Steuererklärung: Entlastungsbetrag bei Steuerklasse 2?
Frage zum Entlastungsbetrag, da das nächstes Jahr auf mich zukommt...
Ich bin Steuerklasse 2, muss 2025 Steuererklärung machen aufgrund von Elterngeldbezug...
In der Steuererklärung gibt es die Möglichkeit einen Haken zu setzen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Kann der gesetzt werden oder nicht? Es heißt ja immer, ist in STK 2 schon drin...
Der Unterschied in der Auszahlung von STK 1 zu 2 sind knapp 200 Euro, sprich gut 2400 Euro im Jahr, aber der Entlastungsbetrag selbst liegt ja höher bri Alleinerziehenden ... oder hab ich da was falsch verstanden?
4 Antworten
In der Steuererklärung gibt es die Möglichkeit einen Haken zu setzen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Kann der gesetzt werden oder nicht?
Nur wenn du alle Voraussetzungen hierfür erfüllst:
wie z.B.: Zur Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende dürfen Sie in keiner Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. Als andere volljährige Person zählt auch ein volljähriges eigenes Kind, für das Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder mehr haben.
Gruß siola55
PS: Da gibt es aber gar keinen Haken... :-((
Nochmals vielen Dank fürs Erklären, ich hab es selber wirklich nicht geblickt ...
Der Unterschied in der Auszahlung von STK 1 zu 2 sind knapp 200 Euro, sprich gut 2400 Euro im Jahr, aber der Entlastungsbetrag selbst liegt ja höher bri Alleinerziehenden ... oder hab ich da was falsch verstanden?
Da hast du leider was falsch verstanden: der Entlastungsbetrag wird dir nicht 1:1 von der Steuerschuld abgezogen, sondern verringert nur mal dein zu versteuerndes Einkommen, sprich es kommt auf deinen Grenzsteuersatz an; liegt dieser z.B. bei 20%, dann werden dir aktuell 4.260€ x 20% = ca. 852€ erstattet, falls alle Voraussetzungen wie o.g. erfüllt sind.
Bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 30% wären dies dann eben ca. 1.278€ an Erstattung.
Was in der Lohnsteuerfestsetzung im laufenden Jahr einbezogen wurde, hat für die Steuerberechnung des Einkommensteuerbescheids lediglich Auswirkungen auf die Höhe der Nachzahlung bzw. Erstattung. (sowie auf die Frage, ob eine Erklärungspflicht besteht oder nicht)
Wenn Du die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllst und diesen bei der Steuerberechnung einbezogen haben möchtest, dann musst Du ihn auch beantragen, sprich: den Haken setzen.
Sorry, in dem Programm mit dem ich die Steuer mache wurde der Punkt erstmal nur als Kästchen für einen Haken angezeigt...
Du machst den Haken in der Steuererklärung. Richtig ist, dass du das mit Steuerklasse 2 bereits monatlich ein höheres Netto erhältst . Aber bei der Steuererklärung wird ja alles noch mal überprüft und auf das Jahr hoch gerechnet. Gerade mit Elterngeld ist das ja wichtig. Da gibt es keine Steuerklassen mehr.
Der Entlastungsbetrag bleibt steuerfrei, das ist nicht das, was ausgezahlt wird. Man zahlt darauf nur keine Steuer.
Wenn du das Häkchen nicht machst, gehen sie davon aus, dass dir die 2 nicht zustand und du musst nachzahlen.
Bei mir macht der Unterschied von 2 auf 1 105 Euro aus. Mein Kind ist über 18, aber ich bekomme Kindergeld und die Steuerklasse 2 ( der Entlastungsfreibetrag) steht mir zu und ich hatte Stkl. 2 auch für 2023.
Bei der Steuererklärung hat man sie dann trotz Häkchens einfach aberkannt und meine hohe Steuerrückerstattung wurde aufgefressen.
Eine Widerspruch hat das korrigiert, ich bekam den Entlastungsfreibetrag anerkannt nachträglich.
Also setze unbedingt das Häkchen.
Der Entlastungsbetrag verringert nur das zu versteuernde Einkommen, insofern hast du dich geirrt.
Irgendwie scheint meine Leitung zu lang ...
Kann ich den Haken in der Steuererklärung trotz SK 2 nun setzen, oder nicht?
Durch die SK wird ja schon weniger Steuer aufs Brutto erhoben...
Danke, ja die Voraussetzungen erfülle ich, deshalb bekomme ich dann nach Geburt ja Steuerklasse 2 (alleinerziehend), das ist es ja, weshalb ich so irritiert bin/ war was die Angabe des Entlastungsbetrags angeht.
Aber danke, ich glaube, ich habe ws dank der Erklärungen dann geblickt, dass ich den in der Steuererklärung dann "angeben" kann.