Steuerklassenwechsel 3/5?

3 Antworten

Von Experte GandalfAwA bestätigt

Nichts, denn es ist schlichtweg nur bei Steuerklasse 4 mit Faktor erforderlich.

Wenn ihr in 3/5 wechselt macht euch auf eine saftige Nachzahlung gefasst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Slimaberfein22 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 13:04

Warum denn Nachzahlung ?

anTTraXX  26.09.2024, 13:10
@Slimaberfein22

Weil ihr mit Progressionseinkünften und Steuerklassen Kombi 3/5 in der Abgabeverpflichtung seit und die durch Steuerklasse 3 gezahlte Lohnsteuer oft viel zu gering ist.

Slimaberfein22 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 13:13
@anTTraXX

Aber wenn ich ja wie gesagt bis 15.10 Steuerklasse 4/4 war.

und sagen wir mal ab 1.11 erst 3/5 bin.
Wird doch die Steuer nur ab 01.11.24 berechnet.

oder wird das ganze Jahr mit 3/5 berechnet

Slimaberfein22 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 16:02
@anTTraXX

Also war eben beim Finanzamt. Die meinten auch die Steuer 3/5 wird ab 01.11 gelten und alles vor November wird mit 4/4 berechnet.

anTTraXX  26.09.2024, 18:08
@Slimaberfein22

Ja das ist auch nicht das Problem..

Die Steuerklasse hat aber nachher bei der Veranlagung keine Bedeutung mehr. Und mit der Verpflichtungen zur Abgabe der Steuererklärung schießt du dir ins eigene Bein

Hallo Slimaberfein,

Wenn Ihr verheiratet seit und bisher 4/4 hattet solltest Du jetzt in 3/5 wechseln, dann zahlst Du monatlich ca. 150 EUR weniger Lohnsteuer, weil Deine Frau ja kein Einkommen hat.

Ich sehe auch keinen Grund für eine Nachzahlung wie anTTraXX schreibt.

Bei der Einkommensteuererklärung macht dann gemeinsame Veranlagung und fülle Anlage N für euch beide aus, bei ihr ggf. mit "0"


anTTraXX  26.09.2024, 14:04

Weil die Ehefrau Progressionseinkünften erhält, der Klassiker im Elterngeld, Steuerklasse 3 und Progressionseinkünfte tun in der Steuererklärung am Ende richtig weh!

GandalfAwA  26.09.2024, 14:12
@anTTraXX

Sie bekäme ja Steuerklasse 5, das wird mit ihrem ALG 1 kaum einen unterschied machen.

Er mit seinem Gehalt profitiert aber deutlich von Steuerklasse 3

anTTraXX  26.09.2024, 14:24
@GandalfAwA

Ja aber es besteht aber nach § 46 Abs 2 Nr 1 EStG Abgabeverpflichtung.

Denn die Steuerklasse sagt 0 über die tatsächliche Steuerlast aus. Die wird denn mit Bescheid festgesetzt. Und ich weiß aus beruflicher Erfahrung das die Kombination Stkl 3 und Progressionseinküfte ziemlich häufig ein fette Nachzahlung mit sich bringen (der Klassiker ist, wie bereits erwähnt, das Elterngeld).

GandalfAwA  26.09.2024, 14:35
@anTTraXX

Danke für Deine weiteren Informationen anTTraXX. Ich wusste nicht, dass Lohnsteuerklasse 3/4/5 die Höhe des Elterngeld hat. 😊🙏

Hier ein Artikel für den Fragesteller, es lohnt sich wohl durchzurechnen, womit er besser fährt:

a) Sparen am Gehalt des Ehemann wenn er in 3 geht (150-180 EUR monatlich)
b) Höheres Elterngeld der Frau wenn sie in Klasse 3 geht. (wie viel?)
c) Alles auf 4/4 lassen.
d) Gemeinsame oder Einzelveranlagung ist ggf. auch noch relevant?

PS: Ich weiß dass die Lohnsteuerklasse nur Vorauszahlungen sind. Am Ende wird es erst mit der Einkommensteuer festgelegt.

anTTraXX  26.09.2024, 14:37
@GandalfAwA

Wir reden hier am Thema vorbei.

Es geht hier nicht ums Elterngeld, auch wenn dein Aussage richtig ist, es geht um die Abgabeverpflichtung bei ALG 1 und der damit verbundenen sehr geringen Steuerlast durch Steuerklasse 3.

D ist Unsinn, da sowieso beide abgeben müssen. Und denn Steuerklasse 3 so richtig "kickt", zumal der FS scheinbar ebenfalls Progressionseinkünfte hat

GandalfAwA  26.09.2024, 14:46
@anTTraXX

Hallo anTTraXX, hab gerade nachgelesen:

https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/soziales-allgemein/steuernachzahlung-so-wirkt-der-progressionsvorbehalt-bei-elterngeld-und-co

Ist tatsächlich so, wenn man Sozialleistungen wie Elterngeld bekommt, und einer hat ein gutes Gehalt, erhöht sich die Steuerlast für die Sozialleistung.

Die Sozialleistung wäre frei von Steuern wenn man sonst nix verdient, aber wenn man gut verdient, dann nicht.

Wenn man also in Steuerklasse 3 war + gutes Gehalt, droht eine hohe Nachzahlung.

An den Fragesteller: Es wäre wohl wirklich klüger in 4/4 zu bleiben, solange bis Deine Frau irgendwann keine / wenig Sozialleistungen bekommt.

An anTTraXX: Danke Dir nochmal für Deine Fachkundigen Informationen hier, echt super hilfreich! 💪 😊

Giota210  26.09.2024, 14:55
@GandalfAwA
Ist tatsächlich so, wenn man Sozialleistungen wie Elterngeld bekommt, und einer hat ein gutes Gehalt, erhöht sich die Steuerlast für die Sozialleistung.
Die Sozialleistung wäre frei von Steuern wenn man sonst nix verdient, aber wenn man gut verdient, dann nicht.

Die Lohnersatzleistungen (Elterngeld, ALG I etc.) sind immer steuerfrei, ganz egal wie hoch dein restliches Einkommen ist.

Sie erhöhen halt nur den Steuersatz, der sonst auf das restliche (zu versteuernde) Einkommen anfällt --> Progressionsvorbehalt.

Wenn man also in Steuerklasse 3 war + gutes Gehalt, droht eine hohe Nachzahlung.

Das Problem bei Stkl. 3/5 ist immer da, dass in Stkl. 3 zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird - Dabei ist es relativ egal, ob ich nun 2.000€ Brutto oder 6.000€ Brutto mtl. verdiene. Daher verlangt der Gesetzgeber auch die Steuererklärung.

Slimaberfein22 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 14:57
@GandalfAwA

Hallo an euch beide !

Danke erstmal für eure ausführlichen Antworten.

Ich war schon mal in der Steuerklasse 3/5 als meine frau Elterngeld bezogen hat. Da musste ich ca.600€ nachzahlen.

Aber seit dem sie nur noch alg 1 bezieht und gleichzeitig joblos wurde, haben wir 4/4 bezogen. Ja jetzt wollen dies natürlich wieder ändern.

Da Sie 1100€ ALG 1 bekommt und ich dann netto bei 4/4 ca. 2300€ und mit 3/5 ca . 2600€.

Also würdet ihr immer noch sagen 4/4 besser ?

und noch eine andere Frage haben wir bei 2 Kindern Kinderfreibetrag 2 automatisch oder wie setzt sich der zusammen.

GandalfAwA  26.09.2024, 14:57
@Giota210

Jetzt hat Giota es auch technisch richtig formuliert:

Sie erhöhen halt nur den Steuersatz, der sonst auf das restliche (zu versteuernde) Einkommen anfällt --> Progressionsvorbehalt.
Giota210  26.09.2024, 15:41
@Slimaberfein22
Da Sie 1100€ ALG 1 bekommt und ich dann netto bei 4/4 ca. 2300€ und mit 3/5 ca . 2600€.

Das mag ja erstmal verlockend erscheinen, mehr vom Brutto zu haben.

Der Effekt wird aber nach Ablauf des Jahres wieder "zunichte" gemacht, weil zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, die nun nachzuzahlen wäre. Und dann noch das ALG 1, das euren Steuersatz indes in die Höhe treibt (Das sind also gleich zwei Faktoren, die zu höheren Nachzahlungen führen).

Letztlich ist es eure Entscheidung, aber meiner Meinung nach (so wie auch die anderen geschrieben haben) ist es besser in 4/4 zu bleiben. Zwar wird etwas mehr Lohnsteuer einbehalten unterjährig, dafür habt ihr dann nach Ablauf des Jahres etwas weniger nachzuzahlen (Bleibt ja nur der Punkt mit dem ALG I, der zur Nachzahlung führen kann).

und noch eine andere Frage haben wir bei 2 Kindern Kinderfreibetrag 2 automatisch oder wie setzt sich der zusammen.

Die Kinderfreibeträge setzen sich (pro berücksichtigungsfähige Kind) in 2024 so zusammen:

  • Kinderfreibetrag 3.192€ (1.596€ pro Elternteil)
  • Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 1.464€ (732€ pro Elternteil)

Ihr werdet bei Zusammenveranlagung aber wie eine Person am Ende behandelt und ein gemeinsames zu versteuernde Einkommen ermittelt, auf welches Einkommensteuer anfällt. Darin werden dann auch die o.g. Freibeträge (3.192€ + 1.464 € pro Kind) mit berücksichtigt sein.

Schlau wäre es 4 /4 zu lassen.

Für dieses Jahr wird es zwar wohl keine Nachzahlung geben, für nächstes Jahr bestimmt

Zudem fällt ja auch das Elterngeld und Arbeitslosengeld bei 5 geringer aus.

Am Jahresende müsst ihr eh eine Erklärung abgeben. Mit 4/4 kriegt ihr dann vielleicht noch was raus, bei 3/5 zahlt ihr nach. Am Ende habt ihr genauso viel Steuer bezahlt. Mit 3/5 spart man nichts. Man hat nur vorher mehr und nachher weniger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung