Werkstudent plus Kurzfristige Beschäftigung?

Ganz ehrlich: ich blicke nicht mehr durch.

Ich beginne ab Oktober eine Stelle als Studentische Hilfskraft mit 40 Stunden pro Monat. Ich komme dann auf ca. 550€, dies überschreitet an sich die Grenze der Familienversicherung von 505€ als Werkstudentin, allerdings bezieht sich die Werbekostenpauschale mit ein, sodass nur 450€ gilt. Ich arbeite dort 10 Stunden die Woche.

Ich möchte allerdings meine Stelle als Helferin bei einem Marktfest (4x pro Jahr und am Wochenende stattfindend, 16 Stunden pro Wochenende, 12,50€/Std.) beibehalten. Dort bin ich mit der Personalschlüsselgruppe 109 eingeschrieben, was eine geringfügige Beschäftigung bedeutet. Ich bin somit dort, so wie ich’s verstehe, regulär als Minijobberin angemeldet und es wird eben nur zu den Festen eine Abrechnung gemacht bzw. mir zugesendet. Ich gehe davon aus, dass es am sinnvollsten ist, dass ich dort eine kurzfristige Beschäftigung mit der 70 Tage Regelung abschließe. Also mit der Personalgruppenschlüsselgruppe 110. Dadurch wird es nicht zu meiner Werkstudentischen Tätigkeit gezählt.

Fragen:

1) Ist ein Wechsel von 109 zu 110 für einfach so möglich?

2) Gilt dann trotzdem die Grenze von 20 Stunden die Woche für Studierende (auch am Wochenende)?

3) Gibt es trotzdem die Verdienstgrenze von 505€ für Werkstudentische Jobs oder gilt dann eine andere Grenze (da blicke ich wirklich nicht mehr durch)?

4) Muss ich dann zu jedem Dienst einen Vertrag der kurzfristigen Beschäftigung unterschreiben?

Bin für jede Hilfe dankbar :‘)

Wieso gab‘s das nicht als Fach in der Schule..

GaliGrü

Nebenjob, Minijob, Finanzamt, Lohnsteuer, Steuerklasse, Steuerrecht, Hilfskraft, Kurzfristige Beschäftigung, Werkstudent, Werkstudententätigkeit
Steuern als Student: parallel studentische Hilfskraft, Minijob UND Kurzfristige Beschäftigung?

Hallo Alle!

Ich verdiene aktuell auf Basis kurzfristiger Beschäftigung (durchschnittlich ca. 600€ bei 30h/Monat) und einem Minijob (durchschnittlich ca. 250€ bei 20/Monat) mein Geld neben dem Studium.

Nun beginne ich im Oktober zusätzlich eine Stelle als studentische Hilfskraft an der Uni (636€ bei 48h/Monat) und mache erste Berührungspunkte damit, wie man das alles bürokratisch mit Blick auf die Steuern entsprechend koordinieren muss.

Die Uni sagt, ich rutsche automatisch bei ihnen in die Steuerklasse 6, da ich einen weiteren Minijob habe. Wenn der Minijob wegfällt, bleibt das wegen der kurzfristigen Beschäftigung weiterhin so? Ich habe recherchiert, dass die Steuerklasse 1 immer nur einmal vergeben werden kann – das heißt, es macht Sinn, die 1 dort zu vergeben, wo ich am meisten Geld verdiene. Wenn ich aber bei meinen kurzfristigen Beschäftigung am Ende des Monats ungefähr gleich viel verdiene wie bei meinem SHK-Job, dann lohnt es sich ja fast nicht einen davon auszuüben, wenn ich 50% abgeben muss?

Lohnt es sich, bei meinem Arbeitgeber der kurzfristigen Beschäftigung zu erfragen, ob ich auf Honorarbasis arbeiten kann (auch bei Google drübergestolpert)?

Macht es Sinn, den Minijob zu kündigen?

Und bekomme ich Geld wieder, wenn ich am Ende meine Steuererklärung machen muss (auch noch nie zuvor gemacht)?

Fragen über Fragen... ,die unbedingt Antworten für Doofe brauchen. Ich musste mich bisher nie damit rumschlagen und die kläglichen Versuche einer intensiven Google-Recherche bleiben... nun ja, kläglich.

Ich möchte natürlich am liebsten alle Jobs behalten, die kurzfristigen Beschäftigungen sind die lukrativsten (20€ pro Stunde), der SHK-Job eröffnet mir berufliche Chancen und der Minijob in der Kunstszene ist im Namen der Leidenschaft.

Allerdings wird mir bewusst, dass das alles zusammen aus finanzieller Sicht nicht so viel Sinn macht. Gleichzeitig bin ich auf maximales Einkommen angewiesen, da ich gerade auf meiner letzten Bafög-Welle reite und Anfang nächsten Jahres dann komplett auf mich allein gestellt bin.

Am meisten Sinn macht es natürlich, sich eine einzige Werkstudentenstelle zu suchen, die einen 20h in der Woche beschäftigt, soviel ist für mich klar, aber das ist nun mal leider (noch) nicht meine Gegebenheit.

Wie würdet ihr das alles handhaben? Was würdet Ihr kündigen, wie würdet Ihr schieben, was würdet Ihr erfragen? Ich bin unendlich dankbar für jeden Rat, um etwas Klarheit in das ganze Gewusel zu bringen! Danke danke danke!

Warme Grüße, Feli

Nebenjob, Minijob, Einkommensteuer, Finanzamt, Lohnsteuer, Steuerklasse, Steuerrecht
Steuerklasse 6 bei nur einem Monat in zwei Jobs?

Achtung, kompliziert und lange Erklärung!

Hallo! Ich habe letztes Jahr den Job gewechselt. Bis Juli 2023 war ich mit 30 Stunden im alten Job beschäftigt. Ab August 2023 im neuen Job mit 40 Stunden.

Im Juli 2023 - dem letzten Monat bei meinem alten Arbeitgeber - bin ich aber schon mit 10 Stunden beim neuen Arbeitgeber eingestiegen, bei dem ich wie gesagt dann ab August 2023 mit 40 Stunden als einziger Job angestellt war.

Nun wird es kompliziert: In meinem neuen Job hat man mir für Juli aber die vollen 40 Stunden ausgezahlt, da man mit mir zur spät vertraglich die einmonatige Reduzierung auf 10 Stunden vereinbart hatte. So kam es, dass man mir für Juli, während ich noch mit 30 Stunden im alten Job war, im neuen Job Gehalt für 40 Stunden überwies, und mir dafür im August für 40 Stunden reale Arbeit den Lohn für 10 Stunden (August wurde mit Juli verrechnet).

Meinen Frau und ich haben dann mit Buhl die Steuererklärung für 2023 gemacht. Dabei stellte sich heraus, dass weder der alte noch der neue Arbeitgeber Steuerklasse 6 auf mein Gehalt für Juli gerechnet hatte und folglich nun dies nachträglich abgezogen wurde. Der Unterschied zwischen dem einen Gehalt für den einen Monat in Steuerklasse 6 und Steuerklasse 4 ergibt nun aber 1600 € weniger Rückzahlungdurch das Finanzamt - wobei ich mit den 10 Stunden "extra" im neuen Job im Juli 2023 nur gut 800 Euro zusätzlich zum alten Job verdient habe.

Entsprechend gehe ich davon aus, dass das Problem darin liegt, dass mein neuer Arbeitgeber fälschlicherweise im Juli mir Gehalt für 40 Stunden und im August für 10 Stunden ausgezahlt hat, weil ich dann auf ein ganzes Gehalt die Steueklasse 6 zahlen musste. In der Finanzabteilung meines neuen Arbeitgebers wird aber behauptet, dass die getauschte Auszahlung der Monate Juli und August keinen Einfluss hätte da ja das ganze Jahr berücksichtigt wird und nicht einzelne Monate. Darauf hatte ich mich verlassen, nun ist die Differenz aber wie gesagt so groß, dass ich daran zweifle.

Falls irgendwer es bis hierhin geschafft hat, freue ich mich sehr über eine Antwort!

Nebenjob, Steuerklasse

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