Muss ein Geschäftsführer Gehalt bekommen; Wie ist das Geschalt eines geschäftsführenden Gesellschafters am einfachsten zu gestalten?

Hallo verehrte Community,

ein Freund und ich planen seit einigen Wochen/Monaten den Schritt in eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Business Plan, Finanzplan, etc. sind nahezu fertiggestellt.

Folgendes ist geplant:

  • Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
  • Online Handel über ebay
  • 2 Gesellschafter mit gleichhoher Beteiligung
  • beide Gesellschafter arbeiten als Geschäftsführer
  • die Selbstständigkeit soll nebenberuflich ausgeübt werden. Ein Angestelltenverhältnis in Vollzeit soll für beide Gesellschafter weiter bestehen
  • Die UG soll über die kommenden Jahre solide wachsen und uns ggf. in 5 - 10 Jahren die Möglichkeit verschaffen die Selbstständigkeit hauptberuflich auszuüben

Um den finanziellen und zeitlichen Aufwand für unseren "Teil vom Kuchen" zu minimieren, wollen wir unsere Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern aller Art so niedrig wie möglich halten.

Wir wissen von zwei Möglichkeiten uns Geld auszuzahlen:

  • Option 1: Gehaltszahlung an uns als Geschäftsführer
  • Option 2: Ausschüttungen vom Gewinn am Geschäftsjahresende an uns als Gesellschafter

Wir möchten uns so wenig wie möglich mit Sozialversicherungsabgaben auf unsere Nebentätigkeit beschäftigen müssen und möchten natürlich diese und alle weiteren Abgaben an staatliche Einrichtungen gering halten. Wir wissen nur leider nicht auf welchem Weg wir das sicherstellen können.

Können/dürfen wir als Geschäftsführer auf Gehalt verzichten und uns nur unseren "Teil vom Kuchen" am Ende des Geschäftsjahres auszahlen lassen? Welche Variante haltet ihr für geeignet? Haben wir mit unserem Gehalt im Hauptberuf bereits alle zu zahlenden Sozialversicherungsabgaben geleistet?

Falls Ihr Gegenfragen habt oder wenn ich relevante Informationen noch nicht genannt habe, dann sagt einfach bescheid und ich trage die Antworten dann nach.

Wir freuen uns riesig auf Eure Unterstützung und Antworten! Vielen, vielen Dank im voraus!

Steuern, Gründung, Gehalt, Geschäftsführer, Gesellschaft, Ausschüttung
Prüft die Steuerbehörde Kontotransaktion in einem Erbfall?

Hallo,

mal angenommen man ist sehr vermögend, hat keine Kinder, Eherpartner bereits verstoben und auch keine weiteren Familienmitglieder mehr. Zudem weiss man dass der liebe Gott einem in den nächsten Monaten zu sich holen wird. Nun gibt es eine Person die einem sehr Nahe steht und kein Verwandte ist. Weil mal diese Person sehr gerne mag versucht man nun dieser Person sein Hab und Gut zu übertragen. Nun ist es so, das eine üppige Erbschaftssteuer greifen würde wenn etwas an die Person verebt werden soll bei der kein direktes Verwandtschaftsverhälnis besteht. Nehmen wir mal an es sollen 500.000€ verebt werden.

Jetzt zu der Frage: Wenn man nun diese Geld nach und nach in hohen Summen vom Konto abhebt. Es unter dem Kopfkissen lagert, worauf nach dem eigenen Ableben diese nahestehende Person Zugriff hätte und man somit quasi so die Erbschaftsteuer umgehen würde, würde bei der Abwicklung der Erbschaft nach dem Tot geprüft werden ob Transaktionen von Konto gemacht wurden und ob hier möglicher Steuerbetrug vorliegt? Wird soetwas von Behörden geprüft und was würde passieren wenn ein solcher Verdacht tatsächlich besteht (Nehmen wir mal an es hätte sich wirklich so zugetragen und man weiss nur das grosse Geldmengn in kurzer Zeit abgehoben wurden und das Konto von 500.000 auf 20.000 geschrumpft ist)?

Finanzen, Steuern, Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Erbschaft, Jura, Justiz, Strafe

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