Fahrten zur Fortbildung u.a. mit Firmenwagen bei 1% Regelung steuerlich absetzbar?
Hallo zusammen,
jemand hat zwei Fahrzeuge, davon einen Firmenwagen mit einer begrenzten km-Leistung. Die 1%-Regelung zzg. 0,03ct. pro Entfernung-km zehren am Netto, aber wss kann man steuerlich absetzten?
Die Fahrten zur Arbeit kann ich steuerlich geltend machen, aber wie ist es bspw. mit Fahrten zu einer privaten Fortbildung, Fahrten zur vermieteten Eigentumswohnung in der 200km entfernten Stadt. Was ist mit Fahrten die durch das Studium meiner Frau entstehen, die theoretisch mit dem Firmenwagen gemacht werden könnten.
Ich habe ein bestimmtes Kontigent mit dem ich den Firmenwagen nutzen darf und kann. Natürlich nutze ich auch viel den Zweitwagen, aber wie darf und kann ich die Fahrten steuerlich ansetzten?
Beispiel: Meine Frau nutzt für die private Fahrt nach München den Firmenwagen, ich fahre mit dem Zweitwagen zur Schulung, da die Entfernung geringer ist und ungekehrt.
Welche Probleme kann es mit dem Finanzamt geben bzw. worauf muss ich achten?
Danke&Gruß