Hallo liebe Community,
eine Frage habe ich zur Kirchensteuer in der Schweiz: Wenn man nicht religiös ist und es beim Amt angegeben hat, geht trotzdem vom Gehalt automatisch die Kirchensteuer ab? Die Situation ist für einen deutschen Staatsbürger, der sich dauerhaft in der Schweiz aufhält, ohne Wohnsitz in Deutschland.
Einige meinen, dass die Kirchensteuer automatisch in den ersten 5 Jahren abgeht und erst danach zurückgefordert werden kann. Andere meinen, dass der von Beginn an nicht abgezogen werden sollte?
Dankeschön für jegliche Antworten!