Ein Kollege sitzt in U-Haft seit 3 Monaten er beschwert sich zu recht dass seine Anwälte keine einzige Haftprüfung gestellt haben, die chance das es akzeptiert wird und er aus der u haft rauskommt ist gering sagen die anwälte. Der Haftgrund Wiederholungsgefahr ist absolut lächerlich da so eine Gefahr nicht im rahmen steht und total unrealistisch ist, nur um den mann in u haft zu stecken. Aber man kann es doch versuchen auch wenn man haftprüfung jeden 2 monat stellen kann oder nicht? Welchen nachteil hat es wenn man den haftprüfungantrag stellt und dieser nicht akzeptiert bzw aufrechterhalten wird? Die anwälte sagen er kann 2-3 monate länger bleiben versteh ich nicht diese aussage..wenn die haftprüfung aufrechterhalten wird bleibt er doch sowieso in u haft bis zum gerichtstermin oder meint man damit dass man länger auf den gerichtstermin dann wartet, wenn die haftprüfung abgelehnt wird? Man kann doch nicht einfach nichts tun und 6 monate in u-haft auf einen Gerichtstermin warten ohne 1 haftprüfung zu versuchen oder was sagt ihr, was kann man machen?
Haftprüfung bei Wiederholungsgefahr?
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