Gewerbeabmeldung: Was muß man fürs Finanzamt machen?

Man hatte mal ein kleines Geschäft, dass als "Kleinstgewerbe" lief. Dieses hat man dann irgendwann zugemacht. Die vorhandenen Waren wurden verkauft, die Inneneinrichtung quasi verschenkt, bzw. von einem guten Kunden "Besenrein" gemacht. Das ganze ist einige Jahre her und das Gewerbe lief auf dem Papier weiter. Also erst ein bisschen auf dem Flohmarkt (so 100 Euro im Jahr) und seit einigen Jahren gar nichts mehr.

Nun würde mich mal interessieren, ob man einfach Gewerbe abmelden kann und dann hat sich das erledigt, oder ist man gezwungen eine "Abschlussbilanz" oder irgendwie sowas zu machen. Ich habe eigentlich immer nur "Einnahmen" und "Ausgaben" gegengerechnet. Irgendwelche Komplizierten Abschreibungen oder Leasing-Verträge waren ebenfalls nicht vorhanden. Der Laden lief zwar nicht gut, machte aber auch nicht so viel Verlust, als dass man was vom Finanzamt wiederbekommen hatte.

Ein anderer Bekannter hatte seinen Laden geschlossen und der mußte 1000 Euro nachzahlen, wegen "Persönlicher Bereicherung" oder irgendwas. Wobei er auch stetig Verlust gemacht hat und Geld wiederbekommen hatte. Auf jeden Fall habe ich Angst das Gewerbe abzumelden, wenn ich da auch so eine Nachrechnung bekomme. Kennt sich da jemand mit aus? Möchte da nicht extra einen Steuerberater für Engagieren und ich weiß auch nicht, ob ich alle Unterlagen überhaupt wieder zusammen bekomme.

Steuern, Gewerbeanmeldung
Direktor schickt mich ohne Anhaltspunkte mit Krankenwagen zur Blutabnahme in die Notaufnahme. Soll Rechnung beahlen. Was kann ich tun?

Edit: Nein, ich war definitiv nicht alkoholisiert. 0,0‰.

Ein Mädchen aus meiner Klasse fand es lustig, meinem Direktor fälschlicherweise zu behaupten, dass ich im Unterricht Bier getrunken hätte, nachdem sie eine leere (!) Bierflasche in meiner Tasche erblickt hat. Ich wurde daraufhin in das Direktorat gebracht und sollte mich rechtfertigen.

Ich wusste anfangs nicht, was genau denn los ist, da man mich lediglich fragte: "Weißt du, warum du hier bist?". Natürlich wusste ich das in dem Moment nicht. Ich sollte mich dann einem Atem-Alkoholtest unterziehen, was ich aus Prinzip verweigert habe (meiner Meinung nach gibt eine einfache Aussage einer Schülerin ohne jegliche Grundlage dem Direktor nicht das Recht, mich einem Alkoholtest zu unterziehen).

Mein Vater wurde währenddessen gerufen, der, wohlgemerkt von der Arbeit, zu meiner Schule gerufen wurde mit unter Anderem den Worten: "Er ist alkoholisiert" sowie "Bitte fahren Sie vorsichtig". Als mein Vater also da war, wurde ihm erstmal als Tatsache geschildert, dass ich alkoholisiert im Unterricht gewesen wäre, was ich natürlich sofort bestritt. Man sagte mir, ich solle doch die Beschuldigung entkräften, indem ich einen Blutalkoholtest im Klinikum machen lasse. Nach kurzem Überlegen hatte ich dem, aus welchem spontanen Grund auch immer, zugestimmt.

Also wurde erst einmal (und das ist kein Witz!) ein Krankenwagen mit Blaulicht direkt vor den Schuleingang geholt und ich wurde von zwei Notärzten hineingeführt. Die Türen hatte man natürlich offen gelassen, damit mich auch jeder sehen kann, was ich persönlich als demütigend empfand, aber das ist Nebensache.

In der Notaufnahme hatte die Ärztin, die mich auf meinen Blutalkoholwert testen soll, freundlicherweise diesen verweigert mit den Worten: "Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Lehrer einfach Schüler zu uns zur Blutabnahme schickt?" - Sie mache das nur auf polizeiliche Anordnung oder auf Wunsch der Eltern.

Nun kommt aber die meiner Meinung nach Spitze der Dreistigkeit: Wir haben einen Brief vom Roten Kreuz bekommen, in dem eine Rechnung für die Krankenwagenfahrt stand. Es ist zwar nicht die Welt (43€ sollen wir bezahlen), aber meine Eltern und ich möchten den Betrag trotzdem nicht bezahlen. Die Verantwortung lag doch eindeutig bei der Schule, oder? Wer bezahlt das nun im Idealfall und an wen können wir uns wenden?

Kann ich mich gegen derartiges Vorgehen wehren? Was sind meine Rechte bei solchen Situationen? Darf der Direktor überhaupt einen Krankenwagen holen und mich in die Notaufnahme schicken, vor Allem völig ohne Grundlage?

Steuern, Schule, Versicherung, Recht, Krankenkasse
Darf ein Gewerblicher Verkäufer auch Privat verkaufen?

Hallo Leute, Ja die Frage gibt es ständig im Netz aber da jeder nur sein Halbwissen dazu gibt kommt es hierbei immer drauf an wo man die Antowrten dieser Frage liest um nun auf Ja oder Nein zu kommen.

Ich habe ein gewerbliches Profil bei Ebay. Ich handel mit KFZ Ersatzteilen. Ich führe logischerweise auch Steuern ab und habe ein Gewerbe usw. Halt alles ganz normal.

Nun möchte ich aber mein eigenes Auto verkaufen. Dieses habe ich Privat gekauft und möchte es auch Privat verkaufen. Auch habe ich noch ein altes Handy welches ich gern privat verkaufen möchte.

Nun meine Frage:

Darf ich unter dem gleichen Namen bei Ebay auch Produkte (in meinem Fall ein Auto und ein Handy) privat verkaufen (z.B. indem Ich "Privatkauf - Umtausch ausgeschlossen" reinschreibe) oder darf ich das nicht?

Ich bitte euch Dringend eure Antworten mit einer Quelle zu markieren. Am besten einen Gesetzestext oder einem Urteil oder so etwas. Wenn ihr nur mit "Ja darfst du" und "Nein darfst du nicht" antwortet dann haben wir nur noch einmal diese Frage gestellt ohne, dass jemand weiß was nun richtig ist oder falsch.


So wie ich das sehe, darf ich Produkte Privat verkaufen. Auch in meinem Gewerblichen Profil. Siehe § 344 Abs. 1 HGB

"Die von einem Kaufmanne vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig."

-> Im Zeweifel -> Ich kennzeichne meine Angebote aber eindeutig mit "Privatkauf"

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