Sperrfläche mit Reifen überfähren?
Ich habe mir sagen lassen, dass es strafrechtlich erst zählt wenn man mit allen vier Reifen die Sperrfläche überfährt.
Wenn ich jetzt zum Beispiel jemanden überhole, aber nur mit zwei Reifen über die Sperrfläche fahre, kann man mich dafür belangen (keiner wurde gefährdet und kein Unfall; sicheres überholen).
Kann mir jemand den Artikel nennen oder ist Fahrlehrer?
2 Antworten
Eine Sperrfläche bezeichnet einen bestimmten Bereich auf der Fahrbahn, der von Fahrzeugen nicht genutzt werden darf.
Wenn ich jetzt zum Beispiel jemanden überhole, aber nur mit zwei Reifen über die Sperrfläche fahre,......
Dies betrifft u. a.:
- Befahren der Sperrfläche
- Parken oder Halten auf der Sperrfläche
- Wenden auf der Sperrfläche
- Überholen auf der Sperrfläche
Bußgeld:
bei Überholen die Sperrfläche überfahren = 30,- EUR
Weitere Informationen findest du hier:

Ab welchem Punkt die Sperrfläche als überfahren gilt wird nicht definiert.
Du siehst auf dem Bild die weiß gestrichelte Fläche?
Dieser komplette Bereich ist tabu. Und zwar für zwei und mehr Räder.
Überfahren kannst du in diesem Fall die unterbrochene weiße Linie.
Die gezeigte Sperrfläche ist jedoch durchgehend durch eine fette weiße Linie begrenzt.
Noch ein Beispiel: Du fährst auf einer Straße, die in der Mitte durch eine durchgezogene Linie geteilt ist. In diesem Fall dürftest du die durchgezogene Linie weder zum Überholen, noch zum wenden überfahren.
Angenommen, du dürftest die Sperrfläche überfahren. Zum Beispiel zum Überholen.
Dann dürfte das der Gegenverkehr natürlich auch. Mann braucht wenig Phantasie, um sich vorstellen zu können, dass es knallt.
Wärst du während der Prüfung über so eine Sperrfläche gebrettert, wäre an diesem Punkt deine Prüfung zu Ende gewesen.
So kompliziert ist die Sache eigentlich gar nicht. Vielleicht solltest einfach akzeptieren, dass nicht stimmt, was dir deine Kollegen erzählen.
Also darf ich auch nicht mit nur zwei vom vier Rädern über die Sperrfläche?
Auch nicht mit nur einem Rad. Nach Möglichkeit sollte auch das Überholen im Bereich der Sperrflächen vermieden werden.
Das ist geregelt in der Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 72 (Zeichen 298).
Damit ist der markierte Teil von der Fahrbahn ausgenommen.
Das Überfahren einer Sperrfläche zum Überholen ohne Gefährdung bringt ein Bußgeld von 30 € (BKat lfd. Nr. 155.2)

Das habe ich auch schon gelesen, aber das das sagt mir nichts zu der Sache mit den Reifen. Ab welchem Punkt die Sperrfläche als überfahren gilt wird nicht definiert.