Werkstudent plus Kurzfristige Beschäftigung?
Ganz ehrlich: ich blicke nicht mehr durch.
Ich beginne ab Oktober eine Stelle als Studentische Hilfskraft mit 40 Stunden pro Monat. Ich komme dann auf ca. 550€, dies überschreitet an sich die Grenze der Familienversicherung von 505€ als Werkstudentin, allerdings bezieht sich die Werbekostenpauschale mit ein, sodass nur 450€ gilt. Ich arbeite dort 10 Stunden die Woche.
Ich möchte allerdings meine Stelle als Helferin bei einem Marktfest (4x pro Jahr und am Wochenende stattfindend, 16 Stunden pro Wochenende, 12,50€/Std.) beibehalten. Dort bin ich mit der Personalschlüsselgruppe 109 eingeschrieben, was eine geringfügige Beschäftigung bedeutet. Ich bin somit dort, so wie ich’s verstehe, regulär als Minijobberin angemeldet und es wird eben nur zu den Festen eine Abrechnung gemacht bzw. mir zugesendet. Ich gehe davon aus, dass es am sinnvollsten ist, dass ich dort eine kurzfristige Beschäftigung mit der 70 Tage Regelung abschließe. Also mit der Personalgruppenschlüsselgruppe 110. Dadurch wird es nicht zu meiner Werkstudentischen Tätigkeit gezählt.
Fragen:
1) Ist ein Wechsel von 109 zu 110 für einfach so möglich?
2) Gilt dann trotzdem die Grenze von 20 Stunden die Woche für Studierende (auch am Wochenende)?
3) Gibt es trotzdem die Verdienstgrenze von 505€ für Werkstudentische Jobs oder gilt dann eine andere Grenze (da blicke ich wirklich nicht mehr durch)?
4) Muss ich dann zu jedem Dienst einen Vertrag der kurzfristigen Beschäftigung unterschreiben?
Bin für jede Hilfe dankbar :‘)
Wieso gab‘s das nicht als Fach in der Schule..
GaliGrü