kirchensteuer?

3 Antworten

Also Lohnsteuern werden dir erst ab einer mtl. Ausbildungsvergütung ab 1.358€ vom Lohnbüro einbehalten und anteilig davon je nach Bundesland 8% bzw. 9% der Lohnsteuern als Kirchensteuer einbehalten!

Die Sozialversich.beiträge werden dir immer mit ca. 20% von deiner Ausbildungsvergütung einbehalten als Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Al-versicherung.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ich hab dieses jahr meine ausbildung begonnen und bereits schon mein gehalt bekommen und ich sehe gerade mir wird was von der kirchensteuer abgezogen

Da hast du aber ein hohes Ausbildungsgehalt, wenn das bei mindestens 1.358 € brutto liegt mit Steuerklasse 1. Vorher wird gar keine Steuer einbehalten, sondern nur SV Beiträge.

obwohl ich gar keiner religion angehöre?
was kann ich da machen?

Erstmal mit deinen Eltern reden. Typischerweise wird man als Baby getauft und hat gar keine Erinnerung daran. Falls du getauft worden bist, bist du Mitglied der Kirche, selbst wenn du nie eine besucht hast. Wenn du getauft wurdest, ist der Abzug richtig und du musst aus der Kirche austreten.

Sonst kannst du gerne einmal deine Lohnabrechnung anonymisiert (ohne Name, Adresse, Steuer ID etc.) hier hochladen und man kann einmal da drüber schauen, ob man Fehler erkennt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

user7193619272 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 06:49

willst du maybe mal drüber schauen?

Mungukun  01.10.2024, 07:39
@user7193619272

Kann ich machen. Deswegen habe ich ja den Vorschlag gemacht, das du das anonymisiert hier hochladen kannst.

Kirchensteuermerkmale der Personalabteilung bekanntgeben.


Mungukun  01.10.2024, 06:44
Kirchensteuermerkmale der Personalabteilung bekanntgeben.

Das muss man nicht bekanntgeben. Das ruft sich der Arbeitgeber mit Hilfe der Steuer ID über die ELStAM ab. Aus irgendeinem Grund (vermutlich als Baby getauft) ist da ein Kirchensteuermerkmal gesetzt.

Oder es wird etwas anderes vom Arbeitgeber einbehalten. Eine Ausbildungsvergütung mit Kirchensteuerabzug müsste mit Steuerklasse 1 bei min. 1.358 € brutto liegen, was für eine Ausbildung sehr hoch wäre. Vorher wird keine Steuer und dann auch keine Kirchensteuer einbehalten.

bielz54  01.10.2024, 17:06
@Mungukun

Als KiSTAM vor Jahren eingeführt wurde, musste ich beruflich bei bestimmten Personen die Merkmale anfordern bzw. die Zustimmung zum Abrufen einholen (Datenschutz). Ist lange her, möglicherweise geht das heute unkomplizierter. Damals ging es um Aufsichtsratsvergütungen, nicht um Lohn oder Gehalt.

user7193619272 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 00:14

welcher personalabteilung lol? kenn mich gar nicht aus