Krankengeld Steuer Entgeltersatzlesitungen?

2 Antworten

Wie ich das verstehe, muss man, wenn man Krankengeld über 410 Euro bekommen hat, eine Steuererklärung abgeben.

Sofern du auch Arbeitslohn bezogen hast, ja.

Wenn du das komplette Jahr nur Krankengeld bezogen hast, besteht keine Abgabepflicht.

Kann man, die auch im Folgejahr machen?

Ja. Die Steuererklärung geht immer erst frühestens ab dem 01.01. des Folgejahres. Jetzt kannst du beispielsweise noch nicht die Steuererklärung für das Jahr 2024 abgeben, weil das Jahr 2024 noch gar nicht abgeschlossen ist.

Bzw bis zu 4 Jahre später, wie bei einer freiwilligen Steuererklärung, rückwirkend?

Die Abgabefrist bei Abgabepflicht ist grundsätzlich der 31.07. des Folgejahres ohne Steuerberater und der 28. bzw. 29.02. des zweiten Folgejahres mit Steuerberater

Die 4 Jahre gelten nur bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung, also wenn keine Abgabepflicht besteht.

Was passiert wenn man die nicht macht?
  • Zwangsgeldandrohung und - Festsetzung
  • Schätzung der Steuer
  • Festsetzung eines Verspätungszuschlags (min. 25 € je Monat der Verspätung)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

perfectblue945 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 13:21

wenn ich einen Steuerberater beauftrage habe ich mehr Zeit richtig? Also Pflichtabgabe für das Jahr 2023 wäre dann der 02.06.25?

Quelle: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Welche+Abgabefristen+fuer+die+Einkommensteuererklaerung+gibt+es_

Einkommensteuererklärung 2023:

  • Abgabefrist ohne Steuerberater: 02.09.2024
  • Abgabefrist ohne Steuerberater bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft: 28.02.2025
  • Abgabefrist mit Steuerberater: 02.06.2025
  • Abgabefrist mit Steuerberater bei Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft: 31.10.2025
Mungukun  01.10.2024, 13:43
@perfectblue945
wenn ich einen Steuerberater beauftrage habe ich mehr Zeit richtig?

Ja. Der will dann aber auch bezahlt werden.

Also Pflichtabgabe für das Jahr 2023 wäre dann der 02.06.25?

Richtig.

Die Frist von vier Jahren gilt nur, wenn keine Abgabepflicht besteht. Falls Abgabepflicht besteht, bist du verpflichtet, im darauf folgenden Jahr, spätestens zum Abgabetermin, eine Einkommenstererklärung abzugeben