Darf man Ohne Grund Muslimen Hausverbot geben wenn sie sich daneben benehmen?
13 Antworten
Wenn man das Hausrecht hat, darf man JEDEM Hausverbot erteilen - auch ohne Grund!
Du widersprichst Dir aber in Deiner Frage: Danebenbenehmen IST ein Grund - man würde also in Deinem Falle Musimen MIT Grund Hausverbot geben! - und natürlich darf man das - aber - wie gesagt - nur, wenn man das Hausrecht auch HAT!
Sich daneben zu benehmen ist ein Grund.
Es ist diskriminierend, Menschen aufgrund ihrer Ethnie, Hautfarbe oder Religion raus zuschmeißen.
Art. 2: «Verbot der Diskriminierung
(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.
(2) Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.»
https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-themen/diskriminierungsverbot
Naja außer wenn das dein Eigentum ist da, darf man entscheiden wer rein kommen darf oder nicht
Auf dieser Seite finden Sie zum Thema passende Rechtsgarantien aus den internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen, weiteren völkerrechtlichen Dokumenten sowie der Bundesverfassung. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so werden etwa Bestimmungen aus anderen regionalen Abkommen und thematisch ähnliche Schutzbestimmungen aus dem humanitären Völkerrecht hier nicht wiedergegeben
Kannst mal bei link nachlesen
Es ist nicht aus dem GG, von daher wunderbar, dass es hier einfach mal so, ohne Hintergrund oder Nachdenken, reingesetzt wird. Das hat nach meiner Ansicht nicht viel auf den Hacken. Sorry. Meine ich nicht so hart, wie es klingt.
Es muss nicht zwingend das eigene Eigentum sein, wenn der Eigentümer jmd. bevollmächtigt hat.
Wenn sich Menschen daneben benehmen, hast du einen Grund für's Hausverbot.
Ob es nun Moslems oder Christen oder Atheisten sind, egal. Wer sich schlecht benimmt, fliegt raus und bleibt draußen.
Sind es Moslems, gilt das auch für diese. Aber es geht auch ganz ohne Grund, wer das Hausrecht hat, der hat das Sagen.
Ohne Grund ... wenn sie sich daneben benehmen?
Das IST doch ein Grund. Im übrigen hat derjenige, der ein Hausverbot erteilen darf, das Hausrecht und braucht keine Rechtfertigung.
Ohne Grund .... wenn sie sich daneben benehmen?
Gibt es nicht.
Und das soll geltendes Recht sein oder eine Empfehlung?