralregister, nicht mehr ersichtlich sind?

Frage 2:

Wirken sich – falls diese angegeben werden müssen – die Verurteilungen und eingestellten Verfahren auf die Einbürgerung aus?

Frage:

Mir ist bekannt, dass man bei Verurteilungen unter 90 Tagessätze eingebürgert werden kann, aber handelt es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung oder besteht gar ein direkter Anspruch/Recht auf meine Einbürgerung?

Vielen, lieben Dank

Recht, Einbürgerung, Strafrecht

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